Psychische Erkrankungen, Bandscheibenvorfälle, Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen – es gibt zahlreiche gesundheitliche Risiken, die zu einer Berufsunfähigkeit bei Kammerberufen führen können.
Gerade bei anspruchsvollen Tätigkeiten wie bei Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Ärzten oder Architekten kann eine Erkrankung dazu führen, dass der Beruf vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann.
Die Folge: Das Einkommen fällt weg und die Leistungen aus dem berufsständischen Versorgungswerk reichen in vielen Fällen nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher für viele Kammerberufler eines der wichtigsten finanziellen Sicherheitsnetze.
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Viele Kammerberufler haben noch keine private Berufsunfähigkeitsversicherung und verlassen sich auf die Leistungen aus ihrem Versorgungswerk. Vielleicht ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden, aber greift sie auch im Ernstfall?
Denn entscheidend ist immer das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen.
In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir:
Anschließend erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen.
Viele Kammerberufler haben zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung – aber ob die Deckungssummen tatsächlich reichen und die Klauseln im Ernstfall greifen, ist eine andere Frage. In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation, prüfen Ihre Versorgungswerk-Leistungen und zeigen Ihnen konkret, wo Optimierungsbedarf besteht. Ohne Verpflichtung, dafür mit klaren Handlungsempfehlungen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dadurch schützen Sie Ihren Lebensstandard, da eine staatliche Absicherung wie die Erwerbsminderungsrente für GRV-Zahler oder eine Absicherung über ein Versorgungswerk nicht ausreichend sind.
Die rechtliche Grundlage der Berufsunfähigkeitsversicherung bildet § 172 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). In hochwertigen BU-Tarifen wird diese Definition meist zugunsten des Versicherten verbessert, sodass wir allgemein sagen können:
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden kann.
In diesem Fall zahlt der Versicherer die vereinbarte monatliche BU-Rente.
Viele Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater glauben, dass sie kaum von einer Berufsunfähigkeit betroffen sein können. In der folgenden Statistik sind die häufigsten Ursachen für eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zusammengefasst:
Exakt diese Erkrankungen sind insbesondere bei Kammerberuflern vertreten. Also Tätigkeiten, die vor allem mit Stress, Leistungsdruck und geistiger Beanspruchung in Verbindung gebracht werden.
Beispiele:
– Ein Rechtsanwalt kann aufgrund einer schweren Depression keine Mandate mehr verantwortungsvoll führen.
– Ein Steuerberater leidet an chronischen Rückenproblemen und kann nicht mehr lange arbeiten.
– Ein Arzt entwickelt ein Burnout-Syndrom nach jahrelanger Überlastung.
Statistisch gesehen wird jeder vierte Erwerbstätige im Laufe des Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig!
In den folgenden Artikeln finden Sie auch reale Leistungsfälle:
Berufsständische Versorgungswerke sehen auch eine Rente bei Berufsunfähigkeit vor. Allerdings stellt diese integrierte BU-Leistung keine vollwertige Absicherung dar und ist mit einer privaten BU-Versicherung nicht zu vergleichen. Das Hauptproblem liegt darin, dass die Voraussetzung, die BU-Rente aus dem Versorgungswerk auf Dauer zu erhalten, nur sehr schwer zu erfüllen ist.
In der Regel wird eine vollständige, 100%-ige prozentige Berufsunfähigkeit vorausgesetzt. Die genaue Voraussetzung ist der jeweiligen Satzung des Versorgungswerks zu entnehmen.
Bei einer privaten Berufsunfähigkeit reicht eine 50%-ige Berufsunfähigkeit bereits aus, um die Rente zu erhalten. Diese Voraussetzung ist einfacher zu erfüllen. Zudem lässt sich auch eine höhere Rente absichern.
In der folgenden Tabelle ein Vergleich anhand wichtiger Kriterien:
| BU-Rente aus einem Versorgungswerk | Private BU-Rente | |
|---|---|---|
| A) Voraussetzung BU-Grad: | meistens 100% erforderlich | Ab 50% |
| B) Rentenhöhe: | Ca. 30 bis 50% des Einkommens, abhängig vom Versorgungswerk | Bis zu 60 bis 80% des Einkommens vereinbar |
| C) Inflationsschutz: | Unsicher, nicht garantiert | Ja, durch Dynamik- und Anpassungsoptionen |
| D) Versteuerung: | Höhere Versteuerung (Schicht 1) | Geringe Ertragsanteil- Versteuerung |
| E) Versicherbarkeit: | "Kostenlos" mitversichert, ohne Gesundheitsprüfung | Kostenpflichtig, mit Gesundheitsprüfung |
| F) Rechtssicherheit: | Gering, viele unbestimmte Rechtsbegriffe | Hoch, da kundenfreundlicher gestaltet |
| G) Prognosezeitraum | Je nach Satzung, oft “voraussichtlich dauerhaft” | Gering, i.d.R “voraussichtlich 6 Monate” |
„Wie krank” müssen Sie als Kammerberufler sein, dass eine BU-Rente vom Versorgungswerk ausgezahlt wird? In den meisten Satzungen der Versorgungswerke für Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater ist als Voraussetzung eine vollständige, also 100%-ige Berufsunfähigkeit festgelegt. Diese Voraussetzung ist in der Praxis sehr schwer zu erfüllen.
