Ein Leitfaden für Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten und weitere Kammerberufe
- Was sind freiwillige Beiträge an das Versorgungswerk?
- Vorteile freiwilliger Beiträge an das Versorgungswerk ✅
- Nachteile freiwilliger Beiträge an das Versorgungswerk ❌
- Fazit: Für die Altersvorsorge sind private Lösungen meist besser geeignet
- Mögliche Alternativen zu freiwilligen Zuzahlungen an das Versorgungswerk:
Für viele Angehörige der Kammerberufe (unter anderem Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Architekten oder Notare) sind berufsständische Versorgungswerke ein zentrales Fundament ihrer Altersvorsorge. Neben den verpflichtenden Beiträgen haben Mitglieder jedoch die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu leisten – entweder regelmäßig oder als einmalige Zuzahlung. Doch lohnt sich das wirklich?
In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Vor- und Nachteile, steuerliche Aspekte und Alternativen, bei denen freiwillige Zuzahlungen möglicherweise besser investiert sind.
Überblick – die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Rente aus einem Versorgungswerk und einer privaten Rente:
| Rente-Versorgungswerk | Private Rente(ETF-Rentenversicherung) | |
| Flexibilität | Gering, feste monatliche Beiträge, kein Zugriff aufs Kapital während der Sparphase. | Hoch, Höhe der Sparrate ist frei wählbar, Kapital kann jederzeit entnommen werden ✅ |
| Profitabilität | ø gering, da defensiver Anlagemix. | ø hoch, da hoher Aktienanteil vereinbar ✅ |
| Versteuerung in der Rente | Nachgelagerte Versteuerung der Rente mit dem persönlichen Steuersatz (§22 EStG). | Geringe Ertragsanteil-Versteuerung bei Verrentung / Halbeinkünfte-verfahren bei Auszahlung ✅ |
| Freie Auszahlung/ Verrentung | Nur Rentenzahlung möglich. | Beides möglich ✅ |
| Finanzierungsverfahren | Kapitalbildendes Finanzierungsverfahren, aber auch auf neue Beitragszahler angewiesen. | Individueller Vertrag, jeder investiert für sich selbst ✅ |
Was sind freiwillige Beiträge an das Versorgungswerk?
Freiwillige Beiträge sind zusätzliche Zahlungen, die über den regulären Pflichtbeitrag hinausgehen. Je nach Versorgungswerk können diese flexibel oder in Form von Einmalzahlungen geleistet werden. Ziel ist es, die spätere Rentenleistung zu erhöhen.
Der reguläre Pflichtbeitrag beträgt 18,6% vom Einkommen. Im Jahr 2025 beträgt der Höchstbeitrag 1.497,30 € im Monat (das sind 18,6% von 8.050 € Monatseinkommen). Bei angestellten Anwälten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags.
Vorteile freiwilliger Beiträge an das Versorgungswerk ✅
A) Rentenansprüche erhöhen
Das ist wohl der Hauptgrund, warum Kammerberufler freiwillige Zuzahlungen an ein Versorgungswerk leisten. Denn dadurch kann die monatliche Altersrente erhöht werden. Allein durch die Pflichtbeiträge und ohne eine private Vorsorge wird die Rente aus dem Versorgungswerk wahrscheinlich nicht mal 50% deines Einkommens decken.
Gerade für ältere Kammerberufler kann sich eine freiwillige Zuzahlung lohnen, wenn nicht mehr viele Jahre bis zum Rentenbeginn bestehen und ein direktes Investment am Kapitalmarkt in Aktienfonds oder ETFs zu risikoreich aufgrund des kurzen Anlagehorizonts wäre.
B) Steuerliche Absetzbarkeit
Zusätzliche Beiträge an das Versorgungswerk lassen sich – wie die Pflichtbeiträge – im Rahmen der Basisversorgung steuerlich geltend machen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Das heißt, sie können steuerlich abgesetzt werden und somit zu einer Steuererstattung führen.
