Da die gesetzliche Krankenversicherung im SGB geregelt ist, können Leistungen einseitig vom Gesetzgeber geändert werden. Sie als versicherter haben keine vertraglich garantierten Leistungen.
Mögliche Szenarien:
- Erhöhung des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrages
- Erhöhung des Zusatzbeitrages
- Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
- Einführung von Selbstbeteiligungen
- Kürzung von Leistungen
- Weitere Steuerzuschüsse (Gesundheitsfonds)
Da Leistungskürzungen und Finanzspritzen für Karl Lauterbach nicht infrage kommen, wird es höchstwahrscheinlich auf eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge hinauslaufen. (Quelle: Krankenkassen warnen vor höheren Beiträgen im Jahr 2025 – ZDFheute)
Konkret in Zahlen:
Arbeitnehmer mit einem Gehaltsniveau auf Basis der BBG von 5175 Euro im Monat.
Erhöhung des Zusatzbeitrages von 1,6 % auf 2,45 %.
Rechnung: 5175 Euro * (2,45 %-1,6 %) = 43,99 Euro Steigerung pro Monat
Pro Jahr entstehen über 500 Euro Mehrbeitrag in der GKV.
Die Anpassung des Zusatzbeitrages in der GKV hat zur Folge, dass der GKV-Höchstbeitrag mindestens auf
über 1090 Euro steigt. Zusätzlich steht auch die Pflegeversicherung vor den Herausforderungen und wird höchstwahrscheinlich ebenfalls in den kommenden Jahren angehoben. Somit wären wir bei
über 1100 Euro für Krankenversicherungsbeiträge inkl. Pflegeversicherung.