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Private Krankenversicherung für Rechtsanwälte und Juristen

Hochwertige Finanz- und Versicherungsberatung für Juristen

Bekannt aus:

Private Krankenversicherung für Rechtsanwälte und Juristen – Darauf sollten Anwälte / Juristen beim PKV- Abschluss achten.

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Wir lösen gemeinsam Ihre Fragestellungen: Privat oder gesetzlich versichern? Welche PKV passt zu mir? Wie entwickeln sich die Beiträge im Alter?

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Wir finden gemeinsam durch meine unabhängige Expertise den für Sie passenden Tarif und klären ganz transparent über alle Vor- und Nachteile der Systeme auf.

Inhaltsverzeichnis 15 min Lesedauer


1. Unterschiede GKV vs. PKV 

2. Vorteile der privaten Krankenversicherung

3. Versorgungswerk und Krankenversicherung

4. Häufige Fehler beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung

5. Fazit

1. Unterschiede GKV vs. PKV

Als Rechtsanwalt privat oder gesetzlich versichern? 

Vor dieser Entscheidung stehen Sie vermutlich gerade als Rechtsanwalt oder einem kammerfähigen, freien Beruf (z.B. Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Arzt. Doch welche Vor- und Nachteile bringen die Systeme mit sich. 

 

Rechtliche Grundlagen

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 

Grundsätzlich wird die gesetzliche Krankenversicherung im SGB geregelt. Dabei wird in §12 SGB V geregelt, dass die Leistungen die sie als gesetzlich versichertes Mitglied erhalten ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. § 12 SGB 5 – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de). Sprich, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Zudem kann das SGB vom Gesetzgeber einseitig geändert werden. Ob die Leistungen heute, auch in der Zukunft erbracht werden, ist nicht sicher. 

 

Private Krankenversicherung (PKV)

Für die private Krankenversicherung kurz PKV, gilt das BGB. Sprich die Leistungen können nicht einseitig geändert werden. Es liegt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft vor. Somit gilt eine „lebenslange Leistungsgarantie“ in der PKV. Ein Wechsel in die PKV ermöglicht Ihnen in den Top-Tarifen den Zugang zur bestmöglich medizinischen Versorgung. 

Aber Achtung: Ein Wechsel in die PKV ist keine Momentaufnahme, sondern eine Entscheidung fürs Leben, welche gut überlegt sein sollte. Daher klare Empfehlung, einen Experten zu konsultieren.

 

Finanzierung der Systeme 

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 

Die gesetzliche Krankenversicherung ist wie unsere gesetzliche Rentenversicherung umlagefinanziert. Auch genannt Umlageverfahren. Vereinfacht gesagt, zahlen Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse einen einkommensabhängigen Beitrag, welcher in den Gesundheitsfond fließt. Hinzu kommt die Leistung des Bundes aus Steuergeldern, dem sogenannten Bundeszuschuss. So werden dann „alte/kranke“ in der GKV finanziert. Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (bundesgesundheitsministerium.de)

Problem: Der demografische Wandel. Die Entwicklungen sind uns bereits durch die gesetzliche Rentenversicherung bekannt. Die geburtenstarken Jahrgänge 1955 – 1975 gehen nach und nach in Rente. Die jungen Generationen können dieses System nicht ohne Konsequenzen tragen. Seit 2012 betrug der Bundeszuschuss 14 Milliarden Euro. Zusätzlich leistete der Bund 2022 gemäß § 221a SGB V § 221a SGB 5 – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) weitere Zuschüsse zur Kompensation der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie an den Gesundheitsfond. Die Höhe der Bundeszuschüsse seit 2004 finden sie hier: Der Bundeszuschuss zur GKV beträgt seit 2024 wieder 14,5 Milliarden Euro (pkv.de)

Zusammengefasst: Die gesetzliche Krankenversicherung wird stark durch Steuerzuschüsse gefördert. Die Finanzierung in der Zukunft bleibt dennoch spannend, da trotz allen Bemühungen ein Defizit von mehreren Milliarden Euro jedes Jahr besteht.  

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Quelle: statista, Einnahmen und Ausgaben der GKV bis 2024 | Statista

Die Abbildung zeigt die Beiträge (blau) im Vergleich zu den Ausgaben (dunkelblau) in Milliarden Euro.  

