- 1. Krankenversicherung in der Rente – die Ausgangssituation für Versorgungswerksmitglieder
- 2. Beitragsunterschiede im direkten Vergleich
- 3. Handlungsempfehlungen:
- Fazit
- Möchten Sie sich zur privaten Krankenversicherung beraten lassen?
- FAQs: Häufige Fragen zur Krankenversicherung und der Rente aus dem Versorgungswerk
Das Wichtigste zusammengefasst:
- Je nachdem, wie Sie als Rentner aus einem Versorgungswerk krankenversichert sind, müssen Sie unterschiedliche Beiträge zahlen.
- Als Mitglied eines Versorgungswerks erhalten Kammerberufe (Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Architekten, …) keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. Diese Kostenbelastung ist im Alter komplett selbst zu zahlen.
- Teuer kann es vor allem für ein freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, da bei der Beitragsbemessung nicht nur Rentenleistungen zu Grunde gelegt werden, sondern die gesamte „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“. D.h., alle Einkünfte (darunter Einkünfte aus Vermietung und Kapitalerträge).
Folge: Höchstbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von aktuell über 1.200 € im Monat kann anfallen. das wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen.
- Wenn Sie die Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllen, wird auf sonstige Einkünfte kein Krankenkassenbeitrag erhoben.
- Privat Krankenversicherte profitieren neben der besseren medizinischen Versorgung davon, dass die Beiträge sich nicht nach dem Einkommen richten, sondern nach dem PKV-Tarif.
Freiberufler, (u.a. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Steuerberater, Zahnärzte, Notare, beratende Ingenieure, Wirtschaftsprüfer), die Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk sind, genießen eine besondere Form der Altersvorsorge. Die Rentenzahlungen aus dem Versorgungswerk liegen in vielen Fällen über dem Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung.
Dabei wird allerdings ein wichtiger Kostenfaktor vergessen – die Belastung durch die Krankenversicherung, wodurch 30 bis 50 % der Versorgungswerkrente im Alter wegfallen können.
In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über den Zusammenhang einer Rente aus dem Versorgungswerk und der Krankenversicherung im Rentenalter:
– Wie hoch sind die Krankenversicherungskosten?
– Worauf werden die Beiträge erhoben?
– Was können Sie heute unternehmen, um die Kostenbelastung niedrig zu halten?
Über dieses Thema sollten Sie heute im Berufsleben die richtigen Entscheidungen treffen, um nicht plötzlich von hohen Kostenbelastungen durch die Krankenversicherung betroffen zu sein.
Eine entscheidende Frage hierbei ist, wie Sie im Alter krankenversichert sind: gesetzlich oder privat?
1. Krankenversicherung in der Rente – die Ausgangssituation für Versorgungswerksmitglieder
Im Gegensatz zu gesetzlich Rentenversicherten erhalten Sie als Mitglied eines Versorgungswerks keinen Zuschuss vom Versorgungswerk zur Krankenversicherung. Die Kostenbelastung hierfür ist im Alter selbst zu tragen. Wie hoch diese ist, hängt davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Allgemein stehen Rentnerinnen und Rentnern aus dem Versorgungswerk vier Optionen offen:
A) Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV – wenn die KVdR-Bedingungen nicht erfüllt sind. Das ist wohl der finanziell ungünstigste Fall und trifft auf viele zu.
B) Krankenversicherung der Rentner (KVdR) – Pflichtmitgliedschaft in der KVdR, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
C) Private Krankenversicherung (PKV) – Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem PKV-Tarif.
D) Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse – bei geringen Einkünften möglich. Wird in diesem Beitrag nicht behandelt.
A) Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV
Wer ausschließlich eine Versorgungswerksrente bezieht und keine gesetzliche Rente, ist nach aktueller Gesetzeslage „freiwillig versichert“ in der GKV. Das gilt auch dann, wenn Sie zuvor als Kammerberufler in der GKV pflichtversichert waren.
Der große Nachteil: Für die Beitragsberechnung werden alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (2026: 69.750 Euro pro Jahr bzw. 5.812,50 Euro pro Monat).
Das heißt, dass nicht nur bestimmte Einkünfte wie die Versorgungswerksrente berücksichtigt werden, sondern auch sonstige weitere Einkünfte, wie zum Beispiel:
- Mieteinnahmen.
- Kapitalerträge.
- private Rentenversicherungen.
Die Folge ist, dass bei hohen Einkünften ein Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag von aktuell über 1.200 Euro im Monat anfallen kann! Das ist den gesetzlich versicherten Mitgliedern der Versorgungswerke oft nicht bewusst.
