Wir stehen für Unabhängigkeit und Transparenz in der Finanz- und Versicherungsbranche

Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Saarland

Hochwertige Finanz- und Versicherungsberatung für Juristen in Kusel und Frankfurt

Bekannt aus:

Zum Autor

Tim Sander – unabhängiger Berater für Jurist:innen
FI Future Invest GmbH

Ich unterstütze Juristinnen und Juristen dabei, ihre finanzielle Zukunft selbstbestimmt zu gestalten – unabhängig, verständlich und mit klarem Fokus auf den Anwaltsberuf:

  • Spezialisiert auf berufsständische Versorgungswerke
  • Fokus auf PKV, Arbeitskraftabsicherung und Vorsorge
  • Beratung für Rechtsanwälte, Notare & Jurastudenten
  • Digital & bundesweit

Für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes in Saarbrücken.

  • Solide, aber nicht ausreichende Altersrente
    Die durchschnittliche Rente aus dem Versorgungswerk liegt bei über 2.000 Euro monatlich. Damit ist die Versorgung deutlich besser als bei der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Durchschnittsrente nur etwa halb so hoch ausfällt.

  • Versorgungslücke im Alter
    Viele Anwältinnen und Anwälte unterschätzen die spätere Einkommenslücke. In der Praxis kann sie über 50 % des bisherigen Nettoeinkommens betragen – private Vorsorge wird damit zur Pflicht.

  • Private Altersvorsorge ist unverzichtbar
    Wer auch im Alter finanziell unabhängig bleiben will, braucht ergänzende Lösungen: flexibel, renditestark und steueroptimiert. Ohne private Vorsorge droht langfristig eine deutliche Versorgungslücke.

  • Berufsunfähigkeit: Nur bei voller Berufsunfähigkeit
    Die BU-Rente des Versorgungswerks greift erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit – deutlich später als eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die oft schon bei 50 % Leistung bringt.

  • Inflationsrisiko wird unterschätzt
    Weder Alters- noch BU-Rente sind im Saarländischen Versorgungswerk effektiv gegen Inflation geschützt. Das führt langfristig zu Kaufkraftverlust – ein unterschätztes Risiko.

  • Reha-Leistungen – keine Garantie
    Rehabilitationsmaßnahmen sind satzungsgemäß „Kann-Leistungen“. Ein verbindlicher Anspruch besteht nicht. Eine starke private Krankenversicherung mit Reha-Leistungen kann hier entscheidend sein.

Tipp für Rechtsanwälte im Saarland:

Sichern Sie sich eine ganzheitliche Vorsorgestrategie mit:
  • individueller Rentenlückenanalyse
  • objektivem BU-Tarifvergleich
  • PKV-Check mit Fokus auf Reha-Leistungen

1. Was versteht man unter dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Saarland?

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Saarland dient als eigenständige Vorsorgeeinrichtung für im Bundesland zugelassene Juristinnen und Juristen. Wer Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes ist, ist automatisch pflichtversichert und zahlt anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in das Versorgungswerk ein.

Ziel dieser berufsständischen Versorgung ist es, eine verlässliche Altersrente aufzubauen, die im Ruhestand die finanzielle Basis sichern soll. Die Beitragshöhe richtet sich dabei nach dem jeweiligen Einkommen. Neben der Altersrente stehen auch Leistungen wie eine Berufsunfähigkeitsabsicherung, sowie eine Hinterbliebenenversorgung zur Verfügung.

Trotz dieses Grundschutzes zeigt sich in der Praxis: Die Rentenzahlungen aus dem Versorgungswerk reichen oftmals nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard vollständig zu decken – eine Versorgungslücke im Alter ist die Folge. Auch die Berufsunfähigkeitsrente ist an hohe Voraussetzungen geknüpft und ersetzt keine moderne private Absicherung, die deutlich frühzeitiger greift.

Wer im Saarland als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin tätig ist, sollte die Leistungen des Versorgungswerks deshalb durch individuelle, private Vorsorgebausteine ergänzen.

2.Welche Leistungen bietet das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Saarland und wo liegen mögliche Lücken?

2.1 Rente der Rechtsanwälte im Saarland

Die Zentrale Aufgabe des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Saarland ist es, eine langfristige Altersvorsorge für die Mitglieder zu gewährleisten. Rechtsanwälte im Saarland profitieren im Durchschnitt von einer Rente, die 20 bis 30 Prozent höher ist als die der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Differenz ergibt sich durch den Einsatz unterschiedlicher Finanzierungsmodelle. Während die gesetzliche Rentenversicherung auf einem Umlageverfahren basiert, bei dem die Renten durch Beiträge der aktuell erwerbstätigen Personen finanziert werden, verfolgt das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Saarland ein kapitalbildendes Verfahren.

