Ihr Schutz vor Schadenersatzforderungen
Unachtsamkeiten können im Leben schnell passieren. Daher sollten Sie sich als Anwalt oder Jurist unbedingt gegen die daraus entstehenden finanziellen Folgen mithilfe einer Privathaftpflichtversicherung absichern.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (u.a. § 823) ist man zu Schadenersatz verpflichtet, wenn man anderen Personen schadet – in unbegrenzter Höhe! Die Privathaftpflichtversicherung kann Sie vor einem finanziellen Ruin bewahren.
Sie leistet Entschädigungen für Schadenersatzansprüche aus Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Zudem schützt Sie die Privathaftpflichtversicherung bei unberechtigten Forderungen („passiver Rechtsschutz“) und trägt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die dabei entstehen können.
Neben einer ausreichend hohen Deckungssumme sollten Sie bei der Wahl einer Privathaftpflichtversicherung auch auf weitere wichtige Bausteine wie beispielsweise eine Forderungsausfalldeckung (die Versicherung übernimmt die Kosten, wenn Ihnen von einem anderen Menschen Schaden zugefügt wird, derjenige aber nicht in der Lage ist, zu zahlen) oder das Abhandenkommen fremder Schlüssel (beruflich, privat und ehrenamtlich) achten.
Es empfiehlt sich, vor dem Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung das eigene Umfeld auf Risiken zu prüfen und darauf den Versicherungsschutz abzustimmen.

Diensthaftpflichtversicherung für verbeamtete Juristen / Juristen im öffentlichen Dienst
Juristen im öffentlichen Dienst oder verbeamtete Juristen sollten zusätzlich auf den Diensthaftpflicht-Baustein achten! Bei dienstlichen Schadensersatzansprüchen greift die Privathaftpflichtversicherung nicht. Sie haftet für Schäden im privaten Bereich, allerdings nicht bei Schäden, die Sie durch Ihre dienstliche Tätigkeit anderen zufügen. Der Dienstherr kann Sie für die entstandenen Schäden in Regress nehmen. Hierfür benötigen Sie eine Diensthaftpflichtversicherung.
Diese lässt sich mit der Privathaftpflichtversicherung in einem Vertrag kombinieren. Auch Rechtsreferendare zählen zu den Angestellten im öffentlichen Dienst bzw. sind in bestimmten Bundesländern verbeamtet und benötigen den Diensthaftpflicht-Baustein. Dieser Baustein wird unserer Erfahrung nach von Rechtsreferendaren häufig vergessen.
Darauf achten wir insbesondere:
- Ausreichend hohe Versicherungssummen
- Weltweit bestehender Versicherungsschutz
- Top-Schadenservice beim Versicherer
- Forderungsausfalldeckung
- Schäden beim Schlüsselverlust
- Schäden an gemieteten/geliehenen Sachen
- Zusatzbaustein StrafrechtPlus Privat (optional gegen Zuschlag): Absicherung gegen den Vorwurf strafrechtlich relevanten Verhaltens im Privatleben, Beruf und bei ehrenamtlichen Engagements im Verein
Wir unterstützen Sie bei der Wahl nach dem passenden Tarif
1. Unabhängigkeit
Als Versicherungsmakler sind wir auch per Gesetz dazu verpflichtet, in Ihrem Interesse zu handeln. Im Gegensatz zu Ausschließlichkeitsvertretern oder Mehrfachvertretern arbeiten wir nicht nur mit einer bzw. mit bestimmten Versicherungsunternehmen zusammen, sondern sind unabhängig tätig. Dadurch können wir den passenden Privathaftpflichtversicherung-Tarif für Sie ermitteln.
Durch eine eigenständige GmbH erhöhen wir zusätzlich die Unabhängigkeit und sind als Berater nicht in Strukturvertrieben involviert.