Beispiel als freiwilliges Mitglied in der GKV:
| Freiwilliges Mitglied GKV, da nur Rentenanspruch aus Versorgungswerk besteht | |
| Einkünfte | Beitragsrelevant? |
| Rente aus Versorgungswerk | Ja |
| Betriebliche Rente | Ja |
| Mieterträge | Ja |
| Private Rentenversicherung | Ja |
| Erträge Aktiendepot | Ja |
B) Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Wenn Sie als Rentner aus einem Versorgungswerk zusätzlich einen Anspruch auf eine Altersrente aus der DRV haben, können Sie in die KVdR kommen. Die KVdR ist ein besonderer Versicherungsstatus innerhalb der GKV und die drei wesentlichen Voraussetzungen sind:
- Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist beantragt beziehungsweise wird bezogen. Das können Sie erreichen, indem Sie mindestens 5 Jahre in die Rentenkasse einzahlen.
- In der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens waren Sie zu mindestens 90 % der Zeit gesetzlich krankenversichert (= Erfüllung der Vorversicherungszeit).
- Es wird keine hauptberuflich selbständige Tätigkeit ausgeübt (i.d.R. bedeutet das weniger als 20 Wochenstunden, wird individuell geprüft).
Liegen die Voraussetzungen vor, werden Sie als Mitglied aus dem Versorgungswerk ab dem Rentenbezug Pflichtmitglied in der KVdR. Der Vorteil ist, dass nur bestimmte Einkünfte (darunter die gesetzliche Rente, die Versorgungswerk-Rente und mögliche Betriebsrenten) verbeitragt werden. Keine Krankenkassenbeiträge müssen auf sonstige Einkünfte wie Miet- und Kapitalerträge gezahlt werden.
Bezogen auf die gesetzliche Rente zahlt die DRV Ihnen zudem einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und Zusatzbeitrags).
Beispiel als Pflichtmitglied in der KVdR:
| Pflichtmitglied in der KVdR | |
| Einkünfte: | Beitragsrelevant? |
| Rente aus Versorgungswerk | Ja |
| Rente aus der GRV | Ja, aber Hälfte trägt die GRV. |
| Betriebliche Rente | Ja |
| Mieterträge | Nein |
| Private Rentenversicherung | Nein |
| Erträge Aktiendepot | Nein |
Da in diesem Beispiel Einkünfte aus Mieteinnahmen, private Rentenversicherung und Aktiendepot nicht verbeitragt werden, fällt der monatliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag geringer aus als der Beitrag, den ein freiwilliges Mitglied in der GKV zahlen würde.
C) Private Krankenversicherung
Als privat versicherter Rentner aus einem Versorgungswerk zahlen Sie weiterhin Ihren Tarifbeitrag, unabhängig von Ihren Einkünften. Das heißt, dass Ihre Einkünfte im Alter keinen Einfluss auf Ihre Krankenversicherungsbelastung haben, was vorteilhaft ist.
Die Beitragshöhe Ihres PKV-Tarifs richtet sich heute nach dem Leistungsumfang, dem Alter und dem Gesundheitszustand. Vorweg: Eine PKV ist kein Geldsparmodell. Das wird langfristig nach hinten losgehen, sowohl für Ihre Gesundheit als auch für Ihr Portemonnaie. Das Hauptmotiv sollte der Zugang zur bestmöglichen medizinischen Versorgung für Sie sein.
Im Alter profitieren Sie als PKV-Mitglied zusätzlich von beitragsentlastenden Maßnahmen, wodurch die Beiträge sinken und stabil bleiben. Zum Beispiel:
- Entfall des 10 %-igen, gesetzlichen Zuschlages.
- Entfall des Krankentagegeldes.
- Altersrückstellungen, die als Teil der Prämie heute vom PKV-Anbieter verzinst angelegt werden, um spätere Beitragsanpassungen abzumildern.
- Beitragssenkungen durch den Einbau des optionalen Beitragsentlastungstarifs.
