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Oberes Schleidchen 34
66885 Bedesbach
Öffnungszeiten
Mo. – Fr.: 09:00 – 18:00 Uhr
Sa.: 10:00 – 16:00 Uhr
Unachtsamkeiten können im Leben schnell passieren. Daher sollten Sie sich als Anwalt oder Jurist unbedingt gegen die daraus entstehenden finanziellen Folgen mithilfe einer Privathaftpflichtversicherung absichern.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (u.a. § 823) ist man zu Schadenersatz verpflichtet, wenn man anderen Personen schadet – in unbegrenzter Höhe! Die Privathaftpflichtversicherung kann Sie vor einem finanziellen Ruin bewahren.
Sie leistet Entschädigungen für Schadenersatzansprüche aus Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Zudem schützt Sie die Privathaftpflichtversicherung bei unberechtigten Forderungen („passiver Rechtsschutz“) und trägt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die dabei entstehen können.
Neben einer ausreichend hohen Deckungssumme sollten Sie bei der Wahl einer Privathaftpflichtversicherung auch auf weitere wichtige Bausteine wie beispielsweise eine Forderungsausfalldeckung (die Versicherung übernimmt die Kosten, wenn Ihnen von einem anderen Menschen Schaden zugefügt wird, derjenige aber nicht in der Lage ist, zu zahlen) oder das Abhandenkommen fremder Schlüssel (beruflich, privat und ehrenamtlich) achten.
Es empfiehlt sich, vor dem Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung das eigene Umfeld auf Risiken zu prüfen und darauf den Versicherungsschutz abzustimmen.
Juristen im öffentlichen Dienst oder verbeamtete Juristen sollten zusätzlich auf den Diensthaftpflicht-Baustein achten! Bei dienstlichen Schadensersatzansprüchen greift die Privathaftpflichtversicherung nicht. Sie haftet für Schäden im privaten Bereich, allerdings nicht bei Schäden, die Sie durch Ihre dienstliche Tätigkeit anderen zufügen. Der Dienstherr kann Sie für die entstandenen Schäden in Regress nehmen. Hierfür benötigen Sie eine Diensthaftpflichtversicherung.
Diese lässt sich mit der Privathaftpflichtversicherung in einem Vertrag kombinieren. Auch Rechtsreferendare zählen zu den Angestellten im öffentlichen Dienst bzw. sind in bestimmten Bundesländern verbeamtet und benötigen den Diensthaftpflicht-Baustein. Dieser Baustein wird unserer Erfahrung nach von Rechtsreferendaren häufig vergessen.
1. Unabhängigkeit
Als Versicherungsmakler sind wir auch per Gesetz dazu verpflichtet, in Ihrem Interesse zu handeln. Im Gegensatz zu Ausschließlichkeitsvertretern oder Mehrfachvertretern arbeiten wir nicht nur mit einer bzw. mit bestimmten Versicherungsunternehmen zusammen, sondern sind unabhängig tätig. Dadurch können wir den passenden Privathaftpflichtversicherung-Tarif für Sie ermitteln.Durch eine eigenständige GmbH erhöhen wir zusätzlich die Unabhängigkeit und sind als Berater nicht in Strukturvertrieben involviert.
Wir sind insbesondere auf die juristische Berufsgruppe spezialisiert. Wir verstehen die Herausforderungen dieser Berufsgruppe und wissen, welche berufsspezifischen Merkmale bei der Privathaftpflichtversicherung sowie bei weiteren Versicherungen beachtet werden müssen. Zudem haben wir Zugang zu exklusiven Versicherungs-Rahmenverträgen für Juristen.
3. Keine zusätzlichen Kosten
Ob eigenständig über Versicherungs-Vergleichsportale oder über uns – in unserer Zusammenarbeit entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Gleichzeitig profitieren Sie von unserer Expertise und einem persönlichen Ansprechpartner. Das ist vor allem im Schadensfall für Sie wichtig.Zunächst ist der Versicherungsnehmer als Vertragspartner geschützt. Minderjährige Kinder sind grundsätzlich über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert und volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung und ledig sind. Der Versicherungsschutz kann zudem auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss meist der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.
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