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Oberes Schleidchen 34
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Mo. – Fr.: 09:00 – 18:00 Uhr
Sa.: 10:00 – 16:00 Uhr
Für Menschen, die in kammerfähigen, freien Berufen tätig sind (zum Beispiel Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, vereidigte Buchprüfer, Ingenieure oder Psychotherapeuten), ist ein berufsständisches Versorgungswerk das eigenständige Vorsorgesystem. Für diese Berufsgruppen besteht Mitgliedschaftspflicht und sie müssen einen bestimmten Teil ihres Einkommens dort einzahlen.
Viele Rechtsanwälte und Freiberufler sind häufig der Meinung, dass die Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk ausreichend ist, um im Ruhestand ein würdevolles Leben ohne Konsumverzicht zu führen. Diese Meinung resultiert häufig deshalb, da die Rente aus einem Versorgungswerk im Durchschnitt höher ist als die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Altersrente aus den Versorgungswerken ist, je nach Berufsgruppe, um etwa 25 bis 30 % höher als die der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Durchschnittsrente aus den Versorgungswerken beträgt laut den Zahlen der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke Stand 2022 etwa. 2.200 Euro. Dagegen liegt die Durchschnittsrente aus der GRV gerade mal bei ca. 1.540 Euro, bei Frauen deutlich weniger. Die höhere Rente ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass einerseits Freiberufler mehr Geld verdienen und somit auch mehr in das System einzahlen. Zudem wird ein Teil der Gelder am Kapitalmarkt angelegt.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke
Doch was sind die Nachteile von berufsständischen Versorgungswerken, die aus den reinen Zahlen nicht ersichtlich werden? Können Sie sich als Anwalt oder als Freiberufler auf die hochgerechnete Altersrente wirklich verlassen? Wie sicher ist diese Rente?
Ja, die durchschnittliche Rente aus einem Versorgungswerk ist höher als die der gesetzlichen Rentenversicherung. Im folgenden Abbildung ein Beispiel eines Rechtsanwalts, der bei einem ca. 120.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen sogar eine überdurchschnittliche, monatliche Rente von ca. 3.940 Euro erwarten kann:
Aber wenn das aktuelle Einkommen bei ca. 10.000 Euro brutto im Monat liegt und man eine Rente von ca. 3.940 Euro erwartet, kann die Rechnung im Alter nicht aufgehen.
Erstens ist die Entwertung der Rente im Alter aufgrund der Inflation bei dieser Hochrechnung nicht berücksichtigt! Zweitens müssen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter weitergezahlt werden. Anwälte und andere Mitglieder bekommen (anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung) generell als Rentner vom Versorgungswerk keinen Zuschuss zu ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Privat Krankenversicherte zahlen weiterhin Ihren dann geltenden Tarifbeitrag. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen normalerweise den Höchstbeitrag von aktuell über 1.000 Euro monatlich, da nicht nur die Rente, sondern auch sonstige Einkünfte beitragspflichtig sind! Und drittens möchte der Staat weiterhin Steuern. Die Rente muss im Alter mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert werden. Bei einem Rentenbeginn nach 2058 sind 100 % der Rente zu versteuern.Versorgungswerke sind insbesondere nicht für Anwälte und Besserverdiener ausgelegt, weil sie nur bis zu einer bestimmten Grenze des Arbeitseinkommens einen prozentualen Anteil (das sind aktuell 18,6 %) dort einzahlen. Diese nennt man Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 7.450 bzw. 7.550 Euro brutto im Monat. Verdienen Sie monatlich darüber, zahlen Sie nicht mehr ein und es entsteht automatisch eine Einkommenslücke im Ruhestand.
Von 1960 bis 2022 lag die durchschnittliche Inflationsrate in Deutschland bei immerhin 2,7 % pro Jahr. Und die persönliche Inflationsrate kann vor allem bei Anwälten und Freiberuflern darüber liegen.
Die Rentenanpassungen, und das ist langfristig das Entscheidende, liegen in der Regel zwischen null und etwas mehr als einem Prozent. Somit deutlich unterhalb der Inflationsrate. Dadurch sinkt Ihre reale Rente. Das heißt, durch die Kaufkraftentwertung ist Ihre Rente im Ruhestand weniger wert. Viele Anwälte und Freiberufler machen in der Praxis häufig den Fehler, dass Sie bei Ihrer Rentenhöhe, die Sie von Ihrem Versorgungswerk mitgeteilt bekommen, die Inflation nicht berücksichtigen.In der folgenden Grafik sehen Sie eine Beispielrechnung, wie viel 100.000 Euro bei einer angenommenen Inflationsrate von 2,7 % pro Jahr nach 15 Jahren noch wert sind. Hier wird relativ deutlich, wie die Inflation das Geld “unsichtbar” vernichtet.
Versorgungswerke investieren zwar einen Teil der Beiträge am Kapitalmarkt, allerdings ist der Anlagemix relativ defensiv gehalten, um die Beiträge sicher anzulegen. Je nach Versorgungswerk wird i.d.R. nur ein kleiner Teil in Aktien, Aktienfonds oder Immobilienbestände investiert. Der Großteil der Gelder wird weiterhin in festverzinsliche Wertpapiere wie z.B. Anleihen angelegt. Hierbei können wir aber langfristig keine nennenswerte Rendite erwarten.