Dagegen leisten die meisten privaten BU-Anbieter bereits ab 50%-iger Berufsunfähigkeit. Zudem verzichten gute Versicherer auf die abstrakte Verweisung. Das bedeutet, dass Sie nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden können, den Sie theoretisch noch ausüben könnten.
Beispiel aus den Versicherungsbedingungen eines privaten Anbieters:
Selbst wenn ein Versorgungswerk eine BU-Leistung erbringen sollte, ist die Rente in den meisten Fällen zu gering, um den Einkommensverlust aufzufangen. Beispiel: Ein Kunde von uns ist als angestellter Rechtsanwalt tätig und hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 10.000 €. Die monatliche BU-Leistung beträgt allerdings nur etwa 2.870 € – vor Steuern!
Mit einer privaten BU-Versicherung kann der Lebensstandard deutlich besser abgesichert werden. Abhängig von den Regelungen des jeweiligen Anbieters können 60 bis 80 Prozent des Einkommens abgesichert werden.
Eine mögliche BU-Leistung vom Versorgungswerk wie im obigen Beispiel von 2.870 € ist nach 10 oder 15 Jahren weniger wert, da die Kaufkraft durch die Inflation (“im Durchschnitt steigen die jährlichen Preise und Kosten”) entwertet wird. Es gibt zwar Rentenanpassungen durch Versorgungswerke, wodurch sich die Rentenansprüche erhöhen. Allerdings liegen diese häufig unterhalb der Inflationsrate und sind für die Zukunft nicht garantiert.
Private BU-Versicherer haben optionale Instrumente wie die Beitragsdynamik oder garantierte Rentensteigerung, wodurch sich die BU-Rente regelmäßig erhöht und sich der Inflation sowie den Gehaltssteigerungen anpasst.
Eine BU-Rente aus einem Versorgungswerk ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern (§ 22 EStG). Beziehen Sie beispielsweise die Rente im Jahr 2030, müssen 86% der Rente versteuert werden.
Bei einer selbständigen, privaten BU-Versicherung fällt die Steuerbelastung aufgrund der Ertragsanteilsbesteuerung dagegen kaum ins Gewicht. Der Ertragsanteil ist davon abhängig, mit welchem Alter Sie berufsunfähig werden und wie lange die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden könnte (Ablauf der BU-Versicherung).
Die BU-Rente aus einem Versorgungswerk ist als Teil des Pflichtbeitrags „kostenfrei” mitversichert. Es werden keine separaten Beiträge für den Berufsunfähigkeitsschutz fällig. Zudem wird keine Gesundheitsprüfung gefordert. Das ist vor allem für Kammerberufler ein Vorteil, bei denen aufgrund von Vorerkrankungen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist.
Ob diese niedrige Zugangsbarriere für das Kollektiv langfristig sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Es könnte bei zu vielen Leistungsfällen zu Kostensteigerungen führen und zukünftige Rentenansprüche belasten.
Bei einer privaten BU-Versicherung wird eine monatliche Prämie fällig. Die Höhe hängt vom Alter, dem Gesundheitszustand, dem Anbieter und von möglichen Zusatzoptionen wie der AU-Klausel oder der garantierten Rentensteigerung ab.
Vor dem Abschluss einer privaten BU-Versicherung schätzt der Versicherer das Risiko anhand verschiedener Gesundheitsfragen ab. Diese unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Bei zu vielen oder extremen Vorerkrankungen kann es zu Risikozuschlägen oder gar Annahmeverweigerung kommen. Deshalb ist es ratsam für Kammerberufler, eine BU-Versicherung so früh wie möglich abzuschließen.
Die Regelungen der Versorgungswerke sind in den Satzungen sehr dürftig gehalten, mit großem Interpretationsspielraum aufgrund vieler unbestimmter Rechtsbegriffe und Formulierungen. Das kann zu einer großen Rechtsunsicherheit bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente führen.