2. Spezialisierung auf Juristen und Rechtsanwälte
Wir sind insbesondere auf die juristische Berufsgruppe spezialisiert. Wir verstehen die Herausforderungen dieser Berufsgruppe und wissen, welche berufsspezifischen Merkmale bei der Privathaftpflichtversicherung sowie bei weiteren Versicherungen beachtet werden müssen. Zudem haben wir Zugang zu exklusiven Versicherungs-Rahmenverträgen für Juristen.
3. Keine zusätzlichen Kosten
Ob eigenständig über Versicherungs-Vergleichsportale oder über uns – in unserer Zusammenarbeit entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Gleichzeitig profitieren Sie von unserer Expertise und einem persönlichen Ansprechpartner. Das ist vor allem im Schadensfall für Sie wichtig.
Maßgeschneiderte Lösungen: Ihre passende Privathaftpflichtversicherung mit unserer Hilfe
Mit einer Vielzahl von Anbietern und Tarifen kann es schwierig sein, die passende Privathaftpflichtversicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Doch keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen dabei zu helfen! Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um gemeinsam mit Ihnen die optimale Versicherungslösung zu finden. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation und Anforderungen zu verstehen, und suchen anschließend gezielt nach Versicherungsprodukten, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Mit unserer Unterstützung können Sie sich entspannt zurücklehnen, denn wir kümmern uns darum, dass Sie optimal abgesichert sind.
Häufige Fragen (FAQ)
Was leistet die Privathaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Juristen?
Sie schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen aus Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme, zum Beispiel: die Kosten der Wiederherstellung der beschädigten Gegenstände, die Kosten bei verletzten Personen (Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Bergungskosten, …), die Kosten für Folgeschäden oder auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche („passiver Rechtsschutz“).
Wie teuer ist eine Privathaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Juristen?
Das hängt vor allem vom gewählten Leistungsumfang ab. Selbstbeteiligungen können sinnvoll sein und die Kosten zusätzlich senken. Für Top-PHV-Tarife wird ein Jahresbeitrag von ca. 50–80 Euro fällig.
Wer ist in der Privathaftpflichtversicherung versichert?
Zunächst ist der Versicherungsnehmer als Vertragspartner geschützt. Minderjährige Kinder sind grundsätzlich über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert sowie volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung und ledig sind. Der Versicherungsschutz kann zudem auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss meist der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.
Welche Kosten übernimmt die Privathaftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Schadensersatzforderungen, Reparaturen, medizinische Behandlungen und rechtliche Verteidigungskosten.
Muss ich eine Selbstbeteiligung bei der Privathaftpflichtversicherung zahlen?
Ja, viele Privathaftpflichtversicherungen haben eine Selbstbeteiligung, die Sie im Schadensfall selbst tragen müssen. Die Höhe kann je nach Versicherung variieren.
Gibt es Ausschlüsse in der Privathaftpflichtversicherung?
Ja, typische Ausschlüsse können vorsätzliche Schäden, Schäden durch Kfz oder bestimmte gefährliche Aktivitäten sein. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen zu prüfen.
Welche Schäden sind in der Regel von der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen?
Typische Ausschlüsse können vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden durch berufliche Tätigkeiten sowie Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen sein. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, um die genauen Ausschlüsse zu kennen.
Wann sollte ich eine Privathaftpflichtversicherung abschließen?
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte möglichst frühzeitig abgeschlossen werden, sobald man selbstständig lebt oder eine Familie gründet. Aber auch später ist ein Abschluss sinnvoll, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen.
Was passiert, wenn ich ohne Privathaftpflichtversicherung einen Schaden verursache?
Ohne Privathaftpflichtversicherung müssen Sie möglicherweise selbst für die entstandenen Kosten aufkommen, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann, insbesondere bei größeren Schadensfällen oder Schadensersatzforderungen.
Wie hoch sollte die Deckungssumme meiner Privathaftpflichtversicherung sein?
Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden, um im Ernstfall alle möglichen Schadensersatzforderungen abdecken zu können. Empfohlen werden oft Deckungssummen von mindestens 5 Millionen Euro.