Das Wichtigste zusammengefasst:
- Für Ärzte besteht eine Mitgliedschaftspflicht beim zuständigen, berufsständischen Versorgungswerk.
- Die ärztlichen Versorgungswerke “ersetzen” die gesetzliche Rentenversicherung und ermöglichen im Durchschnitt eine 30 Prozent höhere Rente.
- Die ärztlichen Versorgungswerke legen im Gegensatz zur gesetzlichen Rente die Beiträge der Mitglieder ertragbringend an.
- Die Altersrente aus den Versorgungswerken bildet allerdings nur eine Grundversorgung und wird das Einkommen als Arzt nicht mal zur Hälfte ersetzen!
- Insbesondere nach Inflation, Krankenversicherungsbeiträgen und Steuern bleibt nur wenig von der Versorgungswerk-Rente übrig. Daher sollten Sie als Arzt privat vorsorgen.
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1) Leistungen der ärztlichen Versorgungswerke
Berufsständische Versorgungswerke sind im System der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung Teil der ersten Säule. Die ärztlichen Versorgungswerke sind hierbei die Altersvorsorgeeinrichtung für Ärzte:
| 1. Basisversorgung | 2. Zusatzvorsorge | 3. Private Altersvorsorge |
| – Gesetzliche Rentenversicherung – Berufsständische Versorgungswerke – Beamtenversorgung – Basisrente (Rürup-Rente) | – Betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Unterstützungskasse, Direktzusage, …) – Riester-Rente | – (ETF)-Rentenversicherung – Investment-Sparpläne (Depot-Lösungen) – Aktien – Immobilien |
Als Assistenzarzt beginnt die Pflichtmitgliedschaft im jeweiligen, zuständigen Versorgungswerk. Ärzte können sich allerdings aufgrund der Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das ist auch wichtig, um eine Doppelzahlung von Beiträgen zu vermeiden. Eine Übersicht über die ärztlichen Versorgungswerke gibt es auf der folgenden Seite: https://www.abv.de/aerzte.html.
Die Hauptaufgabe der Versorgungswerke besteht darin, eine Altersrente für ihre Mitglieder aufzubauen. Hierfür zahlen Sie als Arzt aktuell bis zur Beitragsbemessungsgrenze 18,6% vom Bruttoeinkommen an das Versorgungswerk. Die Durchschnittsrente aus den Versorgungswerken beträgt laut den Zahlen der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke etwa 2.200 Euro (Stand 2022) und liegt somit über der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der man im Durchschnitt etwa 1.540 Euro erwarten kann. Gut verdienende Ärzte können eine höhere Rente aus dem Versorgungswerk erwarten.
Die im Durchschnitt höhere Rente aus den Versorgungswerken ist einerseits auf das kapitalgedeckte Finanzierungsmodell zurückzuführen. Die einkommensabhängigen Beiträge der Mitglieder werden dabei ertragbringend, wenn auch eher defensiv, angelegt. Andererseits haben Ärzte sowie viele andere Kammerberufe ein höheres Einkommen. Dementsprechend wird mehr eingezahlt.
2) Reicht die Rente als Arzt aus?
Versorgungswerke stellen eine solide Grundlage für die Altersvorsorge dar. Relativ zum Einkommen wird für viele Ärzte eine Rente daraus nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Selbst gut verdienende Mitglieder eines Versorgungswerks haben eine große Einkommenslücke, wie das folgende Beispiel aufzeigt:

Die monatliche Altersrente liegt bei 3.940,09 € brutto, was sicherlich nicht wenig ist. Doch das aktuelle Bruttoeinkommen des Versorgungswerk-Mitglieds liegt bei etwa 10.000 € brutto im Monat. Somit sind lediglich etwa 40 Prozent des Einkommens abgedeckt. Zudem ist die hochgerechnete Altersrente nicht aussagekräftig und wird in der Praxis noch niedriger ausfallen, was im Folgenden näher erläutert wird.