 


Private Krankenversicherung (PKV)

Die private Krankenversicherung hingegen finanziert sich durch das Kapitaldeckungsverfahren. Bei diesem Verfahren wird vereinfacht beschrieben ein Kapitalstock aufgebaut, aus dem später die Leistungsansprüche der Versicherten bedient werden. Somit keine Verschuldung junger Generationen / kein Umlageverfahren! 

 

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Quelle: Versicherungskammer Maklermanagement

 

Erläuterung der Skizze:

Die Kopfschadenkurve gibt die Ausgaben eines versicherten privaten Mitgliedes an, im Verlauf des Lebensalters. 

Die Durchschnittsprämie zeigt die Kosten der privaten Krankenversicherung für den Versicherten. Die grün schattierte Fläche sagt aus, dass Versicherte im Durchschnitt mehr Beiträge zahlen, als Ausgaben verursachen bis zum ca. 65 Lebensjahr. 

Danach übersteigen die Ausgaben aufgrund von Krankheitskosten etc. die Beiträge, es entsteht ein Defizit, dass durch eine Entsparung von Alterungsrückstellung aufgefangen werden kann. 

 

Was können wir daraus ableiten: 

  1. Je besser kalkuliert die durchschnitt Prämie des PKV-Tarifes ist, desto stabiler sind die Prämien in der Zukunft. 
  2. Wer heute Geld spart, in Form von günstigen/unter kalkulierten Beiträgen, wird auf lange Sicht höhere Beitragssprünge erfahren. 
  3. Wer heute zusätzlich Geld in Form von Alterungsrückstellungen zurückhält, kann sie später zur Abfederung von höheren Beiträgen nutzen.

 

„Die private Krankenversicherung ist im Alter nicht mehr bezahlbar.“ 

Dazu werde ich einen eigenen Artikel schreiben und aufzeigen, welche Maßnahmen die PKV trifft, um genau das zu verhindern.

Soll ich mich als Anwalt in der PKV oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern?  Sie müssen sich für ein System entscheiden. 

Im Bild unten sehen Sie die Prämien und Beitragsbelastung in der PKV und GKV von 2004 bis 2024.

Die Zahlen sind vom wissenschaftlichen Institut der PKV. Quelle ist unten verlinkt. Wir sehen das die GKV im Schnitt um 3,2 % ansteigt im vgl. die PKV um 2,8 %. 

Wird dann nicht die GKV im Alter unbezahlbar?  

Von 2014 bis 2024 stieg die Beitragsbemessungsgrenze von 591 auf 844 Euro. Das entspricht einer Steigerung um 42,7 %.  Tendenz weiter steigend. Wie bereits erwähnt kann die GKV vom Gesetzgeber einseitig in wichtigen Punkten Preis/Beitrag und Leistung geändert werden. Das heißt der Höchstbeitrag, den Sie als Anwalt in der GKV in Zukunft zahlen, ist ungewiss. Genauso wie Ihre Leistung im Krankheitsfall. 

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Quelle: WIP-Pressemitteilung: Beiträge in der Gesetzlichen (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entwickeln sich ähnlich – mit leichten Vorteilen für die PKV | WIP: Wissenschaftliches Institut der PKV (wip-pkv.de)

2. Vorteile der privaten Krankenversicherung

Einige Vorteile für sie als Rechtsanwalt wurden bereits durch die rechtlichen Grundlagen ersichtlich.

Sie profitieren in Top-Tarifen von vielen weiteren Leistungen: (natürlich von ihrem Tarif abhängig):


  • sehr schnelle Terminvergabe / schnellere Genesung 
  • freie Arztwahl & auf Wunsch Chefarztbehandlung
  • 1 oder 2 Bettzimmer 
  • freie Krankenhauswahl
  • Zugang zu Privatkliniken
  • neueste Technik & Medikamente, 
  • hohe Absicherung des Krankentagegeldes
  • Beitragsrückerstattungen, wenn Sie keine Leistung in Anspruch nehmen ( 6 Monatsbeiträge möglich) 
  • Stabile Beiträge im Alter durch Alterungsrückstellungen
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Spitzenmedizin im Ausland (gezielte Behandlungen)
  • Stabile Beiträge im Alter durch Alterungsrückstellungen

Die Leistungen hängen maßgeblich von ihrem gewählten Versicherer und dem Tarif ab. Sie unterscheiden sich deutlich voneinander. Ein „günstiger“ Tarif wirkt attraktiver, kann aber ernsthafte Schwierigkeiten verursachen, wenn Leistungen nicht bezahlt werden. 