Die Regelungen in den Versicherungsbedingungen privater Berufsunfähigkeitsversicherer sind umfangreicher und kundenfreundlicher formuliert, wenngleich es zwischen den einzelnen BU-Versicherern Unterschiede im Leistungsumfang gibt. Daher ist eine Tarifanalyse der Anbieter anhand der Versicherungsbedingungen unbedingt notwendig!
Wie lange muss eine Beeinträchtigung bestehen, bevor eine Leistung für eine Berufsunfähigkeit auf Dauer gezahlt wird? Bei Versorgungswerken muss i.d.R. eine voraussichtlich dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegen. Eine solch lange Prognose ist von einem Arzt sicherlich nicht einfach zu stellen.
Bei den meisten privaten BU-Versicherern muss eine voraussichtlich 6-monatige Berufsunfähigkeit vorliegen und nicht “auf Dauer”. Dieser kurze, klar definierte Prognosezeitraum ist ärztlich einfacher nachzuweisen. Zudem kann die Leistung rückwirkend erfolgen.
In dem folgenden Artikel haben wir speziell für Anwälte mehr über die BU-Rente aus dem Versorgungswerk geschrieben: BU-Rente aus dem Versorgungswerk: Welche Leistungen haben Anwälte?
Die BU-Rente sollte ausreichend hoch sein, um
weiter finanzieren zu können. Achtung: Mitglieder aus einem Versorgungswerk müssen bei den meisten Anbietern bei der Prüfung der finanziellen Angemessenheit ihre BU-Rente aus dem Versorgungswerk ab einer bestimmten Absicherungshöhe zur Hälfte anrechnen. Dadurch ist die maximale Absicherungshöhe begrenzt.
Idealerweise sollte der Schutz bis zum Renteneintrittsalter (aktuell 67 Jahre) gelten. Bei einer pauschalen Kürzung der Laufzeit besteht die Gefahr, dass bei einer späten oder langandauernden Berufsunfähigkeit eine Einkommenslücke entsteht.
In der Praxis sehen wir bei den Gesundheitsfragen häufig Lücken bei bestehenden Verträgen. Vor dem Abschluss einer BU-Versicherung erkundigt sich der Versicherer anhand von diversen Fragen, wie es um Ihren Gesundheitszustand steht. Dadurch wird entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen (Risikozuschlag, Ausschluss von bestimmten Vorerkrankungen) eine Annahme erfolgt.
Beispiel von Gesundheitsfragen anhand der Canada Life BUV:
Werden diese Gesundheitsfragen nicht vollständig oder nicht richtig beantwortet, kann der Versicherer im Leistungsfall die Leistung kürzen oder vom Vertrag zurücktreten. Im schlimmsten Fall stehen Sie mit leeren Händen da, trotz jahrelanger Beiträge. Es kommt zum Rechtsstreit, den man im Krankheitsfall nicht gebrauchen kann. Fehler passieren hierbei, wenn Berater nicht auf die Wichtigkeit dieser Thematik hinweisen oder BU-Verträge eigenständig, meist über Online-Vergleiche, abgeschlossen werden.
Deshalb arbeiten wir mit einem strukturierten Prozess:
Insbesondere die Anforderung der Krankenakte ist ein wichtiger Schritt:
– Kunden können dadurch relevante Arztbesuche und Beratungen der letzten Jahre nicht vergessen.
– Falsch abgerechnete Diagnosen durch Ärzte und Therapeuten werden vor dem Abschluss geklärt, sodass im Leistungsfall erst gar keine Probleme eintreten.
Ohne einen Tarifvergleich der Anbieter können Sie nicht wissen, ob ein BU-Anbieter leistungsstark ist oder nicht. Die Leistungsstärke eines BU-Tarifs zeigt sich im Kleingedruckten. Nur was dort schriftlich geregelt ist, ist entscheidend. Darauf haben Sie einen Rechtsanspruch im Krankheitsfall.
Zum Beispiel:
– Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind versichert?
– Besteht ein weltweiter Versicherungsschutz?
– Gibt es Leistungseinschränkungen bei Verkehrsdelikten?
– Wie sind die Nachversicherungsoptionen ausgestaltet?
Begriffe wie “Anwalt”, “Ärzte”, “Notar” oder “Steuerberater” klingen vielleicht vielversprechend im Namen der jeweiligen Versicherung, sind aber meistens nur Marketinginstrumente und haben faktisch gesehen keine Aussagekraft.
