Ärzte, Assistenzärzte oder Zahnärzte investieren viele Jahre in ihre Ausbildung und erzielen im Laufe ihres Berufslebens ein überdurchschnittliches Einkommen. Umso wichtiger ist die Frage, wie diese Arbeitskraft abgesichert ist.Einige Ärzte verlassen sich dabei ausschließlich auf das ärztliche Versorgungswerk und gehen davon aus, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht notwendig sei. Doch diese Annahme kann im Ernstfall fatale Folgen haben.

Können Ärzte überhaupt berufsunfähig werden?

Ja, häufiger, als viele glauben. Berufsunfähigkeit bedeutet nicht zwangsläufig, dass man gar nicht mehr arbeiten kann. Bereits der teilweise Verlust beruflicher Fähigkeiten kann ausreichen, um den Arztberuf nicht mehr ausüben zu können und deshalb eine Berufsunfähigkeit-Leistung erhalten.

Gerade bei Ärzten spielen dabei folgende Faktoren eine zentrale Rolle:

  • Feinmotorik (z. B. bei Chirurgen oder Zahnärzten)
  • psychische Belastung durch Schicht- und Bereitschaftsdienste
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates
  • neurologische Erkrankungen
  • Krebserkrankungen

Was bedeutet Berufsunfähigkeit aus Sicht der Versicherung?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Arztberuf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst.

Rechtliche Grundlage ist § 172 VVG. Hochwertige Tarife verbessern diese Definition zusätzlich zugunsten des Versicherten.

Wichtig!
Eine staatliche Absicherung (GRV) oder ein berufsständisches Versorgungswerk ersetzen diese Leistung nicht.

Was sind die häufigsten Ursachen für eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und treffen diese auf Ärzte zu?

Laut Deutscher Aktuarvereinigung wird jeder vierte Erwerbstätige im Laufe des Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig.

Die häufigsten Ursachen sind:

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Mit 37 % sind psychische Erkrankungen sowie Erkrankungen des Nervensystems die häufigste Ursache! Die in der Statistik genannten Ursachen betreffen auch Ärzte, insbesondere psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats und Krebs.

Praxis statt Theorie: Echte BU-Leistungsfälle bei Ärzten

Die folgenden realen Leistungsfälle des großen BU-Versicherers Alte Leipziger zeigen, wie vielfältig die Ursachen sind. 30 Beispiele:

Nr.Beruf:Alter bei BU:Erkrankung:Berufsunfähigkeits- Grad:
1Zahnärztin29 JahreNon-Hodkin-Lymphom75%
2Zahnarzt37 JahreBandscheibenschaden70%
3Facharzt f. Innere Medizin53 JahreKnochenkrebs, Oberkiefer60%
4Zahnarzt40 JahreQuerschnittslähmung100%
5Assistenzarzt43 JahreDrogenabhängigkeit100%
6Arzt43 JahreGehirntumor100%
7Zahnarzt43 JahreBewegungsstörung70%
8Arzt48 Jahrezerebrovaskuläre Krankheiten100%
9Zahnärztin selbst.43 JahreBrustkrebs50%
10Tierarzt47 JahreSpeiseröhrenkrebs100%
11Zahnarzt42 JahreRotatorenmanschettenruptur, Schulter60%
12Allgemeinarzt55 JahreKolitis, Gastroenteritis50%
13Allgemeinarzt46 JahrePolyneuropathie70%
14Arzt für Chirurgie52 JahreDepressionen80%
15Zahnarzt46 JahreParkinsonerkrankung80%
16Arzt53 JahreGehirnblutung100%
17Arzt f. Haut- u.Geschlechtskrank-heiten54 JahreKnochen/Knorpeldegeneratoinen der Wirbelsäule70%
18Assistenzarzt44 JahreMagenkrebs100%
19Zahnarzt53 JahreKnochen/Knorpel-degenerationen,Depressionen50%
20Tierarzt46 JahreUnfallverletzungs-folgen Kopf 60%
21Arzt57 JahreKrebs100%
22Arzt63 JahreDickdarmkrebs100%
23Ärztin für Arbeitsmedizin47 JahreMultiple Sklerose80%
24Stationsarzt Onkologie47 JahreSpinalstenose Wirbelsäule100%
25Allgemeinarzt, niedergelassen48 JahreVerätzung Lunge80%
26prakt. Arzt48 JahreSpeiseröhrenkrebs70%
27Abteilungsarzt(BGS/Polizeivollzugs-beamter)48 JahreBandscheibenschaden60%
28Zahnarzt50 JahreBandscheibenschaden50%
29Chirurg (Oberarzt)50 Jahreakute Hepatitis100%
30Kinderärztin50 JahreEierstockkrebs100%

Was diese Fälle zeigen:

  • Ärzte aller Fachrichtungen sind betroffen, ob Tierärzte, Assistenzärzte oder Zahnärzte.
  • Auch junge Ärzte und Assistenzärzte sind betroffen.
  • Oft liegt der BU-Grad auch unter 100 %, teilweise Einschränkungen reichen aus. Genau hier liegt das Problem, wenn sich Ärzte allein auf die ärztlichen Versorgungswerke verlassen.

Ärztliches Versorgungswerk oder private BU – der entscheidende Unterschied:

BU-Rente aus ärztlichen VersorgungswerkPrivate Berufsunfähigkeits-Versicherung
Voraussetzung BU-Grad:i.d.R. 100% erforderlichAb 50% ✅
Rentenhöhe:Ca. 30 bis 50% des Einkommens, abhängig vom VersorgungswerkBis zu 60 bis 80% des Einkommens vereinbar ✅
Inflationsschutz:Unsicher, nicht garantiertJa, durch Dynamik- und Anpassungsoptionen ✅
Versteuerung:Höhere Versteuerung (Schicht 1)Geringe Ertragsanteil-Versteuerung ✅
Versicherbarkeit:“Kostenlos” mitversichert, ohne Gesundheitsprüfung ✅Kostenpflichtig, mit Gesundheitsprüfung

Eine Leistung bei Berufsunfähigkeit ist durch die ärztlichen Versorgungswerke mitversichert. Allerdings stellt eine BU-Rente aus einem Versorgungswerk keine vollwertige Absicherung dar und ist mit einer privaten BU-Versicherung nicht vergleichbar. Die größte Hürde ist die fast immer geforderte vollständige Berufsunfähigkeit. Die genaue Voraussetzung ergibt sich aus der jeweiligen Satzung des jeweiligen Versorgungswerks.

In der Praxis bedeutet das, dass viele Ärzte nicht als berufsunfähig genug gelten, um eine Leistung aus dem Versorgungswerk zu erhalten, obwohl sie ihren Beruf faktisch nicht mehr ausüben können. 

Bei einer privaten Berufsunfähigkeit ist eine 50%-ige Berufsunfähigkeit ausreichend, um die Rente zu erhalten. Diese Voraussetzung ist einfacher zu erfüllen. Zudem lässt sich eine höhere Rente absichern, die langfristig mithilfe der Inflationsausgleich-Instrumente wertstabil bleibt. Mehr zu diesem Thema lesen Sie auch in unserem Beitrag: BU-Rente aus dem Versorgungswerk 

Fazit: Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sinnvoll?

Ja, für die meisten Ärzte ist sie absolut sinnvoll. Gerade weil:

  • der Arztberuf hochspezialisiert ist
  • Teil-BU im Versorgungswerk nicht ausreicht
  • das Einkommen meist überdurchschnittlich hoch ist
  • psychische und körperliche Risiken real sind

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt genau die Lücke, die das ärztliche Versorgungswerk offenlässt.

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