Wenn Sie an einem Wechsel in die PKV interessiert sind, sollten Sie sich unbedingt mit einem unabhängigen Experten zu dem Thema austauschen.

3. Versorgungswerk und Krankenversicherung

Als Rechtsanwalt oder einem kammerfähigen, freien Beruf (z.B. Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Arzt) besteht für Sie Mitgliedschaftspflicht in einem berufsständischen Versorgungswerk.

Welche Vor- und Nachteile ergeben sich in Bezug auf die Krankenversicherung und worauf müssen sie unbedingt achten. 

In der privaten Krankenversicherung zahlen sie als Rechtsanwalt einen einkommensunabhängigen Beitrag. Das heißt im Berufsleben als auch in der Rente ist der Beitrag nicht von ihrem Einkommen abhängig. Weder die Einnahmen aus ihrer Versorgungswerkrente noch aus sonstigen Einkünften wie z.B. der Vermietung und Verpachtung erhöhen ihren PKV-Beitrag. 

Hingegen sind die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung einkommensabhängig. Sowohl im Berufsleben als auch in der Rente, errechnet sich der Beitrag aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden also neben den Rentenleistungen aus dem Versorgungswerk z.B. auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen angerechnet. Sie zahlen dann in der Regel den Maximalbeitrag (Beitragsbemessungsgrenze 62.100 Euro p. a. 5175 Euro p.m. (Stand 2024). Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (bundesgesundheitsministerium.de)


Beispiel:

Freiwillig gesetzlich versicherter kinderloser Versorgungswerkrentner 

Rente aus dem Versorgungswerk = 3500 Euro 

Sozialabgaben = GKV 14 %, Zusatzbeitrag GKV  1,7 %, Pflege 4 % = 19,7 %

Da es sowohl in der GKV als auch in der PKV vom Versorgungswerk keinen Zuschuss gibt, liegen wir bereits bei 689,50 Euro monatlichem Beitrag. 

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie im obigen Link des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen. 

Besitzt der Jurist zusätzlich noch eine Immobilie und generiert Mieteinkünfte oder weitere Kapitaleinkünfte in monatlicher Höhe von insgesamt 1675 Euro, liegen wir bereits bei dem Maximalbeitrag. Dieser beträgt 1050,53 Euro monatlich für die gesetzliche Kranken und Pflegepflichtversicherung.  

Daher empfehlen wir Ihnen als Rechtsanwalt oder einem kammerfähigen, freien Beruf (z.B. Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Arzt sich einmal mit dem Thema private Krankenversicherung auseinanderzusetzen. Neben den besseren Leistungen profitieren Sie als Versorgungswerkmitglied in der PKV von weiteren Entlastungen im Alter. Unter anderem: Wegfall des Krankentagegeldes und dem gesetzlichen Zuschlag von 10 %. Dazu im Beitrag: „Die PKV wird im Alter unbezahlbar? “ bald mehr. 

Wurde die PKV beispielsweise bei uns abgeschlossen, wird zusätzlich eine Beitragsentlastung für die Rente gebildet, in Form von Sparplänen oder einem Beitragsentlastungstarif. 

Achten Sie unbedingt bei der Auswahl Ihre PKV als Rechtsanwalt auf die Ausgestaltung von:  

  • Rehabilitationsmaßnahmen 
  • Kurleistungen
  • Anschlussheilbehandlungen

Sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Behandlung verweisen die Versorgungswerke an die Krankenversicherung und sehen sich nicht als vorrangig in Anspruch zu nehmen. 

Da Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Land Hessen, zahlt lediglich ein Zuschuss zu den Kosten einer notwendigen Rehabilitation, dessen Umfang aber im Ermessen des Versorgungswerkes liegt. Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen (vw-ra-hessen.de)

 

Jetzt sollte man ja denken, dass dann die private Krankenversicherung leistet, aber: 

§5 Abs.1 d) MB/KK 2009 konkrete Leistungen aus der PKV im Bereich Rehabilitationsmaßnahmen, Kurleistungen, Anschlussheilbehandlungen können Sie nur erwarten, wenn diese explizit in den Versicherungsbedingungen genannt sind. 