Allerdings lassen sich diese Altersvorsorgeaufwendungen nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzen. Im Jahr 2026 liegt der Höchstbetrag bei 30.826 Euro (Alleinstehende) bzw. 61.652 Euro (Ehepaare). Zu beachten ist, dass unter den Altersvorsorgeaufwendungen auch Beiträge zur Rürup-Rente (Basis-Rente) zählen. Wird das privat bespart, reduziert sich der abzugsfähige Betrag aufgrund der möglichen, freiwilligen Zuzahlungen an das Versorgungswerk.
C) Erhöhung der Berufsunfähigkeitsansprüche
In der Regel lassen sich durch freiwillige Zuzahlungen nicht nur die Ansprüche auf die Altersrente erhöhen, sondern auch die Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit. Das ist vor allem dann vorteilhaft, wenn eine private BU-Absicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Bei den Versorgungswerken ist eine integrierte Berufsunfähigkeitsversicherung automatisch mit abgesichert. Hierbei gibt es keine Gesundheitsprüfung, die über die Annahme entscheidet. Allerdings sind die Leistungsvoraussetzungen streng geregelt.
Nachteile freiwilliger Beiträge an das Versorgungswerk ❌
A) Geringe Profitabilität der Anlagestrategie
Auch wenn sich die Anlagestrategien der Versorgungswerke im Kern voneinander unterscheiden, wird das Geld eher defensiv angelegt. Es gibt keine Möglichkeit, die Anlagestrategie auf dein individuelles Risikoprofil anzupassen. Zudem ist die hochgerechnete Rente nicht garantiert und von vielen anderen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel der Anzahl neuer Mitglieder, der Kostenquoten oder dem Rechnungszins.
Auch sollte man die langfristige Sicherheit der Versorgungswerke im Hinterkopf behalten, wie jüngst die Lage des Versorgungswerks der Zahnärzte Berlin aufzeigt. Im Folgenden einige Ausschnitte aus dem Internet:
Im Falle des Versorgungswerks der Zahnärzte Berlin ist bspw. von spekulativen Investments die Rede, die zu Vermögensverlusten führten. Mit welcher Anlagestrategie genau das Geld der Mitglieder investiert wird und welche Risiken dahinterstecken, ist meistens gar nicht bekannt.
Ein solches Szenario muss zwangsläufig nicht andere Versorgungswerke betreffen, sollte aber nicht unterschätzt werden. Insbesondere wenn die Zeit bis zum Rentenbeginn noch lange hin ist.
Mit privaten Lösungen kann deutlich profitabler investiert werden, abgestimmt auf dein individuelles Risikoprofil. Zudem ist es möglich, beispielsweise mit Aktienfonds und Aktien-ETFs eine “prognosefreie” Anlagestrategie umzusetzen und dabei diversifiziert in den weltweiten Aktienmarkt zu investieren.
B) Nachgelagerte Besteuerung
Die Beiträge an das Versorgungswerk sind heute steuerlich absetzbar. Allerdings muss die Rente im Alter mit dem persönlichen Durchschnittssteuersatz versteuert werden. Ab dem Renteneintrittsjahr 2058 liegt der Besteuerungsanteil der Rente bei 100 % (§22 EStG)! Das betrifft somit einen Großteil der Kammerberufe.
Der Durchschnittssteuersatz ist heute nicht genau bestimmbar. Bei gut verdienenden Berufsgruppen wie Kammerberufen kann es im Alter durchaus weiterhin hoch ausfallen.
C) Hohe Hürden der BU-Rente
Die Zugangsbarrieren zur integrierten BU-Rente aus einem Versorgungswerk sind sehr hoch. Häufig leisten Versorgungswerke erst bei einer vollständigen, 100%-igen Berufsunfähigkeit. Zudem muss die BU-Rente genauso wie die Altersrente versteuert werden, wodurch ein großer Teil der Rente wegfallen kann.
Ein guter privater BU-Anbieter leistet schon ab einer 50%-igen Berufsunfähigkeit und die Steuerbelastung fällt aufgrund der Ertragsanteil-Versteuerung kaum ins Gewicht.