Das bedeutet, dass ein gemeinsamer Kapitalstock aufgebaut wird, in den die Beiträge eingezahlt und anschließend verzinst werden. Später fließt dieser Kapitalstock als Rente an die Mitglieder.(„offenes Deckungsplanverfahren“)

Die Höhe der persönlichen Rente hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Höhe der eingezahlten Beiträge, Rentenanpassungen sowie der Anzahl der zukünftigen Beitragszahler. Ihre genaue Rentenhöhe können Sie der persönlichen Rentenmitteilung entnehmen.

Laut der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke liegt die Durchschnittsrente der berufsständischen Versorgungswerke bei rund 2.200 Euro pro Monat (Stand 2022).

Quelle: https://www.abv.de/verlaessliche-struktur.html



Wichtige Faktoren, die Rechtsanwälte im Saarland bei der Rente aus dem Versorgungswerk beachten sollten:

 1) Die Rente aus dem Versorgungswerk im Saarland deckt möglicherweise nicht den gesamten Lebensstandard im Ruhestand

Ein oft unterschätzter Faktor ist die Begrenzung der Beiträge zum Versorgungswerk im Saarland. Diese Beiträge sind bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Im Jahr 2025 liegt diese Grenze bei 8.050 € monatlich bzw. 96.600 € jährlich. Das bedeutet, dass 18,6% des Bruttoeinkommens bis zu dieser Grenze in das Versorgungswerk fließen. Verdient ein Rechtsanwalt mehr, was bei vielen der Fall ist, entfallen zusätzliche Beiträge, was zu einer größeren Einkommenslücke im Ruhestand führen kann.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge reduzieren die Rente im Ruhestand. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Rentner des Versorgungswerks im Saarland keine Zuschüsse für die Krankenversicherung. Privatversicherte müssen auch im Alter ihren vollen Tarifbeitrag zahlen, während gesetzlich versicherte Rentner oft den Höchstbeitrag, der derzeit über 1.100 € monatlich liegt, entrichten müssen.

Zudem unterliegen Renten aus dem Versorgungswerk der Einkommensteuer. Besonders für gutverdienende Rechtsanwälte im Ruhestand kann dies zu einer erheblichen Steuerlast führen. Ab 2058 müssen 100% der Rente versteuert werden, was die tatsächliche Rentenhöhe weiter verringern könnte.

 

2) Die reale Rente aus dem Versorgungswerk im Saarland wird durch die Inflation kontinuierlich verringert.

Ein weiterer wichtiger Faktor, den viele Rechtsanwälte im Saarland nicht berücksichtigen, ist die Inflation. Die Rentenanpassungen der Versorgungswerke sind oft niedriger als die Inflationsrate, was dazu führt, dass die Kaufkraft der Rente über die Jahre hinweg sinkt.

Das bedeutet, dass die reale Rente aus dem Versorgungswerk im Vergleich zur Inflation zunehmend an Wert verliert. Blickt man beispielsweise 30 Jahre in die Zukunft, wird der Wert einer monatlichen Rente von 3.500 € erheblich schrumpfen. Eine detaillierte Darstellung, wie sich die Inflation auf Ihre Versorgungswerk-Rente auswirken kann, finden Sie in der folgenden Abbildung.




3) Die Rente aus dem Versorgungswerk im Saarland ist nicht garantiert

Obwohl die Rente aus dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Saarland im Durchschnitt höher ausfällt als die der gesetzlichen Rentenversicherung, ist die Höhe der Rente nicht garantiert. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl neuer Mitglieder, den Kostenquoten oder dem Rechnungszins.

Ein weiterer entscheidender Faktor ist der demografische Wandel in der Rechtsbranche. Die Zahl der Rechtsanwälte und somit der neuen Beitragszahler sinkt. Die steigende Lebenserwartung und die Tatsache, dass Freiberufler statistisch gesehen etwa 3 bis 5 Jahre länger leben, könnten in Zukunft eine zusätzliche Herausforderung für die Versorgungswerke darstellen.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre private Altersvorsorge ergänzen und die Lücken im Versorgungswerk im Saarland schließen. 

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung!

So sorgen Sie als Rechtsanwalt im Saarland privat profitabel vor:

Die Rente aus dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Saarland bietet eine grundlegende finanzielle Absicherung im Ruhestand. Allerdings sind die Rentenzahlungen häufig niedriger als erwartet und nicht garantiert. Aus diesem Grund sollten Rechtsanwälte unbedingt zusätzliche private Vorsorgemaßnahmen treffen.

Die Wahl einer passenden Anlagestrategie hängt von unterschiedlichen persönlichen Faktoren ab, wie z. B. Ihrem Alter, Ihren Lebenszielen (z. B. der Wunsch nach einem Eigenheim oder einem Leben im Ausland) und Ihrer Risikobereitschaft. Ziel ist es, ein Vermögen aufzubauen, das Ihnen im Ruhestand eine flexible Einkommensquelle sichert.