3) Rentenminderung durch Steuern:
Eine Rentenzahlung aus einem Versorgungswerk der Ärzte unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Die Beiträge sind heute als Sonderausgaben absetzbar. Aber im Ruhestand müssen Sie als Arzt einen bestimmten Anteil Ihrer Rente mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Für gutverdienende Ärzte ergibt sich dadurch oft ein hoher Steuerabzug, insbesondere dann, wenn im Alter noch relevante Einkünfte wie bspw. aus Vermietung oder aus selbständiger Tätigkeit bestehen. Ab dem Renteneintrittsjahr 2058 unterliegen Rentenzahlungen aus berufsständischen Versorgungswerken zu 100 % der Einkommensteuerpflicht (§ 22 EStG)!
Hingegen ist die steuerliche Belastung bei einer privaten Rentenversicherung im Alter deutlich geringer. Entscheiden Sie sich hierbei für eine lebenslange Rentenzahlung, wird lediglich der Ertragsanteil besteuert. Wie hoch der Ertragsanteil ist, kann im § 22 EStG nachgelesen werden. Wenn Sie als Arzt beispielsweise mit 67 Jahren in Rente gehen, haben Sie einen steuerpflichtigen Anteil von 17%. Das heißt, nur 17% der Rente wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
4) Belastung durch die Krankenversicherung:
Als Mitglied eines Versorgungswerks haben Sie als Arzt eine hohe Belastung durch Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter, insbesondere als gesetzlich Krankenversicherter. Und dadurch steigen Ihre Ausgaben im Alter.
Erstens erhalten Sie als Rentner von einem Versorgungswerk keinen Zuschuss zu Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Nach § 106 ff SGB VI können ausschließlich Rentenbezieher der gesetzlichen Rentenversicherung diese Zuschüsse erhalten.
Der zweite Aspekt ist der Knackpunkt für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Ärzte aus einem Versorgungswerk: nicht nur die Versorgungswerksrente wird zur Bemessung der zu zahlenden Beiträge zugrunde gelegt, sondern die komplette „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“. Also auch weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder private Rentenversicherungen. Das kann dazu führen, dass Sie als Arzt den Höchstbeitrag zahlen müssen. Diese liegt bereits heute über 1.200 Euro pro Monat!
Privatversicherte Ärzte sind hierbei besser aufgehoben, da sie im Alter ihren Tarifbeitrag zahlen, unabhängig von ihren Einkünften. Zudem kann sich der Tarifbeitrag im Alter durch beitragsentlastende Komponenten reduzieren. Die Belastung durch die Krankenversicherung sollten Sie daher als Arzt heute berücksichtigen, sowohl bei der Auswahl zwischen PKV und GKV als auch bei der privaten Altersvorsorge.
5) Rentenminderung durch Inflation:
Ein wesentlicher, aber häufig unterschätzter Aspekt ist die Inflation. Sie sorgt dafür, dass die Kaufkraft der Rente im Laufe der Jahre deutlich sinkt. So hätte eine heutige Rente von 3.500 € nach 35 Jahren nur noch eine Kaufkraft von rund 1.470 €, wie im Folgenden dargestellt.
Zwar passen die Versorgungswerke die Renten regelmäßig an, dennoch liegen diese Erhöhungen oftmals unterhalb der tatsächlichen Inflationsrate und für die Zukunft sind sie nicht garantiert. Zwischen 1960 und 2023 lag die durchschnittliche Inflationsrate in Deutschland bei etwa 2,7% pro Jahr. Gerade für einkommensstarke Berufsgruppen wie Ärzte kann die persönliche Inflationsrate sogar über der Durchschnittlichen liegen. Daher sollten Sie als Arzt die Inflation bei Ihrer privaten Altersvorsorge unbedingt fest einplanen.

6) Beitragsbemessungsgrenze für gutverdienende Ärzte
Bei steigenden Einkommen zahlen Sie als Arzt nicht automatisch mehr Beiträge in Ihr Versorgungswerk ein, da die Einzahlungen – das sind aktuell 18,6% vom Einkommen – bis zu einer bestimmten Höhe gedeckelt sind. Diese Höhe wird Beitragsbemessungsgrenze genannt. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze bei
101.400 € im Jahr. Wenn Sie über dieser Grenze verdienen, was in der Berufslaufbahn eines Arztes nicht unüblich ist, dann fließt nicht automatisch mehr Geld ins Versorgungswerk, obwohl Sie relativ zu Ihrem Einkommen mehr sparen müssten. Ihre Einkommenslücke wird größer.
