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Private Berufsunfähigkeits­versicherung für Rechtsanwälte und Juristen

Hochwertige Finanz- und Versicherungsberatung für Juristen

Bekannt aus:

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Eine private BU-Versicherung dient als Einkommensersatz bei einem längerfristigen, krankheitsbedingten Ausfall.
  • Die Voraussetzungen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder die BU-Rente aus dem Versorgungswerk sind sehr schwer zu erfüllen.
  • Die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen. Insbesondere Juristen sind überdurchschnittlich davon betroffen.
  • Je früher Sie eine BU-Versicherung abschließen, desto günstiger ist es.
  • Nur durch einen Vergleich der Versicherungsbedingungen finden Sie einen leistungsstarken Tarif.

Ihr Schutz im Falle von krankheitsbedingtem Einkommensausfall

Ihre Arbeitskraft als Anwalt oder Jurist ist unerlässlich, um Ihre beruflichen Ziele zu erreichen, für Ihre Lebensweise oder die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie. Außerdem gewährleistet sie heute, dass Sie im Ruhestand Ihren Lebensstandard aufrechterhalten können.

Doch wer finanziert Ihren Lebensunterhalt, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können? Um diesen Einkommensausfall aufzufangen, benötigen Sie eine Arbeitskraftabsicherung. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die meisten Anwälte oder Juristen die wichtigste Form. 

Definition und Ursachen für eine Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall für voraussichtlich mindestens 6 Monate nicht mehr vollumfänglich ausgeübt werden kann. In der Regel leisten die Versicherer bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit. In diesem Falle erfolgt ein Schutz in Höhe der vereinbarten monatlichen Rentenleistung. 

Laut der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) wird statistisch gesehen jeder vierte Beschäftigte in Deutschland im Laufe des Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig. In der folgenden Grafik sehen Sie die häufigsten Ursachen für eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeit


Mit fast 30 % sind psychische Erkrankungen die häufigste Ursache! Dabei sind laut diversen Studien Juristen im Vergleich zu anderen Berufen überdurchschnittlich von psychischen Erkrankungen betroffen, was die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich unterstreicht. 

Auch im Jurastudium oder Rechtsreferendariat sind Sie nicht vor einer Berufsunfähigkeit geschützt! Bekanntlich ist die Juristenausbildung sehr anspruchsvoll. Zudem lohnt es sich, aufgrund des jungen Alters so früh wie möglich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Schützen die gesetzliche Rentenversicherung oder Versorgungswerke im Krankheitsfall?

Ein häufiger Irrglaube vieler Angestellten oder Freiberufler ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung oder das jeweilige berufsständische Versorgungswerk sie finanziell auffangen würde, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihre beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können:

 

  • Gesetzliche Rentenversicherung 
Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, eine Erwerbsminderungsrente (EMR). Zu unterscheiden ist die volle EMR und die halbe EMR. Die Hürde ist hierbei hoch, weil sie schwer erkrankt sein müssen, um diese gesetzliche Leistung zu erhalten. Hinzu kommt, dass nicht der aktuelle Beruf als Maßstab genommen wird. Die Rentenversicherung prüft, ob irgendein Beruf am Arbeitsmarkt ausgeübt werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob auch tatsächlich gerade der Beruf frei ist oder nicht. Im Jahr 2022 lag die durchschnittliche volle EMR bei gerade mal 1007 € (netto vor Steuern). 

  • Berufsständische Versorgungswerke
Bei Freiberuflern wie Rechtsanwälten, Notaren oder Ärzten, die der Pflichtmitgliedschaft in dem jeweiligen berufsständischen Versorgungswerk unterliegen, ist zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Teil des Pflichtbeitrags mitversichert. Aber in vielen Satzungen der verschiedenen Versorgungswerke ist festgelegt, dass ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente nur bei einer vollständigen Berufsunfähigkeit besteht (= 100%ige Berufsunfähigkeit!). 

Hinzu kommt, dass Versorgungswerke die Möglichkeit der „abstrakten“ Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten haben. Das heißt, es wird theoretisch geprüft, ob das Versorgungswerk-Mitglied seine beruflichen Fähigkeiten in irgendeiner Weise anderweitig wirtschaftlich nutzen kann. Die durchschnittliche Berufsunfähigkeit-Rentenhöhe aus den Versorgungswerken ist zudem zu gering, erst recht bei Berufseinsteigern.

Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit für verbeamtete Juristen

Für verbeamtete Juristen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch von großer Bedeutung. Bis zur Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und mindestens 5 abgeleisteten Dienstjahren haben diese in der Regel keinen Anspruch auf das Ruhegehalt, wenn sie dienstunfähig werden. Gerade am Anfang ist deshalb eine hohe Absicherung notwendig. 

Zusätzlich kann als Ergänzung eine Dienstunfähigkeitsklausel (umgangssprachlich Dienstunfähigkeitsversicherung genannt) sehr sinnvoll sein. Sofern es sich hierbei um eine echte Dienstunfähigkeitsklausel handelt, bietet diese Ihnen einen erleichterten Zugang zur Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Dienstunfähigkeit. 

Ab welchem Alter ist eine BU-Versicherung sinnvoll?

Je früher, desto besser! Auch im jungen Alter kann Sie eine Berufsunfähigkeit betreffen. Daher macht es Sinn, sich bereits im (Jura)studium oder (Rechts)referendariat mit diesem Thema zu beschäftigen. 

Ihre Vorteile, wenn Sie sich rechtzeitig um eine Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern:
  • Eintrittsalter: Je jünger Sie sind, desto günstiger ist der monatliche Zahlbeitrag. Später beim Berufseinstieg können Sie die BU-Rentenhöhe Ihrem Einkommen anpassen. 
  • Gesundheitszustand: Je älter Sie werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass Krankheiten dazukommen. Das erschwert den Prozess und kann dazu führen, dass Sie mehr zahlen müssen oder bestimmte Krankheiten vom Versicherer ausgeschlossen werden. In jungen Jahren hat man meistens keine Vorerkrankungen.
  • Berufliches Risiko: Der Zahlbeitrag richtet sich unter anderem daran, wie hoch das berufliche Risiko ist. Im Studium oder im Referendariat ist das sehr gering und deshalb zahlen Sie einen geringeren Beitrag.

Wie finden Sie die passende BU-Versicherung als Anwalt oder Jurist?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist absolut notwendig. Das soll aber keinesfalls suggerieren, dass der umfassende Schutz so einfach und problemlos erhältlich sei. Im Gegenteil: Es gibt in Deutschland über 100 Berufsunfähigkeitsversicherung-Tarife. Wie finden Sie den passenden Tarif? 

Weder irgendwelche Hochglanzprospekte der Versicherer, noch der Begriff „Anwalt” oder „Notar” im Versicherungsnamen bestimmt die Qualität einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Entscheidend ist das jeweilige Bedingungswerk. In anderen Worten: Das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen entscheidet, ob und wann Sie Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Und darauf haben Sie einen einklagbaren Rechtsanspruch. 

Zum Beispiel: 

  • Besteht ein uneingeschränkter, weltweiter Versicherungsschutz?
  • Kann der Versicherer Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen? 
  • Ab wann wird eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit erbracht?
  • Welche Nachversicherungsmöglichkeiten (bei Heirat, Geburt, Gehaltsanstieg, …) gibt es? 
  • Wie ist die Umorganisationsklausel für Selbstständige und Freiberufler geregelt?
  • Sind nur grob fahrlässige und fahrlässige Verstöße im Straßenverkehr versichert oder auch alle vorsätzlichen Verkehrsdelikte?
  • Welche medizinischen Anordnungen muss der Versicherungsnehmer im Leistungsfall befolgen?

Diese und viele weitere wichtige Regelungen sind in den Versicherungsbedingungen geklärt. Sie sollten wissen, welche Regelungen für Sie wichtig sind und auf welche Sie auf gar keinen Fall verzichten sollten. 

Die Berater der FI Future Invest GmbH stellen ihren Kunden eine solche Tarifanalyse der Berufsunfähigkeitsversicherung-Versicherungsbedingungen zur Verfügung. Zudem können sie daran aufzeigen, welche Leistungslücken in bestehenden Versicherungen verborgen sind.

Wir unterstützen Sie bei der Wahl nach dem passenden Tarif

1. Unabhängigkeit

Als Versicherungsmakler sind wir auch per Gesetz dazu verpflichtet, in Ihrem Interesse zu handeln. Im Gegensatz zu Ausschließlichkeitsvertretern oder Mehrfachvertretern arbeiten wir nicht nur mit einer bzw. mit bestimmten Versicherungsunternehmen zusammen, sondern sind unabhängig tätig. Dadurch können wir den passenden Berufsunfähigkeitsversicherung-Tarif für Sie ermitteln.

Durch eine eigenständige GmbH erhöhen wir zusätzlich die Unabhängigkeit und sind als Berater nicht in Strukturvertrieben involviert.