Im folgenden Abschnitt sehen Sie einen direkten Vergleich zwischen der Rente aus dem Versorgungswerk und einer privaten Rentenversicherung (wie einer ETF-basierten Rentenversicherung), basierend auf 5 entscheidenden Kriterien.

 
 

Rente-Versorgungswerk

Private Rente

Flexibilität

Gering, feste monatliche Beiträge, kein Zugriff aufs Kapital während der Sparphase

Hoch, Höhe der Sparrate ist frei wählbar, Kapital kann jederzeit entnommen werden

Profitabilität

ø gering, da defensiver Anlagemix

ø hoch, da hoher Aktienanteil vereinbar

Versteuerung in der Rente

Hohe Versteuerung der Rente mit dem persönlichen Steuersatz (Schicht 1) ❌

Geringe Ertragsanteil-

Versteuerung bei Verrentung / Halbeinkünfte-

verfahren bei Auszahlung ✅

Freie Auszahlung / Verrentung

Nur Rentenzahlung möglich

Beides möglich

Finanzierungsverfahren

Kapitalbildendes Finanzierungsverfahren, aber auch auf neue Beitragszahler angewiesen ❌

Individueller Vertrag, jeder investiert für sich selbst



Unsere Strategie für Ihre private Altersvorsorge für Juristen im Saarland

 

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Investmentplans für Ihre private Altersvorsorge. Unsere Lösungen umfassen ETF-Rentenversicherungen, ETF-Depotlösungen und Basisrenten, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Unser Ruhestand-Konzept basiert auf fünf zentralen Prinzipien:

 

1) Profitabilität

Damit Ihr Vermögen langfristig an realem Wert gewinnt, ist eine Geldanlage erforderlich, deren durchschnittliche Rendite über der Inflationsrate liegt. Genau das lässt sich durch Investitionen in Aktienfonds oder breit gestreute Aktien-ETFs erreichen.

Die genaue Anlagestrategie des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Saarland ist leider nach unserer Recherche nicht ersichtlich. Nehmen wir die Benchmark anderer Versorgungswerke haben wir im Schnitt eine eher niedrige Rendite von wenigen Prozent. 

Ein Vergleich der Rendite des Versorgungswerks mit der Performance eines weltweit streuenden ETFs – wie etwa einem Fonds auf den MSCI All Country World Index – zeigt deutliche Unterschiede:

Wer zwischen 2015 und 2024 monatlich 500 € in einen solchen Welt-ETF investiert hätte, hätte ein Endvermögen von rund 111.146  erzielt – bei einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von etwa 11,9 %.

Das unterstreicht, wie viel Potenzial in einer langfristigen, breit diversifizierten Kapitalanlage liegt – besonders im Vergleich zur konservativen Rendite im Versorgungswerk

Quelle: https://zendepot.de/etf/msci-world-rechner

 

.

2) Sicherheit 

Um Klumpenrisiken zu vermeiden und die Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen, Branchen oder Ländern zu minimieren, setzen wir auf eine breite Streuung Ihres Kapitals über den gesamten globalen Aktienmarkt. So investieren Sie in tausende Unternehmen weltweit und profitieren direkt vom internationalen Wirtschaftswachstum.

Für den systematischen Vermögensaufbau nutzen wir ETFs, die einen kostengünstigen und transparenten Zugang zu den weltweiten Märkten bieten. Bei Bedarf ergänzen wir das Portfolio gezielt durch Anleihen, um die Diversifikation weiter zu erhöhen und das Risiko zu steuern.

 

3) Wissenschaftlich fundiert und prognosefrei

Wir verfolgen eine passive und prognosefreie Anlagestrategie. Das bedeutet: Wir verzichten bewusst auf kurzfristige Marktprognosen, spekulative Einzeltitel-Wetten oder den Versuch, den Markt aktiv zu schlagen.

Auch wenn aktives Investieren oft verlockend erscheint, zeigen zahlreiche wissenschaftliche Studien sowie die moderne Portfoliotheorie klar: Eine breit diversifizierte, prognosefreie Strategie erzielt langfristig meist bessere Ergebnisse – mit weniger Risiko und geringeren Kosten.

 

4) Kosteneffizient und steueroptimiert 

Kosten sind einer der entscheidendsten Faktoren für den langfristigen Vermögensaufbau. Hohe Gebühren – wie sie bei vielen aktiven Investmentfonds anfallen – können Ihr Endvermögen erheblich mindern.

Daher setzen wir auf kosteneffiziente Anlageinstrumente wie ETFs, die sich durch geringe Verwaltungsgebühren und transparente Strukturen auszeichnen.

Ein weiterer Vorteil: Mit ETF-basierten Rentenversicherungen (ETF-Policen) lassen sich Steuervorteile während der Ansparphase und bei der Auszahlung im Ruhestand nutzen – was Ihnen unterm Strich ein spürbar höheres Endvermögen ermöglicht

 

5) Persönliche Betreuung

Emotionen sind der größte Feind Ihres Vermögens
Wer erfolgreich Vermögen aufbauen will, muss über Jahrzehnte diszipliniert investiert bleiben. Doch in der Realität ist das oft schwieriger als gedacht:
Börsenschwankungen, politische Ereignisse oder dramatische Schlagzeilen führen schnell zu emotionalen Reaktionen – und teuren Fehlentscheidungen.