Aber es gibt ja noch freiwillige Zuzahlungsoptionen an das Versorgungswerk? Ja, dadurch lassen sich zwar die Rentenansprüche erhöhen. Aber wenn es darum geht, eine höhere Altersrente zu haben, sind Sie unserer Meinung nach mit privaten Lösungen besser aufgehoben. Versorgungswerke legen das Geld eher defensiv an. Mit privaten Lösungen kann deutlich profitabler investiert werden, abgestimmt auf Ihr individuelles Risikoprofil.
7) Sicherheit der Versorgungswerke für Ärzte
Die Rentenhöhe ist für die Zukunft nicht garantiert und von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem von der Anzahl neuer Mitglieder, der Kostenquoten oder dem Rechnungszins. Zudem sollte auch über die Sicherheit der einzelnen Versorgungswerke gesprochen werden, wie jüngst die kritische Lage des Versorgungswerks der Zahnärzte Berlin aufzeigt:

Versorgungswerke legen im Gegensatz zur gesetzlichen Rente die Beiträge der Mitglieder ertragbringend an, wenn auch eher defensiv. Die Grundidee ist nicht verkehrt. Doch wie genau Ihr Geld investiert wird und welche Risiken dahinterstecken, ist meistens gar nicht bekannt. Im Falle des Versorgungswerks der Zahnärzte Berlin ist bspw. von spekulativen Investments die Rede, die nun zu Vermögensverlusten führen können.
Würden Sie mit Ihrem Geld, das für Ihre Rentenzeit bestimmt ist, spekulieren? Ein solches Szenario muss nicht für alle Versorgungswerke eintreten. Allerdings kann es nicht komplett ausgeschlossen werden. Vor allem dann, wenn Ihr Rentenbeginn als Arzt weit in der Zukunft liegt. Mit einer privaten Altersvorsorge machen Sie sich unabhängig von den Gewinnprognosen der Versorgungswerke. Sie bestimmen selbst Ihr Risikoprofil und haben die Möglichkeit, eine prognosefreie Strategie am weltweiten Kapitalmarkt umzusetzen.
8) Rente aus den ärztlichen Versorgungswerken vs. private Rente
Um sich unabhängig vom Versorgungswerk zu machen und die Rentenlücke im Alter zu schließen, sollten Sie als Arzt privat vorsorgen. Die Wahl der richtigen Anlagestrategie und Anlageinstrumente ist von individuellen Faktoren wie Alter, Lebenszielen (Wunsch nach Eigenheim, Leben im Ausland, …) und dem Risikoprofil abhängig.
In der folgenden Tabelle zeigen wir Ihnen einen allgemeinen Vergleich zwischen einer Rente aus dem Versorgungswerk und einer privaten Rente anhand von
6 wichtigen Kriterien:
| Rente-Versorgungswerk | Private Rente(ETF-Rentenversicherung) | |
| Flexibilität | Gering, Zugriff aufs Kapital während der Sparphase nicht möglich. | Hoch, Kapitalentnahmen sind jederzeit möglich ✅ |
| Beiträge | Einkommensabhängig bis zur Beitragsbemessungs-grenze. | Höhe der Sparrate ist frei vereinbar ✅ |
| Profitabilität | ø gering, da defensiver Anlagemix. Zudem abhängig von der Anlagestrategie des Versorgungswerks. | ø hoch, da hoher Aktienanteil vereinbar ✅ |
| Versteuerung in der Rente | Nachgelagerte Versteuerung der Rente mit dem persönlichen Steuersatz (§22 EStG). | Geringe Ertragsanteil-Versteuerung bei Verrentung / Halbeinkünfte-verfahren bei Auszahlung ✅ |
| Freie Auszahlung / Verrentung | Nur Rentenzahlung möglich. | Beides möglich ✅ |
| Finanzierungsverfahren | Kapitalbildendes Finanzierungsverfahren, aber auch auf neue Beitragszahler angewiesen. | Individueller Vertrag, jeder investiert für sich selbst ✅ |
Mit einer privaten Altersvorsorge, beispielsweise in Form einer ETF-Rentenversicherung, haben Sie als Arzt gleich mehrere Vorteile gegenüber der klassischen Rente aus dem Versorgungswerk:
- Mehr Flexibilität – Sowohl in der Ansparphase (Höhe der Beiträge, Zugriff auf das Kapital) als auch in der Rentenphase. Sie sind nicht an eine „Zwangsverrentung“ gebunden, sondern können frei entscheiden, wann und in welcher Höhe Auszahlungen erfolgen. Zudem bleibt Ihr Kapital auch im Ruhestand investierbar und kann weiterhin Gewinne erwirtschaften.