Wenn Sie dagegen zusätzlich privat vorsorgen, können Sie mithilfe von kostengünstigen ETFs und Indexfonds nach einem wissenschaftlich fundierten Ansatz einen großen Teil Ihres Geldes in den weltweiten Aktienmarkt investieren. Sie profitieren langfristig von den Gewinnen und Kurssteigerungen der Unternehmen deutlich stärker.Im Folgenden ein Beispiel über die Entwicklung der Nettorendite des Versorgungswerks der Rechtsanwälte NRW 2013 bis 2022. Die Nettorendite aller Kapitalanlagen betrug z.B. im Jahr 2022 gerade mal 1,50 %, ein Jahr davor waren es 4,6 %.
Das bedeutet, die Zahlbeiträge werden nicht vollständig am Kapitalmarkt angelegt, wo jeder für sich selbst einzahlt und man irgendwann idealerweise an das vermehrte Geld wieder zurückgreifen kann. Das ist beispielsweise bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder einer Fondsdepot-Lösung der Fall.
Vielmehr handelt es sich hierbei um ein offenes Deckungsplanverfahren. Das bedeutet, dass ein Teil der heutigen Beiträge in die Rentenleistungen fließen. Das ist dasselbe Prinzip wie in der gesetzlichen Rentenversicherung (Umlageverfahren).Die Versorgungswerke sind somit auch darauf angewiesen, dass stetig neue Beitragszahler aufgenommen werden. Dabei gibt es immer mehr ältere Mitglieder und weniger jüngere Mitglieder. Der demografische Wandel macht sich auch unter den Freiberuflern bemerkbar. Beispielsweise sind die Anwaltszahlen rückläufig, auch in der Steuerberatung gibt es einen Fachkräftemangel.
Im Lagebericht des Versorgungswerks der Rechtsanwälte Baden-Württemberg können wir beispielsweise nachlesen, dass die Anzahl der Beitragszahler von 2018 bis 2022 stagniert, während die Anzahl der Leistungsempfänger kontinuierlich steigt.Quelle: Lagebericht des Versorgungswerks der Rechtsanwälte Baden-Württemberg
Jedes Versorgungswerk ist für sich selbst zuständig und zahlt nicht dieselbe Altersrente aus. Dadurch sind Sie von Ihrem „persönlichen Versorgungswerk” abhängig. Die erwartete Rentenleistung ist nicht in Stein gemeißelt, sondern von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel den Rechnungszins, die Kostenquoten, die Anzahl der Neumitglieder oder auch die Lebenserwartung der Mitglieder. Neben der generell steigenden Lebenserwartung leben statistisch betrachtet Freiberufler sogar etwa 3 bis 5 Jahre länger. Und diese Mehr-Jahre müssen ja auch finanziert werden.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke
Bei negativen Veränderungen dieser Faktoren können die Renten geringer ausfallen bzw. die Renten können auch nachträglich gekürzt werden. Beispielsweise kürzte in der Vergangenheit das Versorgungswerk der Zahnärzte in Niedersachsen die Renten.
Hinzu kommt, dass berufsständische Versorgungswerke keine gesetzliche Insolvenzregelung haben. Das heißt, für die eingezahlten Beiträge besteht keine staatliche Garantie und somit sind Versorgungswerke nicht vollständig vor der Insolvenz geschützt! Im Jahr 2012 ging beispielsweise das Versorgungswerk der Schornsteinfegermeister pleite.Wenn wir bedenken, dass Sie als Anwalt oder Freiberufler über mehrere Jahrzehnte dort einzahlen, dann darf dieser Aspekt nicht vernachlässigt werden. Über private ETF-Depot-Lösungen haben Sie beispielsweise die Sondervermögen-Regelung, bei denen das Anlagekapital im Falle einer Insolvenz der Depotbank oder des ETF-Anbieters geschützt ist. Und auch in der Versicherungsbranche gibt es bei Rentenversicherungen die Absicherung durch den Protektor, falls das Versicherungsunternehmen in Schieflage gerät.
Wir können festhalten, dass Sie sich nicht allein auf die Versorgungswerk-Rente verlassen dürfen und hierbei privat vorsorgen sollten, damit Sie eine zusätzliche, laufende Rente im Alter haben.
Deshalb sollten Sie heute auch über eine zusätzliche, private Rente nachdenken.
3 einfache Schritte, wie Sie Ihre Einkommenslücke im Alter berechnen können:
1. Ausrechnen, wie viel Rente Sie vom Versorgungswerk bekommen werden. Hierbei einfach mal in die Renteninformation Ihres Versorgungswerks hineinschauen, welche aktuellen Ansprüche Sie haben. Zu beachten ist, dass hier die Inflation nicht berücksichtigt ist und man diese mit einkalkulieren muss, wodurch der reale Wert der Renten geringer ausfallen wird.
2. Im zweiten Schritt können Sie die Rentenlücke ermitteln. Vereinfacht ausgedrückt ist die Rentenlücke die Differenz zwischen Ihrem aktuellen Gehalt und den Einnahmen im Alter. Das können neben der Rente aus dem Versorgungswerk auch noch weitere Einnahmen wie zum Beispiel Mieteinnahmen sein. Diese Lücke muss durch eine private Altersvorsorge geschlossen werden.
3. Im dritten Schritt müssen Sie sich überlegen, mit welchen Finanzinstrumenten Sie heute wie lange und unter welchen Gewinn-Annahmen monatlich investieren müssen, um eine bestimmte, zusätzliche Rente im Alter zu haben.
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