Genau hier kommen wir ins Spiel:
Als erfahrene Finanzberater helfen wir Ihnen, einen kühlen Kopf zu bewahren und Ihre Strategie konsequent zu verfolgen – auch in turbulenten Zeiten. Unser Ziel ist es, Sie vor impulsiven Entscheidungen zu schützen, die Ihre langfristigen Renditechancen gefährden könnten.

Wissenschaftlich belegt:
Der weltweit renommierte Vermögensverwalter Vanguard hat in einer Studie gezeigt, dass professionelle Beratung einen Renditevorteil von bis zu 3 % jährlich bringen kann. Entscheidend ist nicht nur die Auswahl effizienter und steueroptimierter Produkte, sondern vor allem: der Schutz vor emotional gesteuerten Fehlern.

Quelle: https://www.ch.vanguard/content/dam/intl/europe/documents/ch/de/putting-a-value-on-your-value-quantifying-vanguard-adviser-alpha-eu-de-pro.pdf

 

 Fazit: Ein guter Berater bewahrt Sie nicht nur vor Verlusten – er bringt echte finanzielle Mehrwerte.

Lassen Sie sich jetzt unabhängig beraten – für eine private Altersvorsorge, die wirklich zu Ihnen passt.

2.2 Berufsunfähigkeitsrente für Rechtsanwälte im Saarland

Neben der Altersrente zählt die Berufsunfähigkeitsrente zu den wichtigsten Leistungen des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Saarland. Diese Rente bietet finanzielle Sicherheit, falls Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben.

Die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) des Versorgungswerks im Saarland bietet zwei entscheidende Vorteile:

  1. Absicherung ohne Zusatzkosten:
    Die BU-Rente ist bereits in den Pflichtbeiträgen enthalten, sodass keine weiteren Zahlungen notwendig sind.

  2. Keine Gesundheitsprüfung erforderlich:
    Im Gegensatz zu privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen verzichtet das Versorgungswerk im Saarland auf eine individuelle Gesundheitsprüfung. Dies ist besonders vorteilhaft für Rechtsanwälte mit Vorerkrankungen, da sie so trotzdem eine Absicherung erhalten. Allerdings besteht dadurch auch das Risiko, dass mehr Leistungsfälle anerkannt werden, was langfristig die finanzielle Stabilität des Versorgungswerks und seiner Mitglieder belasten kann.

Ersetzt die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein, das ist nicht der Fall! Die BU-Rente des Versorgungswerks im Saarland bietet eine Basisabsicherung, die in der Regel nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit vollständig zu sichern.

Drei wesentliche Unterschiede zwischen der BU-Rente des Versorgungswerks und einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind:

1) Wann leistet das Versorgungswerk im Saarland die BU-Rente?

Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes:

“§14 (1) Berufsunfähigkeitsrente wird auf Antrag gewährt, wenn das Mitglied infolge eines körperlichen Gebrechens, wegen Schwäche seiner geistigen Kräfte oder wegen einer Sucht nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf eines Rechts anwalts auszuüben, und wenn die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft rechtskräftig widerrufen ist oder das Mitglied auf die Rechte aus der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verzichtet hat.” 

Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Satzung liegt nicht vor, solange das Mitglied in der Lage ist, mindestens halbschichtig (4 Stunden pro Tag) eine Tätigkeit auszuüben, die in das anwaltliche Berufsbild eingeordnet werden kann. 

§14 (2) Die Gewährung der Rente kann befristet werden, wenn dies nach Lage des Einzelfalles angezeigt erscheint, insbesondere wenn eine abschließende medizinische Beurteilung noch nicht möglich ist.  

Problem: 

  • Die Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Saarland wird ausschließlich dann gezahlt, wenn Sie Ihren Anwaltsberuf zu 100 % nicht mehr ausüben können.

  • Dauerhaft zu erwartende Berufsunfähigkeit – eine Einschätzung, die medizinisch oft schwer belastbar ist.

  • Sie müssen die Zulassung zurückgeben

 

§14 (3) Die Berufsunfähigkeit ist in medizinischer Hinsicht durch fachärztliches Gutachten zu belegen. Die Anzahl der vorzulegenden Gutachten und sonstigen Nachweise, die Gutachter sowie die an sie zu richtenden Fragen bestimmt das Versorgungswerk.Das Mitglied ist verpflichtet, sich den vom Versorgungswerk angeordneten Untersuchungen und Nachuntersuchungen zu stellen….

Kommt das Mitglied diesen Pflichten nicht nach, kann das Versorgungswerk den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurückweisen oder seinen Leistungsbescheid aufheben.

