5 entscheidende Aspekte zur Rente aus dem Versorgungswerk für Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder Architekten
Als Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks können Sie eine Rentenauskunft anfordern. Diese zeigt Ihnen, welche Altersrente oder Berufsunfähigkeitsrente Sie voraussichtlich erhalten.
- 1️⃣ Inflation – die unsichtbare Rentenkürzung:
- 2️⃣ Steuern – nachgelagerte Besteuerung der Versorgungswerksrente:
- 3️⃣ Krankenversicherung – kein Zuschuss vom Versorgungswerk:
- 4️⃣ Rente bei Berufsunfähigkeit – hohe Hürden im Versorgungswerk:
- 5️⃣ Anlagestruktur – kaum Transparenz, reale Risiken:
- Fazit: Versorgungswerk allein reicht oft nicht aus
Viele Kammerberufe haben ihre Auskunft schon mal gesehen und sieht häufig wie folgt aus:
Teilausschnitt Bsp. 1:
Teilausschnitt Bsp. 2:
Viele stellen sich anschließend die entscheidende Frage:
Reicht die Rente aus dem Versorgungswerk wirklich aus?
Meist konzentriert sich der Blick dabei auf zwei Zahlen:
– hochgerechnete Altersrente.
– Leistung bei Berufsunfähigkeit.
Auf den ersten Blick scheint das ausreichend, um einzuschätzen, welches Einkommen im Ruhestand oder bei Berufsunfähigkeit zur Verfügung steht und wie groß die Einkommenslücke im Vergleich zum heutigen Einkommen ist.
Leider sind diese Zahlen allein nicht aussagekräftig genug. Sie können sogar dazu führen, dass die tatsächliche Versorgungslücke im Alter deutlich unterschätzt wird. Zusätzliche Erläuterungen – wie man sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung kennt – liefern die Versorgungswerke in der Regel nicht.
Daher haben wir für Sie als Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt oder Architekt die 5 wichtigsten Aspekte zusammengestellt, die Sie bei der Rente aus dem Versorgungswerk unbedingt berücksichtigen sollten!
1️⃣ Inflation – die unsichtbare Rentenkürzung:
Bei der hochgerechneten Rente wird die Inflation nicht berücksichtigt! Das bedeutet, dass die Kaufkraft der Rente im Alter niedriger sein wird.
Viele Kammerberufler vergessen bei ihren Kalkulationen die Wertminderung, die durch die Inflation langfristig verursacht wird.
In der folgenden Grafik eine Beispielrechnung, wie viel 3.000 € nach 15 Jahren und einer Inflationsrate von durchschnittlich 2,5 % pro Jahr noch wert sind. Hier wird relativ deutlich, wie die Inflation das Geld “unsichtbar” vernichtet:
2️⃣ Steuern – nachgelagerte Besteuerung der Versorgungswerksrente:
Beiträge zum Versorgungswerk sind heute als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Im Gegenzug unterliegt die spätere Rente der nachgelagerten Besteuerung. Ab dem Jahr 2058 müssen Renten aus berufsständischen Versorgungswerken zu 100 % versteuert werden!
In der folgenden Tabelle ein Auszug aus § 22 EStG:
| Jahr desRentenbeginns | Besteuerungsanteilin % |
| 2054 | 98,0 |
| 2055 | 98,5 |
| 2056 | 99,0 |
| 2057 | 99.5 |
| 2058 | 100,0 |
Liegt Ihre monatliche Rente bei bspw. 3.000 € und beginnt der Rentenbezug im Jahr 2054, sind 2.940 € steuerpflichtig. Die Versteuerung erfolgt mit dem persönlichen Durchschnittssteuersatz.
3️⃣ Krankenversicherung – kein Zuschuss vom Versorgungswerk:
Im Gegensatz zu gesetzlich Rentenversicherten erhalten Sie als Mitglied eines Versorgungswerks keinen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Die Kostenbelastung hierfür ist im Alter grundsätzlich komplett selbst zu zahlen. Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Wie hoch es ist, hängt vom Krankenversicherungsstatus ab.
Besonders ungünstig ist die Situation für freiwillig gesetzlich versicherte Kammerberufe. Hierbei werden bei der Beitragsbemessung nicht nur bestimmte Rentenleistungen wie z.B. die Altersrente aus dem Versorgungswerk zu Grunde gelegt, sondern die gesamte „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“. Darunter auch Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalerträge.
Die Folge kann eine monatliche Belastung bis zum Höchstbeitrag von aktuell über 1.200 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung sein. Das ist eine erhebliche Belastung im Alter.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag:
Krankenversicherung im Alter bei Mitgliedern eines Versorgungswerks.
4️⃣ Rente bei Berufsunfähigkeit – hohe Hürden im Versorgungswerk:
Neben der Altersrente haben Sie als Versorgungswerk-Mitglied auch Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente im Krankheitsfall.
Allerdings sind die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit vom Versorgungswerk nur sehr schwer zu erfüllen. Viele Versorgungswerke zahlen erst bei einer vollständigen Berufsunfähigkeit (= 100%-ige Berufsunfähigkeit).
Hier ein Beispiel aus der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte Hessen:
Der Anspruch auf eine dauerhafte Berufsunfähigkeitsrente besteht erst bei einer vollständigen Berufsunfähigkeit. Vorgabe ist eine voraussichtlich dauerhafte Berufsunfähigkeit.
Um den Einkommensausfall bei einer Berufsunfähigkeit aufzufangen, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen. Gute BU-Tarife leisten bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit und es wird keine voraussichtlich dauerhafte Berufsunfähigkeit vorausgesetzt.
5️⃣ Anlagestruktur – kaum Transparenz, reale Risiken:
Versorgungswerke legen die Beiträge der Mitglieder Ertrag bringend an. Doch mit welcher Anlagestrategie genau dein Geld investiert wird und welche Risiken dahinterstecken, bleibt für viele Mitglieder jedoch intransparent.
Dass diese Vorgehensweise nach hinten losgehen kann, bekommen gerade Zahnärzte des Versorgungswerks der Zahnärzte Berlin zu spüren:
In diesem Fall ist von spekulativen Investments und Vermögensverlusten die Rede, was nun zu Leistungs- und Rentenkürzungen führen kann.
Dieser Fall verdeutlicht, warum eine zusätzliche private Altersvorsorge als Risikostreuung für Sie als Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt, Architekt und viele andere Kammerberufe essentiell ist.
Fazit: Versorgungswerk allein reicht oft nicht aus
Berufsständische Versorgungswerke sind eine wichtige Säule der Altersvorsorge für Kammerberufe, aber eben keine vollständige Lösung. Inflation, Steuern, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsregelungen und Anlagerisiken können die tatsächliche Versorgung deutlich reduzieren.
Lassen Sie Ihre Versorgungssituation ganzheitlich prüfen und schließen Sie Versorgungslücken gezielt mit einer individuellen, privaten Vorsorgestrategie. Als Finanz- und Versicherungsexperte für Kammerberufe unterstützen wir Sie gerne dabei. Tragen Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch ein!