2. Spezialisierung auf Juristen und Rechtsanwälte

Wir sind insbesondere auf die juristische Berufsgruppe spezialisiert. Wir verstehen die Herausforderungen dieser Berufsgruppe und wissen, welche berufsspezifischen Merkmale bei Versicherungslösungen beachtet werden müssen. Zudem haben wir Zugang zu exklusiven Versicherungs-Rahmenverträgen für Juristen.


3. Keine zusätzlichen Kosten 


Ob eigenständig über Versicherungs-Vergleichsportale oder über uns – in unserer Zusammenarbeit entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Gleichzeitig profitieren Sie von unserer Expertise und einem persönlichen Ansprechpartner. Das ist vor allem im Schadensfall für Sie wichtig.

Hinzu kommt, dass wir PremiumCircle-Mitglied sind. Durch die Vergleichssoftware von PremiumCircle können wir die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Berufsunfähigkeitsversicherung-Tarife auf Leistungsinhalte und Leistungsumfang ins Detail analysieren und Sie vor Fallstricken schützen. Als Kunde sehen Sie ganz genau, was Sie kaufen und was es ggf. noch auf dem Markt gegeben hätte.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Anwälte oder Juristen?

Die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, z.B. Beruf, Alter, Gesundheitszustand, Vertragslaufzeit, die gewünschte Versicherungssumme, Zusatzleistungen oder Wahl des Versicherungsanbieters.

In jungen Jahren oder bei einem guten Gesundheitszustand zahlen Sie in der Regel niedrigere Beiträge, da Sie statistisch gesehen ein geringeres Risiko für Berufsunfähigkeit haben. In risikoreichen Berufen oder mit Vorerkrankungen müssen Sie mit höheren Beiträgen rechnen. Es ist daher wichtig, verschiedene Versicherungsangebote zu vergleichen.

 

Nachfolgend folgende Beispiele von einem Top-BU-Anbieter:

(Endalter 67 Jahre, 3 % Beitragsdynamik, 2 % garantierte Rentensteigerung):



Freiberufler 

Angestellte 

Referendar

Rechtsanwalt, 30 Jahre alt 

Juristin, 28 Jahre alt

Rechtsreferendar, 25 Jahre alt 

monatliche BU-Rente: 3.000 €

monatliche BU-Rente: 2.000 €

monatliche BU-Rente: 1.500 €

Monatlicher Zahlbeitrag: 120,11 €

Monatlicher Zahlbeitrag: 90,27 €

Monatlicher Zahlbeitrag: 58,42 €

Häufige Fragen (FAQ)

Statistisch gesehen wird jeder vierte Beschäftigte in Deutschland im Laufe des Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig! Hauptursache: psychische Erkrankungen. Können Sie sich einen Einkommensverlust für Ihre Familie, finanzielle Verpflichtungen und Ihren Lebensstandard erlauben?

Sie bekommen die monatlich vereinbarte BU-Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall für voraussichtlich mindestens 6 Monate nicht mehr vollumfänglich ausüben können.

Die Versicherungsbedingungen. In den jeweiligen Versicherungsbedingungen sind die Leistungen der BU-Versicherung festgehalten. Ohne eine Analyse der Bedingungen können Sie gar nicht wissen, ob die jeweilige Versicherung qualitativ gut oder schlecht ist. Ob Sie im Leistungsfall das Geld von der Versicherung bekommen, ist ohne eine solche Analyse ein reines Glücksspiel.

Das kommt häufig auf die individuellen Lebensumstände an. Daumenregel: ca. 75 % des Nettoeinkommens. In der Regel kann aber bei den meisten Anbietern häufig (bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze) 60 % vom Bruttogehalt abgesichert werden. Bedenken Sie, dass die vertraglich ausgewiesene BU-Rente grundsätzlich steuerpflichtig ist und in bestimmten Konstellationen auf die BU-Rente Krankenkassenbeiträge gezahlt werden müssen. Zudem sollten Sie einkalkulieren, dass aus der BU-Rente ja auch ein Teil für die private Altersvorsorge zurückgelegt werden müsste. Denn spätestens nach dem 67. Lebensjahr ist Schluss mit der BU-Rente.
Durch die Beitragsdynamik erhöht sich die BU-Rente jährlich um einen bestimmten Wert, z.B. 3 %. Das Fehlen der Beitragsdynamik wird spätestens im Leistungsfall deutlich. Stellen Sie sich vor, dass Sie heute eine BU-Rente von 3.000 Euro monatlich ohne Dynamik vereinbaren und nach 15 Jahren aufgrund einer Krankheit berufsunfähig werden. Nominal betrachtet bekommen Sie zwar 3.000 Euro. Leider sind aber nach 15 Jahren diese 3.000 Euro aufgrund der Inflation deutlich weniger wert (bei 2,5 % Inflation ca. 2.070 Euro). Die Beitragsdynamik ist somit ein wichtiges Instrument zum Ausgleich des Kaufkraftverlustes. Zudem können Sie die BU-Höhe nicht beliebig ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen. Auch das ist im jeweiligen Bedingungswerk geregelt.

