Als Rechtsanwalt privat oder gesetzlich versichern?
Vor dieser Entscheidung stehen Sie vermutlich gerade als Rechtsanwalt oder einem kammerfähigen, freien Beruf (z.B. Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Arzt. Doch welche Vor- und Nachteile bringen die Systeme mit sich.
Rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Grundsätzlich wird die gesetzliche Krankenversicherung im SGB geregelt. Dabei wird in §12 SGB V geregelt, dass die Leistungen die sie als gesetzlich versichertes Mitglied erhalten ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. § 12 SGB 5 – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de). Sprich, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Zudem kann das SGB vom Gesetzgeber einseitig geändert werden. Ob die Leistungen heute, auch in der Zukunft erbracht werden, ist nicht sicher.
Private Krankenversicherung (PKV)
Für die private Krankenversicherung kurz PKV, gilt das BGB. Sprich die Leistungen können nicht einseitig geändert werden. Es liegt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft vor. Somit gilt eine „lebenslange Leistungsgarantie“ in der PKV. Ein Wechsel in die PKV ermöglicht Ihnen in den Top-Tarifen den Zugang zur bestmöglich medizinischen Versorgung.
Aber Achtung: Ein Wechsel in die PKV ist keine Momentaufnahme, sondern eine Entscheidung fürs Leben, welche gut überlegt sein sollte. Daher klare Empfehlung, einen Experten zu konsultieren.
Finanzierung der Systeme
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung ist wie unsere gesetzliche Rentenversicherung umlagefinanziert. Auch genannt Umlageverfahren. Vereinfacht gesagt, zahlen Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse einen einkommensabhängigen Beitrag, welcher in den Gesundheitsfond fließt. Hinzu kommt die Leistung des Bundes aus Steuergeldern, dem sogenannten Bundeszuschuss. So werden dann „alte/kranke“ in der GKV finanziert. Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (bundesgesundheitsministerium.de)
Problem: Der demografische Wandel. Die Entwicklungen sind uns bereits durch die gesetzliche Rentenversicherung bekannt. Die geburtenstarken Jahrgänge 1955 – 1975 gehen nach und nach in Rente. Die jungen Generationen können dieses System nicht ohne Konsequenzen tragen. Seit 2012 betrug der Bundeszuschuss 14 Milliarden Euro. Zusätzlich leistete der Bund 2022 gemäß § 221a SGB V § 221a SGB 5 – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) weitere Zuschüsse zur Kompensation der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie an den Gesundheitsfond. Die Höhe der Bundeszuschüsse seit 2004 finden sie hier: Der Bundeszuschuss zur GKV beträgt seit 2024 wieder 14,5 Milliarden Euro (pkv.de)
Zusammengefasst: Die gesetzliche Krankenversicherung wird stark durch Steuerzuschüsse gefördert. Die Finanzierung in der Zukunft bleibt dennoch spannend, da trotz allen Bemühungen ein Defizit von mehreren Milliarden Euro jedes Jahr besteht.
Quelle: statista, Einnahmen und Ausgaben der GKV bis 2024 | Statista
Die Abbildung zeigt die Beiträge (blau) im Vergleich zu den Ausgaben (dunkelblau) in Milliarden Euro.
Private Krankenversicherung (PKV)
Die private Krankenversicherung hingegen finanziert sich durch das Kapitaldeckungsverfahren. Bei diesem Verfahren wird vereinfacht beschrieben ein Kapitalstock aufgebaut, aus dem später die Leistungsansprüche der Versicherten bedient werden. Somit keine Verschuldung junger Generationen / kein Umlageverfahren!
Quelle: Versicherungskammer Maklermanagement
Erläuterung der Skizze:
Die Kopfschadenkurve gibt die Ausgaben eines versicherten privaten Mitgliedes an, im Verlauf des Lebensalters.
Die Durchschnittsprämie zeigt die Kosten der privaten Krankenversicherung für den Versicherten. Die grün schattierte Fläche sagt aus, dass Versicherte im Durchschnitt mehr Beiträge zahlen, als Ausgaben verursachen bis zum ca. 65 Lebensjahr.
Danach übersteigen die Ausgaben aufgrund von Krankheitskosten etc. die Beiträge, es entsteht ein Defizit, dass durch eine Entsparung von Alterungsrückstellung aufgefangen werden kann.
Was können wir daraus ableiten:
- Je besser kalkuliert die durchschnitt Prämie des PKV-Tarifes ist, desto stabiler sind die Prämien in der Zukunft.
- Wer heute Geld spart, in Form von günstigen/unter kalkulierten Beiträgen, wird auf lange Sicht höhere Beitragssprünge erfahren.
- Wer heute zusätzlich Geld in Form von Alterungsrückstellungen zurückhält, kann sie später zur Abfederung von höheren Beiträgen nutzen.
„Die private Krankenversicherung ist im Alter nicht mehr bezahlbar.“
Dazu werde ich einen eigenen Artikel schreiben und aufzeigen, welche Maßnahmen die PKV trifft, um genau das zu verhindern.
Soll ich mich als Anwalt in der PKV oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern? Sie müssen sich für ein System entscheiden.
Im Bild unten sehen Sie die Prämien und Beitragsbelastung in der PKV und GKV von 2004 bis 2024.
Die Zahlen sind vom wissenschaftlichen Institut der PKV. Quelle ist unten verlinkt. Wir sehen das die GKV im Schnitt um 3,2 % ansteigt im vgl. die PKV um 2,8 %.
Wird dann nicht die GKV im Alter unbezahlbar?
Von 2014 bis 2024 stieg die Beitragsbemessungsgrenze von 591 auf 844 Euro. Das entspricht einer Steigerung um 42,7 %. Tendenz weiter steigend. Wie bereits erwähnt kann die GKV vom Gesetzgeber einseitig in wichtigen Punkten Preis/Beitrag und Leistung geändert werden. Das heißt der Höchstbeitrag, den Sie als Anwalt in der GKV in Zukunft zahlen, ist ungewiss. Genauso wie Ihre Leistung im Krankheitsfall.
Quelle: WIP-Pressemitteilung: Beiträge in der Gesetzlichen (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entwickeln sich ähnlich – mit leichten Vorteilen für die PKV | WIP: Wissenschaftliches Institut der PKV (wip-pkv.de)