§14 (6) Das Mitglied ist verpflichtet, zumutbare und erfolgversprechende Maßnahmen zur Beseitigung von Berufsunfähigkeit zu ergreifen. Das Versorgungswerk kann dem Mitglied Auflagen erteilen, sich bestimmten Maßnahmen zu unterziehen, die nach den Feststellungen in einem Sachverständigengutachten für die Beseitigung der Berufsunfähigkeit zumutbar und Erfolg versprechend sind.Kommt es diesen Verpflichtungen oder Auflagen nicht nach, gilt der letzte Absatz von § 14 Ziffer 3 entsprechend. 

 

Problem:

  • Berufsunfähigkeit muss durch fachärztliches Gutachten belegt werden – das Versorgungswerk bestimmt Anzahl, Gutachter und Fragestellung.

  • Wer zumutbare oder erfolgversprechende Maßnahmen seitens des Versorgungswerks verweigert, riskiert eine Zurückweisung des Antrags auf BU-Rente. 

  • Was „zumutbar“ oder „erfolgversprechend“ ist, entscheidet das Versorgungswerk – nicht Sie.

 

§12 Wartezeit

“Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenrenten besteht nur, wenn vor Eintritt des Versorgungsfalles mindestens 60 Monate mit Beiträgen belegt sind.“

Quelle: https://www.rak-saar.de/fileadmin/FC/Versorgungswerk/2020_Satzung_Dezember_2019.pdf

 

Wie regelt das ein privater BU-Versicherer in den Versicherungsbedingungen? 

Im Folgenden ein Beispiel:

 

Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Zahl enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

 

Ein Anspruch auf Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung besteht bereits dann, wenn Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu weniger als 50 % ausüben können. Diese Hürde ist wesentlich niedriger als die vollständige (100 %) Berufsunfähigkeit, die das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Saarland voraussetzt.

 
  • Kürzerer Nachweiszeitraum:
    Es reicht aus, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate andauert – eine Prognose, die medizinisch deutlich einfacher zu belegen ist.

  • Keine abstrakte Verweisung:
    Die Versicherung kann Sie nicht auf andere Berufe verweisen, die Sie theoretisch ausüben könnten – entscheidend ist Ihre konkrete Tätigkeit als Anwalt.

  • Keine Wartezeit:
    Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeit

  • Rückwirkende Leistung möglich:
    Bei verspäteter Feststellung kann die Rentenzahlung rückwirkend erfolgen.
 

Schützen Sie Ihre berufliche Existenz – bevor es zu spät ist

Lassen Sie Ihre Absicherung jetzt kostenlos prüfen!
Wir analysieren Ihre individuelle Versorgungssituation als Rechtsanwalt im Saarland und entwickeln ein passgenaues Konzept – unabhängig, transparent und wissenschaftlich fundiert.

Jetzt kostenfreies Beratungsgespräch vereinbaren und sorgenfrei in die Zukunft blicken.

 

2. Wie hoch ist die Berufsunfähigkeitsrente im Saarland – und reicht sie wirklich aus?

Im Durchschnitt liegt die BU-Rente der berufsständischen Versorgungswerke deutschlandweit deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen – häufig bei unter 2.000 € monatlich. Für gutverdienende Rechtsanwälte im Saarland entsteht hier schnell eine massive Versorgungslücke.

Quelle: https://www.abv.de/verlaessliche-struktur.html

Ein Bild, das Text, Screenshot, Zahl, Schrift enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

Die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Saarland bietet nur eine Grundabsicherung – sie ersetzt jedoch in der Regel nicht Ihr vollständiges Einkommen im Krankheitsfall.

Zudem verliert die BU-Rente durch Inflation Jahr für Jahr an Kaufkraft, was die Versorgungslücke im Ernstfall noch weiter vergrößert.

Wie hoch ist Ihre BU-Rente im Saarland?

Die individuelle Rentenhöhe richtet sich nach Ihrer Beitragszahlung und Versicherungsdauer. Sie finden den exakten Betrag in Ihrer persönlichen Rentenmitteilung des Versorgungswerks Saarland.

 

Diese Faktoren verringern Ihre Berufsunfähigkeitsrente im Saarland zusätzlich

1. Steuerliche Belastung

Die BU-Rente zählt zur sogenannten Basisversorgung (Schicht 1) und wird gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 EStG mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Beispiel: Wenn Sie als Rechtsanwalt im Jahr 2028 berufsunfähig werden, sind 85 % der Rente steuerpflichtig – ein erheblicher Abzug!

2. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Auch im Fall der Berufsunfähigkeit müssen Sie weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Diese Beiträge gehen direkt von Ihrer monatlichen BU-Rente ab – was die Lücke noch weiter vergrößert.

3. Unzureichende Mittel für private Altersvorsorge

Die BU-Rente reicht oft nicht aus, um Ihren bisherigen Lebensstandard zu halten – geschweige denn, um zusätzlich privat für das Alter vorzusorgen.