- Höhere Renditechancen – Das Vermögen lässt sich langfristig ertragreicher anlegen, da ein höherer Aktienanteil möglich ist als beim Versorgungswerk.
- Steuerliche Vorteile – Auszahlungen aus einer ETF-Rentenversicherung unterliegen im Alter einer geringeren Steuerlast. Dies liegt an den Regelungen zur Ertragsanteilsbesteuerung bzw. dem Halbeinkünfteverfahren.
Neben einer ETF-Rentenversicherung kommen auch weitere Anlageformen infrage, etwa ein Investmentfondsdepot oder eine Basisrente. Welche Lösung für Sie als Arzt am besten geeignet ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – gerne beraten wir Sie individuell zu den verschiedenen Möglichkeiten.
Fazit:
Als Arzt sollten Sie sich heute Gedanken darüber machen, wie Sie die Einkommenslücke im Alter schließen möchten. Das zuständige Versorgungswerk allein wird Ihr aktuelles oder gewünschtes Einkommen kaum ersetzen, insbesondere unter Berücksichtigung von Inflation, Steuern und Krankenversicherungsbelastung.
Als unabhängige Versicherungsexperten für Ärzte und Kammerberufe unterstützen wir Sie gerne dabei:
- Berechnung der Rentenlücke
- Auswahl des passenden Finanzproduktes unter Berücksichtigung des persönlichen Risikoprofils.
- Laufende Betreuung der Geldanlage
FAQs
Wie hoch ist die Rente aus dem Versorgungswerk für Ärzte?
Die Rentenhöhe hängt unter anderem davon ab, wie viel Sie als Arzt einzahlen und wie sich bestimmte Faktoren in der Zukunft entwickeln, z.B. die Anzahl neuer Mitglieder, die Versicherungsjahre, die künftigen Rentensteigerungen oder der Rechnungszins. Konkrete Hochrechnungen können Sie Ihrer Rentenmitteilung, sofern erhalten, entnehmen.
Reicht die Rente aus den ärztlichen Versorgungswerken im Alter aus?
Die Rente fällt im Schnitt höher aus als die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings bieten ärztliche Versorgungswerke sowie viele andere Versorgungswerke nur eine Basisabsicherung und decken ca. 40 bis 50 Prozent Ihres Einkommens. Sie müssen als Arzt privat vorsorgen, um die restliche Einkommenslücke zu schließen.
Wie viel müssen Ärzte in ein Versorgungswerk einzahlen?
Genauso wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden 18,6% vom Einkommen in das Versorgungswerk eingezahlt. Im Jahr 2026 beträgt der Höchstbeitrag 1.571,70 € im Monat (das sind 18,6% von 8.450 € Monatseinkommen).
Macht es Sinn, als Arzt freiwillige Beiträge ins Versorgungswerk einzuzahlen?
Freiwillige Beiträge zum Versorgungswerk ermöglichen es Ihnen als Arzt, Ihre späteren Rentenansprüche zu erhöhen. Allerdings macht es oft mehr Sinn, das Geld privat renditestärker zu investieren. Ggf. können freiwillige Beiträge zum Versorgungswerk auch erfolgen, um die Rentenansprüche bei Berufsunfähigkeit zu erhöhen, insbesondere dann, wenn eine private BU-Absicherung aufgrund von Vorerkrankungen nicht möglich ist.