Um langfristig den Wertverlust aufgrund der Inflation auszugleichen, sollten die Tarife folgende Zusatzbausteine beinhalten:
– Beitragsdynamik: Dadurch erhöht sich die BU-Rente bis zu einem Leistungsfall jährlich um einen bestimmten Prozentsatz, z.B. 3%.
– Garantierte Rentensteigerung: Dadurch steigt die BU-Rente auch weiterhin bei einer Berufsunfähigkeit um einen bestimmten Prozentsatz.
Die Kosten einer BU-Versicherung hängen von mehreren Faktoren ab:
Zudem können Risikozuschläge durch Vorerkrankungen den Preis in die Höhe treiben. Wichtig zu wissen ist, dass der Preis nichts über den Leistungsumfang in den Versicherungsbedingungen aussagt. Im Folgenden ein Preisvergleich von ausgewählten Anbietern zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags. Annahmen:
– 30-jährige Person, Nichtraucher
– 2.500 € monatliche Berufsunfähigkeitsrente
– Leistungs- und Versicherungsdauer bis zum 67. Lebensjahr
– mit AU-Klausel und garantierter Rentensteigerung von 2% pro Jahr:
Beruf: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
BU-Versicherung (2.500 € mtl. BU-Rente) | Nettobeitrag (Zahlbeitrag) | Bruttobeitrag |
Canada Life SBU | 83,12 € | 83,12 € |
HDI EGO Top | 83,83 € | 111,77 € |
die Bayerische BU PROTECT | 90,51 € | 148,37 € |
VOLKSWOHL BUND SBU | 92,98 € | 136,74 € |
LV1871 Golden BU | 96,17 € | 145,71 € |
ERGO BU Premium DANV | 105,68 € | 160,12 € |
Alte Leipziger BV10 | 108,24 € | 138,77 € |
Beruf: Steuerberater/Steuerberaterin
BU-Versicherung (2.500 € mtl. BU-Rente) | Nettobeitrag (Zahlbeitrag) | Bruttobeitrag |
Baloise BerufsunfähigkeitsVersicherung | 82,22 € | 109,63 € |
HDI EGO Top | 83,83 € | 111,77 € |
VOLKSWOHL BUND SBU | 87,00 € | 127,94 € |
LV1871 Golden BU | 91,67 € | 138,89 € |
die Bayerische BU PROTECT | 94,21 € | 148,37 € |
Canada Life SBU | 95,54 € | 95,54 € |
Alte Leipziger BV10 | 108,24 € | 138,77 € |
Beruf: Arzt/Ärztin (abhängig vom Schwerpunkt, Abweichungen möglich)
BU-Versicherung (2.500 € mtl. BU-Rente) | Nettobeitrag (Zahlbeitrag) | Bruttobeitrag |
Canada Life SBU (Arzt/Ärztin) | 83,12 € | 83,12 € |
Baloise BerufsunfähigkeitsVersicherung (Arzt/Ärztin) | 82,22 € | 109,63 € |
HDI EGO Top (Arzt für Allgemeinmedizin/Ärztin für Allgemeinmedizin) | 83,83 € | 111,77 € |
VOLKSWOHL BUND SBU (Frauenarzt) | 84,00 € | 123,53 € |
die Bayerische BU PROTECT (Arzt/Ärztin) | 94,21 € | 148,37 € |
LV1871 Golden BU (Assistenzarzt/-ärztin) | 106,17 € | 160,87 € |
Der beste Zeitpunkt für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist so früh wie möglich. Dafür gibt es drei Gründe:
Günstigere Beiträge: Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto niedriger sind die Beiträge.
Bessere Gesundheitsprüfung: Mit zunehmendem Alter steigen die Risiken für Vorerkrankungen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse. Das kann auch den Preis in die Höhe treiben.
Höhere Versicherbarkeit: Viele Menschen können später keine BU-Versicherung mehr abschließen, weil Erkrankungen auftreten. Gerade bei Kammerberufen empfiehlt sich daher ein Abschluss bereits im Studium, im Referendariat oder zum Berufseinstieg bzw. zum Beginn der Selbstständigkeit.
Ein Unfall kann passieren.
Eine Erkrankung kann kommen.
Fehlende Absicherung nicht.
Für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder Ärzte und weitere Kammerberufe kann eine Berufsunfähigkeit existenzielle Folgen haben. Die Leistungen aus Versorgungswerken reichen häufig nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard im Krankheitsfall zu sichern.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört daher zu den wichtigsten Absicherungen für Kammerberufe. Um den passenden Berufsunfähigkeits-Tarif zu finden, brauchen Sie einen Vergleich der Versicherungsbedingungen. Anhand des Kleingedruckten in den Versicherungsbedingungen wissen Sie erst, welchen Leistungsumfang der jeweilige Tarif hat. Andernfalls können hier auch große Lücken vorhanden sein.