 

Welche Rentenhöhe ist mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte im Saarland möglich?

Als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin im Saarland bietet Ihnen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) die Möglichkeit, Ihr Einkommen im Ernstfall deutlich umfassender abzusichern als allein über das Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer.

In der Regel können Sie mit einer privaten BU-Versicherung bis zu 60 % Ihres Bruttoeinkommens absichern – abhängig vom Versicherer, Einkommen und gewünschtem Leistungsumfang. Diese Absicherungshöhe ist entscheidend, da die BU-Rente aus dem Versorgungswerk des Saarlandes oft nicht ausreicht, um Ihren gewohnten Lebensstandard im Ernstfall zu sichern.

Wichtiger Hinweis zur Anrechnung

Einige Versicherer rechnen die Leistungen aus dem berufsständischen Versorgungswerk anteilig an – oft zu 50 % der dortigen BU-Rente. Das kann die mögliche private Rentenhöhe reduzieren. Wie Sie diese Anrechnung in Ihrer Absicherungsstrategie optimal berücksichtigen, klären wir gerne im Rahmen einer individuellen Beratung.

Weitere Vorteile der privaten BU-Versicherung für Anwälte im Saarland:

Inflationsschutz durch Beitrags- und Leistungsdynamik

  • Ihre vereinbarte BU-Rente wächst jährlich – typischerweise um 3–5 %, um die Kaufkraft langfristig zu erhalten.

  • Auch im Leistungsfall sorgt die garantierte Rentensteigerung dafür, dass Ihre Rente im Krankheitsfall automatisch mitwächst.

Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung

  • Bei Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder beruflichem Aufstieg können Sie Ihre Rentenhöhe flexibel anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

 

Wie rechtssicher ist die BU-Leistung im Ernstfall?

Die Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Saarland enthält – wie in vielen anderen Bundesländern – zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe und interpretationsbedürftige Regelungen. Das betrifft vor allem die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsrente.

Für betroffene Rechtsanwälte entsteht dadurch eine hohe Rechtsunsicherheit – gerade in einer Lebensphase, in der schnelle und verlässliche Hilfe dringend gebraucht wird.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung: Klare Bedingungen, höhere Sicherheit

Im Gegensatz dazu bieten private Berufsunfähigkeitsversicherungen meist deutlich präzisere und kundenfreundlichere Vertragsbedingungen. Zwar variieren die Tarife je nach Anbieter, aber insgesamt gelten:

  • Klar definierte Leistungsvoraussetzungen
  • Transparente medizinische Prüfungskriterien
  • Schnellere Leistungsbearbeitung
  • Verzicht auf unbestimmte Klauseln oder schwer nachvollziehbare Regelungen

Diese Unterschiede sind entscheidend, wenn es darum geht, im Ernstfall zügig finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Unser Rat für Rechtsanwälte im Saarland:

  • Sichern Sie Ihre Arbeitskraft privat ab – bevor gesundheitliche Probleme auftreten
  • Nutzen Sie unsere unabhängige Beratung: Wir helfen Ihnen, die beste Berufsunfähigkeitsversicherung für Juristen zu finden – mit optimalem Schutz und klaren Bedingungen.
  • Von der Gesundheitsprüfung bis zur Antragstellung stehen wir an Ihrer Seite

Welche privaten Berufsunfähigkeitsversicherer sind für Rechtsanwälte im Saarland besonders geeignet?

Welche privaten Berufsunfähigkeitsversicherer sind für Rechtsanwälte im Saarland besonders geeignet?

Als Rechtsanwalt im Saarland benötigen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die perfekt auf Ihr Berufsbild zugeschnitten ist. Ein einfacher Preisvergleich reicht dabei nicht aus – entscheidend sind die detaillierten Versicherungsbedingungen. Nur so erkennen Sie, welchen tatsächlichen Leistungsumfang ein Tarif bietet und wo sich mögliche Leistungslücken verbergen.

Wichtig: Nicht jeder BU-Tarif schützt gleich gut!

Die Unterschiede zwischen den Anbietern sind teils erheblich. Deshalb erstellen wir für unsere Mandanten im Saarland unabhängige und transparente Tarifvergleiche, die ausschließlich auf den vertraglichen Bedingungen basieren.

Unsere Empfehlung: Achten Sie bei der Auswahl Ihrer BU-Versicherung als Anwalt im Saarland besonders auf folgende Kriterien:

  • Welche gesundheitlichen Vorerkrankungen sind versichert?
  • Wie wird der Begriff „Berufsunfähigkeit“ konkret definiert?
  • Besteht ein weltweiter Versicherungsschutz?
  • Gibt es Einschränkungen bei Verkehrsdelikten, z. B. Fahrverbot oder Alkohol am Steuer?
  • Wie flexibel sind die Nachversicherungsoptionen bei Kanzleierweiterung, Heirat oder Familienzuwachs?