2. Beitragsunterschiede im direkten Vergleich
| Pflichtversicherung KVdR | Freiwillige Mitgliedschaft GKV | PKV | |
| Beitragsbasis | Nur bestimmte Einkünfte, u.a. gesetzliche Rente, Versorgungswerk-Rente | Alle Einkommensarten, inkl. Kapital/Mieten | Unabhängig vom Einkommen |
| Beitragshöhe | – Gesetzliche Rente: Allg. Beitragssatz (z.Zt. 14,6% + ggf. Zusatzbeitrag von ø 2,5%) – VW-Rente: Allg. Beitragssatz (z.Zt. 14,6% + ggf. Zusatzbeitrag von ø 2,5%) – Sonstige Einkünfte: entfällt | – Gesetzliche Rente: Allg. Beitragssatz (z.Zt. 14,6% + ggf. Zusatzbeitrag von ø 2,5%) – VW-Rente: Allg. Beitragssatz (z.Zt. 14,6% + ggf. Zusatzbeitrag von ø 2,5%) – Sonstige Einkünfte: Grds. ermäßigter Beitragssatz (z.Zt. 14,0 % + ggf. Zusatzbeitrag) | Abhängig vom PKV-Tarif |
| DRV-Zuschuss | Zuschuss auf gesetzliche Rente | Zuschuss auf gesetzliche Rente auf Antrag | Zuschuss auf gesetzliche Rente auf Antrag |
| Versorgungswerk-Rente-Zuschuss | Kein Zuschuss | Kein Zuschuss | Kein Zuschuss |
3. Handlungsempfehlungen:
A) Finanzielle Rücklagen fürs Alter
Die höhere Kostenbelastung durch Krankenversicherungsbeiträge – insbesondere als freiwilliges Mitglied in der GKV – sollten Sie heute bei Ihrer privaten Ruhestandsplanung berücksichtigen. Mögliche Altersvorsorgeprodukte sind:
- ETF-Rentenversicherung (siehe auch unseren Artikel Private Rente für Kammerberufe)
- Basisrente (Steuererstattungen aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge)
- ETF-Direktinvestment/Depot
B) Der Königsweg – die private Krankenversicherung
Mithilfe der PKV machen Sie sich unabhängig von Ihrem Einkommen im Alter und zahlen weiterhin Ihren individuellen Tarifbeitrag. Durch eine strategisch korrekt umgesetzte PKV profitieren Sie zusätzlich von Beitragssenkungen im Alter.
Die wichtigsten Vorteile, die eine PKV bieten kann:
- Zugang zur bestmöglichen medizinischen Versorgung, worauf Sie eine vertragliche Garantie haben. Leistungskürzungen vom Gesetzgeber sind wie in der GKV nicht möglich.
- Bessere Versorgung im Krankenhaus, zum Beispiel: Zugang zu Privatkliniken, Behandlung durch den Chefarzt oder Einbett-/Zweibettzimmer.
- Zeitersparnis – als Privatpatient haben Sie kürzere Wartezeiten beim Arzt, einen schnelleren Zugang zu Fachärzten sowie einen früheren Zugang zu neuen Behandlungsmethoden.
- Eine freie Auswahl von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern oder Privatkliniken.
- Sie zahlen einkommensunabhängige Beiträge und sind losgelöst vom demografischen Wandel/Umlageverfahren. Die PKV hat verschiedene Instrumente, die Beiträge im Alter stabil zu halten.
C) Rente aus der GRV
Sollte ein Wechsel in die PKV keine Option für Sie sein, können sich freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rente lohnen. Dadurch können Sie nach aktueller Rechtslage die Ansprüche für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllen.
Einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente neben den Versorgungswerk-Bezügen können Kammerberufe erreichen, indem sie mindestens 5 Jahre in die Rentenkasse einzahlen. Dabei reicht der Mindestbeitrag (2026: 112,16 € im Monat) aus. Kindererziehungszeiten sind anrechenbar.
Das führt insbesondere dazu, dass sonstige Einkünfte wie Mieterträge oder Kapitalerträge nicht beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Fazit
Die Wahl der richtigen Krankenversicherung spielt nicht nur heute eine wichtige Rolle, sondern hat auch einen finanziellen Einfluss auf Ihre Finanzen im Alter. Daher reicht es im Rahmen einer Krankenversicherungsberatung nicht aus, nur auf den heutigen Status zu schauen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie als Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt im Ruhestand Beiträge auf fast alle Einkunftsarten, abhängig vom GKV-Status. Die Folge ist, dass der Höchstbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung anfallen kann. Hinzu kommt, dass die Beiträge vollständig allein getragen werden müssen, da Versorgungswerke keinen Zuschuss zur Krankenversicherung leisten.
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft in der KVdR erfüllen, können Sie dafür sorgen, dass Sie als gesetzlich krankenversichertes Versorgungswerk-Mitglied nicht Beiträge auf alle, sondern nur auf bestimmte Einkunftsarten zahlen.
Inwiefern es sich dann wirklich rechnet, kommt auf die Einkunftsarten im Alter an. Denn die für viele wichtige und hohe Einkunftsart – die Rente aus dem Versorgungswerk – wird für die Ermittlung der Krankenversicherungsbeiträge weiterhin berücksichtigt. Zudem auch die gesetzliche Rente und mögliche betriebliche Renten.