Nur rechtssichere Bedingungen gewährleisten, dass dein Versicherer im Leistungsfall wirklich zahlt, ohne Interpretationsspielräume oder unerwartete Leistungslücken.
Daher analysieren wir die Tarife am Markt anhand des Kleingedruckten in den Versicherungsbedingungen und können die leistungsstärksten Tarife für Sie identifizieren.
Akribische Aufarbeitung der Gesundheitshistorie mithilfe deiner Krankenakte, damit die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und ordentlich beantwortet werden.
Mit der aufgearbeiteten Gesundheitshistorie wird eine anonyme Risikovoranfrage gestellt, um zu erfahren, ob und zu welchen Konditionen Sie versicherbar sind.
Gemeinsam legen wir fest, wie Ihr Tarif ausgestaltet werden soll, z.B.:
In einem unverbindlichen Gespräch prüfen wir:
und zeigen Ihnen konkrete Optimierungsmöglichkeiten für Ihre BU-Absicherung.
Ja, auch bei akademischen Berufen besteht ein reales Risiko für Berufsunfähigkeit. Die häufigsten Ursachen sind psychische Erkrankungen, Rückenprobleme und Krebs. Gerade Kammerberufe sind häufig von Stress, Leistungsdruck und hoher mentaler Belastung betroffen. Ohne eine private Berufsunfähigkeitsversicherung entsteht im Ernstfall schnell eine erhebliche Einkommenslücke.
In vielen Fällen nicht. Versorgungswerke leisten meistens bei 100 prozentiger, also vollständiger Berufsunfähigkeit. Zudem liegt die Rente häufig nur bei 30 bis 50% des bisherigen Einkommens und wird vollständig versteuert. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit leisten und ermöglicht eine deutlich höhere Absicherung.
Als Faustregel sollten etwa 70 bis 80% des Nettoeinkommens abgesichert werden. Dabei müssen auch Kosten berücksichtigt werden, die im Krankheitsfall weiterlaufen, zum Beispiel:
Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, unter anderem:
Für einen 30-jährigen Rechtsanwalt oder Steuerberater mit einer BU-Rente von 2.500 € monatlich liegen die Beiträge häufig zwischen 80 € und 110 € pro Monat, abhängig vom Anbieter und Tarifausgestaltung.
Der beste Zeitpunkt ist so früh wie möglich – idealerweise bereits im Studium, im Referendariat oder zu Beginn der beruflichen Laufbahn. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger sind die Beiträge und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, ohne Einschränkungen versichert zu werden.
Ja, psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Dazu zählen zum Beispiel Burnout, Depressionen, Angststörungen oder chronische Erschöpfung. Gerade in anspruchsvollen Berufen wie bei Rechtsanwälten, Ärzten, Steuerberatern oder Architekten ist dieses Risiko statistisch erhöht.
Falsche oder unvollständige Angaben können im Leistungsfall zu erheblichen Problemen führen. Der Versicherer kann Leistungen verweigern oder vom Vertrag zurücktreten. Deshalb sollten Gesundheitsangaben immer vollständig und sorgfältig vorbereitet werden, idealerweise mit Unterstützung eines spezialisierten Beraters.
Zu den häufigsten Fehlern gehören:
Eine professionelle Tarifanalyse hilft, diese Fehler zu vermeiden.
Eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung komplett ohne Gesundheitsprüfung ist am freien Markt unseres Wissens nach nicht möglich. In den meisten Fällen verlangen Versicherer eine umfangreiche Gesundheitsprüfung, bevor ein Vertrag abgeschlossen werden kann.
Es gibt jedoch einige Sonderaktionen oder vereinfachte Gesundheitsprüfungen, zum Beispiel für:
Die BU-Rente wird so lange gezahlt, wie die versicherte Person berufsunfähig ist, maximal jedoch bis zum vereinbarten Leistungsendalter der Versicherung.
Am besten sollte die Leistungs- und Versicherungsdauer bei 67 Jahren, also bis zum regulären Renteneintrittsalter, liegen.
Wichtig ist, dass die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu kurz gewählt wird. Endet der Vertrag beispielsweise bereits mit 60 Jahren, kann bei einer später eintretenden Berufsunfähigkeit eine erhebliche Versorgungslücke entstehen.
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