Neben dem inhaltlichen Schutz sollte auch die technische Gestaltung Ihrer BU-Versicherung individuell zu Ihnen passen:

  • Vertragslaufzeit bis zum regulären Renteneintritt
  • Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente
  • Beitragsdynamik zur Absicherung gegen steigende Lebenshaltungskosten
  • Leistungsdynamik im Leistungsfall für garantierte Rentenerhöhungen
  • Einschluss einer Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel)

Jetzt unverbindlich beraten lassen – individuell und passgenau für Rechtsanwälte im Saarland

Sie sind Rechtsanwalt im Saarland und möchten Ihre Berufsunfähigkeitsabsicherung professionell prüfen lassen? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. Gemeinsam analysieren wir Ihre persönliche Situation und finden den besten Tarif, der optimal zu Ihrem Berufsprofil und Ihren Bedürfnissen passt.

Profitieren Sie außerdem von exklusiven Sonderkonditionen für Rechtsanwälte und Referendare im Saarland – inklusive vereinfachter Gesundheitsfragen. Gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen bietet sich hier eine ideale Möglichkeit, umfassenden BU-Schutz ohne aufwendige Risikoprü

3. Private Krankenversicherung für Rechtsanwälte im Saarland

Auf den ersten Blick scheint die Wahl der privaten Krankenversicherung (PKV) wenig mit dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Saarland zu tun zu haben. Doch gerade bei der Übernahme von Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen (AHB) gibt es wichtige finanzielle Zusammenhänge – auch für Juristen im Saarland.

Was ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB) und warum ist sie wichtig?

Eine AHB ist eine medizinisch notwendige Rehamaßnahme, die unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgt. Ziel ist die Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit, die Linderung gesundheitlicher Beschwerden oder die Vermeidung einer Verschlechterung des Gesundheitszustands. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Reha nach einem Unfall
  • Nachbehandlung einer Krebserkrankung
  • Therapie nach Herzinfarkt oder Schlaganfall

Die Kosten für eine stationäre AHB können täglich zwischen 500 und 1.000 Euro liegen – ein erheblicher finanzieller Aufwand für Sie als Rechtsanwalt.

Wer trägt die Kosten für die Reha?

Im gesetzlichen System übernimmt in der Regel die gesetzliche Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung die Kosten. Für privat versicherte Rechtsanwälte im Saarland ist die Situation jedoch anders:

Zahlt die private Krankenversicherung die Anschlussheilbehandlung?

Nicht automatisch. Rehabilitationsmaßnahmen gehören nicht zu den Pflichtleistungen der PKV. Die Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die AHB-Leistungen explizit im Tarif enthalten sind. Dies ist im § 5 der Musterbedingungen für Krankheitskostenversicherungen (MB/KK 2009) geregelt.

Wo ist der Haken bei Reha-Leistungen für Rechtsanwälte?

Viele Rechtsanwälte im Saarland gehen fälschlicherweise davon aus, dass Rehabilitationsmaßnahmen automatisch durch das Versorgungswerk, die private Krankenversicherung oder andere Leistungsträger abgesichert sind. Diese Annahme kann jedoch eine große Versorgungslücke verschleiern, die im Ernstfall zu erheblichen finanziellen Belastungen führt. Eine gezielte Prüfung Ihrer Absicherung ist deshalb für Juristen unverzichtbar, um teure Versorgungslücken bei Rehabilitation rechtzeitig zu vermeiden.

Schauen wir noch einmal in die Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

Quelle: https://www.rak-saar.de/fileadmin/FC/Versorgungswerk/2020_Satzung_Dezember_2019.pdf

§ 21 Zuschüsse zu den Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen

§21 (1)“Einem Mitglied des Versorgungswerks, das Anwartschaft auf Berufsunfähigkeitsrente hat oder Berufsunfähigkeits rente bezieht, kann auf Antrag ein einmaliger oder wiederholter Zuschuss zu den Kosten notwendigerweise besonders aufwendiger Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden, wenn seine Berufsfähigkeit infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte gefährdet, gemindert oder ausgeschlossen ist und sie durch diese Rehabilitationsmaßnahmen voraussichtlich erhalten, wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.”

(2) Die Notwendigkeit und die Erfolgsaussicht der Rehabilitationsmaßnahmen ist vom Antragsteller durch ärztliche Gutachten nachzuweisen. § 12 Ziffer 3 gilt entsprechend. 

(3)…über die Höhe der Kostenbeteiligung wird nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls entschieden. 

 

Die Regelungen zur Kostenübernahme von Rehabilitationsmaßnahmen durch das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Saarland sind unklar und lückenhaft. Laut Satzung handelt es sich um eine „Kann-Regelung“, das heißt: Das Versorgungswerk entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden. Ein verbindlicher Anspruch auf Leistungen besteht somit nicht, was zu Unsicherheiten und möglichen finanziellen Risiken für Mitglieder führen kann.