Deshalb der Appell. Suchen Sie sich einen unabhängigen Versicherungsberater für Rechtsanwalt, welcher sich mit den Bedürfnissen von Juristen befasst und die Fallstricke gerade in Bezug auf das Versorgungswerk kennt. 

4. Häufige Fehler beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung als Rechtsanwalt

(gilt aber auch im Allgemeinen für PKV versicherte) 


Aus unserer täglichen Praxis die häufigsten Fehler, welche Juristen beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung gemacht hatten.


1. Unsaubere/schnelle Angaben bei den Gesundheitsfragen

Bei dem Abschluss deiner PKV sind Gesundheitsfragen der letzten Jahre zu beantworten. Werden diese nicht wahrheitsgemäß oder nur sporadisch beantwortet, kann das zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung führen. Oftmals vergisst man auch mal schnell eine Vorerkrankung der letzten Jahre, daher empfehlen wir die Krankenakte anzufordern. 

Unser Benefit an Sie: Wir unterstützen Sie als Rechtsanwalt beim Anfordern der Krankenakte und Arbeiten Ihre Gesundheitshistorie sauber auf. 


2. Nur auf den Preis geachtet – kein Vergleich der vertraglichen Leistungskriterien

In vielen Fällen wurde nach dem günstigsten Preis oder dem Hochglanzprospekt des Versicherers entschieden, welches einem der Berater gezeigt hatte. 

Wie lässt sich jetzt der optimale Tarif bestimmen bzw. Filtern, schließlich gibt es in Deutschland zahlreiche PKV-Versicherer und Tarife. 

Das jeweilige Bedingungswerk legt die Qualität fest. In anderen Worten: das „Kleingedruckte“ in den Versicherungsbedingungen bestimmt den Leistungsumfang und entscheidet, ob und welche Leistungen sie als Rechtsanwalt aus der PKV erhalten. Nur darauf haben sie auch Rechtsanspruch! 


3. Beiträge in der Rente nicht besprochen 

Alle Juristen wissen, was Sie heute für Ihre PKV zahlen. Doch leider wissen viele nicht wie sich die Beiträge im Alter in der privaten Krankenversicherung entwickeln. Gerade in Bezug auf das Versorgungswerk fehlt es an Informationen und der langfristigen Betrachtung in vielen Beratungen. 

4. Falsche Berechnung Lohnfortzahlung /zu niedriges Krankentagegeld 

Pauschale Annahmen beim Krankentagegeld (Baustein in der PKV), führen bei vielen Rechtsanwälten dazu, dass i. d. R. ab der 6. Woche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein hohes Defizit entsteht zum Nettolohn. 

5. Fehlende Betrachtung bei Berufsunfähigkeit

Wie finanziere ich meinen Lebensunterhalt als Rechtsanwalt, wenn ich berufsunfähig werde. Dazu zählen auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Nur wer eine adäquate Arbeitskraftabsicherung hat, kann sich weiterhin seine Spitzenmedizin (PKV Top-Tarif) leisten. Leider reicht die BU-Rente aus dem Versorgungswerk als Rechtsanwalt oder einem kammerfähigen, freien Beruf (z.B. Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Arzt nicht aus.  

Zusammengefasst

Der Wechsel in die PKV als Rechtsanwalt bietet den Zugang zur bestmöglichen medizinischen Versorgung. Dabei können bei einem Wechsel viele Fehler gemacht werden. 

Besprechen Sie dieses komplexe Thema mit einem Experten, der Ihre Bedürfnisse versteht und berufsspezifische die fachliche Kompetenz besitzt.  

Es geht dabei um Ihre Gesundheit und ihre Existenz als Jurist! 

4. Fazit

Falls Sie mit dem Gedanken spielen sich zu dem Thema: Wechsel in PKV als Rechtsanwalt beraten zu lassen, melden Sie sich gerne bei uns. Schieben Sie es nicht vor sich her! 

Denn je früher, desto besser. Aufgrund ihres in der Regel besseren Gesundheitszustandes und den günstigeren Prämien in jungen Jahren. 

Wir sind spezialisiert auf die Beratung von Juristen und zeichnen uns vor allem durch unsere Unabhängigkeit und Expertise aus.  Buchen Sie ein kostenloses Beratungsgespräch deutschlandweit per Onlineberatung.

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