Tipp: Falls eine private BU-Versicherung für dich als Kammerberufler aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein sollte, können auch andere Formen der Arbeitskraftabsicherung wie beispielsweise eine Grundfähigkeitsversicherung oder eine Dread-Disease-Versicherung (Schwere-Krankheiten-Versicherung) eine Alternative sein.
D) Geringe Flexibilität
Bei einer Rente aus einem Versorgungswerk hat man keinen Zugriff aufs Kapital während der Sparphase. Zudem ist im Alter nur eine Rentenzahlung möglich und keine eigenständige Kapitalentnahme. Werden freiwillige Zuzahlungen getätigt, unterliegen diese auch dieser Inflexibilität.
Dagegen kann es durchaus Sinn machen, die Zuzahlungen in ein Altersvorsorgeprodukt zu investieren, bei dem du sowohl heute als auch im Alter flexibel zugreifen kannst. Das ist beispielsweise mit einer ETF-Rentenversicherung, auch ETF-Police genannt, möglich.
Auch bieten Versorgungswerke eine eingeschränkte Hinterbliebenenabsicherung/Vererbbarkeit. Das ist mit privaten Altersvorsorgeprodukten besser lösbar.
Fazit: Für die Altersvorsorge sind private Lösungen meist besser geeignet
Unser Fazit fällt wie folgt aus: Geht es für dich als Kammerberufler rein darum, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen, wird es dir mit privaten Altersvorsorgeprodukten wohl profitabler gelingen als freiwillige Beiträge an dein Versorgungswerk. Insbesondere dann, wenn du mindestens 15 Jahre bis zum Rentenbeginn hast.
Mit privaten Altersvorsorgeprodukten kannst du selbst bestimmen, wie genau das Geld investiert wird, und dabei einen höheren Aktienanteil in deinem Portfolio festlegen. Je nach der ausgewählten Lösung (bspw. einer Rentenversicherung) hast du eine größere Flexibilität.
Freiwillige Zuzahlungen können Sinn ergeben, um die Berufsunfähigkeitsansprüche zu erhöhen, falls eine private BU-Versicherung nicht möglich ist. Das sollte aber auch im Einzelfall geprüft werden.
Mögliche Alternativen zu freiwilligen Zuzahlungen an das Versorgungswerk:
1. Rürup-Rente (Basis-Rente)
Eine Rürup-Rente gehört auch zur Basisversorgung und hat im Grunde dieselben Charakteristika wie eine Rente aus einem Versorgungswerk. Insbesondere sind die Beiträge zur Basis-Rente auch steuerlich absetzbar. Andererseits unterliegt die Rürup-Rente der nachgelagerten Besteuerung im Alter und hat eine geringe Flexibilität.
Je nach ausgewähltem Anbieter kann der Vorteil der Rürup-Rente im Vergleich zu der Rente aus einem Versorgungswerk darin liegen, dass hier die Anlagestrategie individuell vereinbar ist und du unabhängig von den Entscheidungen des jeweiligen Versorgungswerks agierst.
2. ETF-Rentenversicherung (ETF-Police)
Eine ETF-Rentenversicherung ist die flexiblere Option im Vergleich zum Versorgungswerk oder zur Rürup-Rente. Zwar sind die Beiträge in einer Rentenversicherung nicht steuerlich absetzbar, allerdings fällt dafür die Steuerbelastung im Alter geringer aus.
Die wichtigsten Vorteile einer fondsgebundenen Rentenversicherung:
- Höhere Flexibilität, da das Kapital jederzeit entnommen werden kann und die Optionen zur Hinterbliebenenabsicherung/Vererbbarkeit besser geregelt sind. Im Alter kannst du zusätzlich zwischen Kapitalauszahlungen oder einer Verrentung entscheiden.
- Geringe Steuerlast im Alter aufgrund des Ertragsanteil-
Versteuerung bei Verrentung bzw. Halbeinkünfteverfahren bei Auszahlung.
- Eine große Investmentpalette an ETFs und Investmentfonds.
Wenn du mehr zu freiwilligen Zuzahlungen an ein Versorgungswerk und den Alternativen wissen willst, dann trage dich gerne für ein kostenloses Erstgespräch ein!