Mit dem Ende Ihres Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung verlieren Sie als Rechtsanwalt wichtige Ansprüche auf Rehabilitationsmaßnahmen. Auch ein Leistungsanspruch bei der gesetzlichen Rentenversicherung besteht nicht mehr. Zudem ist das Thema Reha-Leistungen im Versorgungswerk Saarland nur unzureichend geregelt.

Deshalb ist es für Sie besonders wichtig, dass Ihre private Krankenversicherung (PKV) die Kostenübernahme für Anschlussheilbehandlung (AHB) und sonstige Rehabilitationsmaßnahmen klar und umfassend in den Versicherungsbedingungen festlegt – was bei vielen PKV-Tarifen nicht selbstverständlich ist.

Wichtige Kriterien, die im Kleingedruckten der PKV-Tarife eindeutig geregelt sein sollten:

  • Keine Frist für den Beginn der Anschlussheilbehandlung (AHB).
  • Kostenübernahme für jede AHB bzw. Anschluss-Reha ohne Einschränkung auf bestimmte Erkrankungen.
  • Keine vorherige Zustimmung des Versicherers erforderlich, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
  • Übernahme der Kosten auch für sonstige Rehabilitationsmaßnahmen.

Nur eine genaue Analyse der Versicherungsbedingungen garantiert, dass Ihre PKV im Reha-Fall lückenlos zahlt – nicht Werbeprospekte oder Siegel. In unserem PKV-Vergleich für Rechtsanwälte im Saarland prüfen wir diese Regelungen sorgfältig, damit Sie optimal abgesichert sind.

Fazit: Als Rechtsanwalt im Saarland stehen Sie vor komplexen Fragen rund um Ihre Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsabsicherung – vom Versorgungswerk bis zur privaten Versicherung.

Um Versorgungslücken zu vermeiden und Ihre individuelle Situation optimal abzusichern, ist eine persönliche und fachkundige Beratung unverzichtbar. Lassen Sie uns gemeinsam den besten Schutz für Ihre berufliche und private Zukunft finden!

FAQ´s

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Saarland ist die berufsständische Altersversorgung für zugelassene Anwälte im Bundesland. Mitglieder der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes sind hier pflichtversichert. Das Versorgungswerk übernimmt zentrale Aufgaben wie die gesetzliche Rentenversicherung – inklusive Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenversorgung.

Das Versorgungswerk im Saarland gewährt Leistungen bei Altersrente, Berufsunfähigkeit sowie Hinterbliebenenrente im Todesfall. Die Beiträge orientieren sich am Einkommen und ersetzen die gesetzliche Rentenversicherungspflicht für selbstständige Rechtsanwälte im Saarland.

Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen und der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge können jährlich angepasst werden. Es gelten zudem Mindestbeiträge sowie Sonderregelungen für niedrigere Einkommensgruppen.Der Regelpflichtbeitrag für 2025 beträgt 1.497,30 € pro Monat, basierend auf der Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 € monatlich und einem Beitragssatz von 18,6 %.
Im Versorgungswerk Saarland sind Rehabilitationsmaßnahmen meist nicht verbindlich geregelt. Es handelt sich oft um eine Ermessensleistung („Kann-Regelung“). Deshalb ist eine leistungsstarke private Krankenversicherung für Rechtsanwälte im Saarland besonders wichtig.
Nein. Die Anforderungen für eine Berufsunfähigkeitsrente sind im Versorgungswerk Saarland sehr streng, mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen und großem Ermessensspielraum. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet hier deutlich mehr Sicherheit und Schutz.
Oft nicht. Besonders bei Berufsunfähigkeit und Reha-Leistungen gibt es Versorgungslücken. Eine ergänzende Absicherung durch private Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen ist für Rechtsanwälte im Saarland dringend zu empfehlen.

Wegen der hohen Hürden beim Versorgungswerk empfiehlt sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit spezialisierten Tarifen für Rechtsanwälte – idealerweise mit vereinfachten Gesundheitsfragen und individuell abgestimmten Leistungen.

Das Versorgungswerk bietet keine garantierten Reha-Leistungen, weniger Flexibilität bei Erwerbsminderung und zahlt oft nicht sofort bei Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Die Rentenhöhe basiert auf den eingezahlten Beiträgen und Versicherungsjahren. Es gibt keine garantierte Mindestrente. Die Berechnung erfolgt anhand der individuell erworbenen Rentenanwartschaften.

Unsere Zielgruppen

Anwalt-Mobile

Ihr Ansprechpartner

Bild Tim -Mobile
Bild Nav-Mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Adresse

Oberes Schleidchen 34
66885 Bedesbach

Öffnungszeiten

Mo. – Fr.: 09:00 – 18:00 Uhr
Sa.: 10:00 – 16:00 Uhr

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen

Jetzt Expertengespräch buchen!

Einfach Termin auswählen 
und beraten lassen!