Während die Beitragsdynamik die BU-Rente vor dem Leistungsfall jährlich erhöht und danach nicht mehr greift, erhöht die garantierte Rentensteigerung (auch Leistungsdynamik genannt) die BU-Rente im Leistungsfall jährlich um den vereinbarten Prozentsatz und dient auch zum Inflationsausgleich. Besonders wenn Sie in relativ jungen Jahren berufsunfähig werden sollten und diese lange andauert, ist eine Rentensteigerung Goldwert.

Eine sehr wichtige Rolle! Beim Abschluss einer BU wird seitens der Versicherung eine Gesundheitsprüfung von Ihnen gefordert. Die gemachten Angaben dienen dem Versicherer zur Risikoeinschätzung. Hierbei muss der Kunde Angaben zu diversen Lebensumständen und der gesundheitlichen Verfassung offenlegen.

Im § 19 (1) Versicherungsvertragsgesetz schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen hat.

 Wir stellen in der Praxis immer wieder fest, dass die Gesundheitsfragen oftmals nur stiefmütterlich behandelt werden. Spätestens im Leistungsfall wird der Versicherer diese genauer prüfen und bei Ungereimtheiten kann es dazu kommen, dass die Leistung gekürzt oder auch ganz verweigert wird!

 Nehmen Sie sich bitte ausreichend Zeit, um die Gesundheitsfragen zu beantworten, vorhandene Erkrankungen durch eine persönliche Stellungnahme zu beschreiben und wie Sie damit im Alltag zurechtkommen. Zudem bietet es sich an, die Krankenakte von der Krankenkasse oder die Patientenakte vom Hausarzt anzufordern. Darin stehen Ihre Diagnosen und Sie wissen dann genau, wann Sie warum beim Arzt waren und was überhaupt für Diagnosen gestellt wurden. Die Berater der FI Future Invest GmbH unterstützen Sie bei der Aufarbeitung Ihrer Krankenakte.

Das muss individuell geprüft werden. Eine Alternative können BU-Anbieter mit vereinfachten Gesundheitsfragen (aufgrund von Aktionszeiträumen, bis zu einem gewissen Alter oder für bestimmte Berufsgruppen) sein. Zudem haben wir Zugang zu exklusiven Versicherungs-Rahmenverträgen für Anwälte, Juristen oder sonstigen bestimmten Freiberuflern. Gerne anfragen!

1. Erstgespräch:
Wir analysieren Ihre Ausgangssituation und finden gemeinsam heraus, was Ihnen wichtig ist und wie wir Sie unterstützen können. 

2. Aufarbeitung der Gesundheitshistorie:
Mithilfe der Krankenakte bzw. Patientenakte vom Hausarzt arbeiten wir Ihren Gesundheitszustand auf. Damit kann auch vorselektiert werden, welche BU-Anbieter infrage kommen. Hier wird dann eine anonyme Risikovoranfrage gestellt und die Versicherungen geben uns ein Votum, ob und zu welchen Bedingungen die Annahme erfolgt.

3. Auswahl der BU-Versicherung:
Auf Basis der Analyse der Versicherungsbedingungen sowie Rückmeldungen aus der anonymen Risikovoranfrage legen wir die passende Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie fest.

Eine Zweitmeinung schadet nicht. Aber wir empfehlen es nicht, wichtige Absicherungen wie bspw. eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Krankenversicherung eigenständig online abzuschließen. Versicherungen über Vergleichsportale sind auch nicht kostenlos. Sie als Anwender sind kein Experte im Versicherungsgebiet und auf sich allein gestellt. Außerdem wissen Sie nicht, nach welchen Kriterien die Versicherungstarife ausgewählt bzw. dargestellt werden und welche Qualität sich hinter dem „Preis-Leistungs-Sieger” oder „Aktions-Empfehlung” verbirgt.

Unsere Zielgruppen

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