Einen Zuschuss von der deutschen Rentenversicherung gibt es zudem nur auf die gesetzliche Rente, die wahrscheinlich verhältnismäßig gering ausfällt. Einen Zuschuss gibt es nicht, wie häufig fälschlicherweise angenommen, auf die Rente aus dem Versorgungswerk. Zudem stellt sich auch die Frage, wie lange die “Gesetzeslücke” für Kammerberufler, die unter bestimmten Umständen in die KVdR gelangen können, in der Zukunft noch offensteht.
Wenn Sie Unterstützung zum Thema KVdR benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden und wir können Ihnen geeignete Rentenberater vorschlagen. Die Krankenversicherung, Ihr Altersversorgungswerk oder die Deutsche Rentenversicherung wird Sie höchstwahrscheinlich nur über deren jeweiliges Leistungsrecht informieren, was nicht zielführend ist.
Eine aus unserer Sicht hervorragende Lösung ist der Wechsel in die private Krankenversicherung, wenn die finanzielle und gesundheitliche Voraussetzung erfüllt ist. Folgende Vorteile:
- Die Beiträge sind unabhängig vom Einkommen im Alter. Wenn die PKV richtig umgesetzt wird, bleiben die Beiträge auch im Alter stabil und können sogar sinken.
- Leistungen sind vertraglich garantiert, Kürzungen vom Gesetzgeber sind wie in der GKV nicht möglich.
- Zugang zur besseren medizinischen Versorgung, wenn ein passender Tarif abgeschlossen wird.
Möchten Sie sich zur privaten Krankenversicherung beraten lassen?
Als ungebundene Versicherungsexperten für Kammerberufe unterstützen wir Sie bei der:
- Gesundheitsprüfung
- Vertragsgestaltung durch rechtssichere Versicherungsbedingungen
- Prüfung des Anbieters auf langfristige Beitragsstabilität
FAQs: Häufige Fragen zur Krankenversicherung und der Rente aus dem Versorgungswerk
Wie wird die Rente aus dem Versorgungswerk in der Krankenversicherung verbeitragt?
Die Rente aus dem Versorgungswerk unterliegt grundsätzlich der Beitragspflicht in der Krankenversicherung. Entscheidend ist jedoch der Versicherungsstatus im Alter:
- In der privaten Krankenversicherung (PKV) spielt die Höhe der Versorgungswerk-Rente keine Rolle für die Beiträge. Es ist abhängig vom PKV-Tarif.
- In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden zusätzlich alle weiteren Einkünfte (z. B. Miete, Kapitalerträge) berücksichtigt.
- In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) werden nur bestimmte Einkünfte verbeitragt.
Wie hoch sind die GKV-Beiträge für Rentner aus dem Versorgungswerk?
Als freiwillig gesetzlich versicherter Rentner aus einem Versorgungswerk können nach heutigem Stand Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung über 1.200 € monatlich anfallen. Grund dafür ist, dass die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zählt, also neben der Versorgungswerkrente auch Mieterträge, Kapitalerträge oder private Renten.
Welche Voraussetzungen gelten für die KVdR bei Versorgungswerk-Mitgliedern?
Um in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu kommen, müssen Kammerberufe folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Anspruch auf eine gesetzliche Rente
- 90% gesetzlich versichert in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens
- Keine hauptberufliche Selbstständigkeit im Alter
Wer diese Bedingungen erfüllt, profitiert davon, dass für die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Einkünfte beitragspflichtig sind.
Warum ist die freiwillige GKV für Kammerberufe im Alter oft nachteilig?
Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist häufig die teuerste Variante, da alle Einkünfte zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Dadurch entsteht eine hohe Belastung, insbesondere bei zusätzlichen Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalanlagen. Für viele Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater ist das ein unterschätzter Kostenfaktor.
Ist die private Krankenversicherung (PKV) im Alter für Kammerberufe sinnvoll?
Die PKV kann im Alter für Anwälte, Ärzte oder Steuerberater sinnvoll sein, da die Beiträge nicht vom Einkommen abhängen. Stattdessen richten sie sich nach dem gewählten Tarif. Zusätzlich profitieren Versicherte von:
- Altersrückstellungen
- möglichen Beitragssenkungen im Alter
- vertraglich garantierten Leistungen
Wichtig: Die PKV ist kein Sparmodell, sondern eine langfristige Qualitätsentscheidung.
Gibt es einen Zuschuss zur Krankenversicherung für Versorgungswerk-Rentner?
Nein, Rentner aus einem Versorgungswerk erhalten keinen Zuschuss zur Krankenversicherung auf ihre Versorgungswerk-Rente. Das ist ein zentraler Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung.