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Private Krankenversicherung für Rechtsanwälte im Alter

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Private Krankenversicherung für Rechtsanwälte im Alter

  • Ist die private Krankenversicherung im Alter unbezahlbar?

  • Wie flexibel und sicher ist die PKV im Alter.

Wer sich mit dem Thema private Krankenversicherung (PKV) einmal auseinandergesetzt hat, oder vor der Entscheidung steht, sich privat oder weiterhin gesetzlich zu versichern, hat sicherlich schon einmal das Argument gehört: Im Alter ist die PKV unbezahlbar“.

Inhaltsverzeichnis:

1 PKV oder GKV  

  • Grundlagen

  • Warum steigen Beiträge in der Krankenversicherung? 

  • Beitragssteigerungen PKV vs GKV

2 Wie entwickeln sich die Beiträge in der PKV im Alter

  • Gesetzliche Sicherheitsmaßnahmen

  • Freiwillige Beitragsentlastungsmaßnahmen

3 Private Krankenversicherung und Versorgungswerk

4 Wie finde ich den passenden PKV-Versicherer

1. PKV oder GKV

Grundlagen

Die gesetzliche Krankenversicherung wird im SGB geregelt (§12 SGB V) § 12 SGB 5 – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de). Dort heißt es sinngemäß, dass Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. SGB bedeutet aber auch, dass einseitig abgeändert werden darf vom Gesetzgeber!
Beispiel: Jahresarbeitsentgeltgrenzen
Seit 1970 ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung von 50,31 Euro auf 1019,48 Euro gestiegen. Schauen wir uns den demografischen Wandel an und die aktuellen Bundeszuschüsse zu unserem GKV System, könnte es passieren das sich auch die Höchstbeiträge weiter maximieren. Bedeutet: Gleiche Leistungen, aber mehr zahlen für Gutverdiener
In Bezug auf die Beitragsstabilität eine „unbekannte“ Zukunft! In der Tabelle wird der GKV-Höchstbeitrag inkl. Pflege von 1970 bis 2024 für Familien mit Kindern im Monat gezeigt.  
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Auch im Bereich der Leistungen wurden einige Anpassungen vorgenommen. Im nachfolgenden Bild sehen Sie von 1982 bis 2011 Leistungsänderungen der GKV.
Umfangreicher Auszug Kürzung der GKV Teil 1
Umfangreicher Auszug Kürzung der GKV Teil 2
Problem: GKV versicherte sind abhängig von den Entscheidungen des Gesetzgebers. Neben den ungewissen Höchstbeiträgen können in Zukunft auch weitere Kosten auf den gesetzlich Krankenversicherten zukommen, z.B. in Form von Selbstbehalten, Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes oder des Zusatzbeitrages der gesetzlichen Krankenkassen. Aspekte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung gegen die Beitragsstabilität sprechen. Die PKV hingegen ist im BGB geregelt. Es besteht ein Vertrag zwischen dem Versicherten und der Versicherungsgesellschaft und somit ein lebenslang garantierter Leistungsanspruch. Zudem sind die Beiträge zur PKV einkommensunabhängig. Das heißt, sie sind vor Steigerungen von Höchstbeiträgen geschützt. Zu den Systemunterschieden finden sie hier weiterführende Informationen.

Warum steigen Beiträge in der Krankenversicherung?

Sowohl in der PKV als auch in der GKV steigen die Beiträge. Grund dafür sind unter anderem:
  • Medizinischer Fortschritt
  • Inflation
  • Höhere Lebenserwartung
Aber auch die Coronapandemie (Globalisierung) war für unser Gesundheitssystem eine starke Belastung. Wie überfordert das GKV-System mit diesem Ereignis war, sieht man an dem deutlich gestiegenen Bundeszuschuss im Jahr 2022. Der Bundeszuschuss zur GKV beträgt seit 2024 wieder 14,5 Milliarden Euro (pkv.de). Die Steuer-Zuschüsse zur PKV betragen übrigens 0 Euro!  

Vergleich Beiträge PKV vs. GKV

Von 2004 bis 2024 ist die PKV um 2,8 % im Durchschnitt gestiegen, die GKV hingegen stieg um 3,2 %.
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2. Wie entwickeln sich die Beiträge in der PKV im Alter

PKV-Beiträge sind im Alter unbezahlbar, das stimmt so nicht. Eine Auswertung zeigt, dass die Beiträge im Alter stabil bleiben. 

Untersucht wurden 8,7 Millionen Bestandsbeiträge zum Stichtag 2022. 

 

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Quelle: Private Krankenversicherung: So hoch sind die Beiträge im Alter (pkv.de)

 

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung hat die PKV verschiedene Vorsorgemechanismen, um die Beiträge im Alter abzufedern. Dass diese Funktionieren zeigt die obige Abbildung, bei der die monatlichen Kosten der PKV ins Verhältnis zum Lebensalter gesetzt wurden. 

Warum fällt der Beitrag zur PKV ab ca. 60 Jahren?

Seit dem 01.01.2000 gibt es den gesetzlich eingeführten 10 % Zuschlag. Dieser Zuschlag ist bereits in der PKV-Prämie enthalten und wird in der Regel ab dem 22 bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres berechnet. Das Instrument wird zur Beitragsentlastung im Alter eingesetzt. Ab dem 65. Lebensjahr wirkt es verstärkt gegen Beitragserhöhungen, ab dem 80 Lebensjahr ist im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt, dass die dann noch vorhandenen Mittel genutzt werden müssen, um die Beiträge des Versicherten zu senken. 

 

Zusammengefasst:

Lebensjahr 22–60  Zahlung des gesetzlichen 10 % Zuschlages 

Ab dem 60. Lebensjahr: Entfall des gesetzlichen 10 % Zuschlages

Ab dem 65. Lebensjahr: Dämpfung von Beitragsanpassungen

Ab dem 80. Lebensjahr: vorhandene Mittel wirken Beitrags reduzierend

 

Entfall der Krankentagegeldversicherung bei Renteneintritt. 

In den PKV-Beiträgen findet sich auch der Beitrag der Krankentagegeldversicherung. Bei Renteneintritt entfallen die Kosten dafür. Eine weitere Entlastung für den PKV-Versicherten im Alter. 

 

Entlastung durch eigene (freiwillige) Vorsorgemaßnahmen 

Zusätzlich empfehlen wir, dass jeder PKV-Versicherte zusätzliche Vorsorgemaßnahmen trifft, welche vor zu hohen Beiträgen schützen.  Das kann in Form eines Beitragsentlastungstarifes innerhalb der PKV, Fondsgebundenen ETF-Rentenversicherungen oder z.B. einer Basisrente sein. 

Pauschal lässt sich nicht die optimale Strategie benennen. 

Daher sollten Sie das Thema PKV mit einem Experten besprechen, welcher die Komplexität versteht, ihr persönliches Risiko bewertet und die wichtige Lebensentscheidung PKV mit Ihnen langfristig plant. 

Melden Sie sich gerne. 

 

Der Verband der Privaten Krankenversicherung zeigt die Alterungsrückstellungen in der PKV. Stand Mai 2024 betragen diese über 

334 Milliarden Euro.

Quelle: Zukunftsuhr

Die gesetzliche Krankenversicherung bildet im vgl. keine Rückstellungen.

3. Private Krankenversicherung und Versorgungswerk

Als Mitglied in einem Versorgungswerk gelten bezüglich der PKV einige Besonderheiten. 

Es können Leistungslücken in der PKV für REHA, Kurleistungen und Anschlussheilbehandlung entstehen, die sie mehrere Zehntausende Euro kosten können! 

Gerade im Alter zahlen sie deutlich höhere Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung im vgl. zur privaten. 

Informationen hierzu finden sie im folgenden Artikel von uns: Private Krankenversicherung

4. Wie finde ich den passenden PKV-Versicherer

Da Sie nun wissen, dass die PKV bei richtiger Ausgestaltung im Alter bezahlbar bleibt, stellt sich natürlich die Frage, zu welchem der 31 privaten Krankenversicherer Sie am besten passen. 

Die Antwort:

Weder Hochglanzprospekte der Versicherer noch Marketingfloskeln oder die Sympathie zum Berater bestimmten die Qualität einer PKV-Versicherung. Entscheidend ist das jeweilige Bedingungswerk. In anderen Worten: Das „Kleingedruckte“ in den Versicherungsbedingungen entscheidet, ob und welche Leistungen Sie aus Ihrer PKV-Versicherung bekommen. Und nur darauf haben Sie einen einklagbaren Rechtsanspruch. Es gibt über 1439 AVB-Marktinhalte.  

Die Tarife am Markt unterscheiden sich stark voneinander. Daher sollten Sie mit einem Experten über das „kleingedruckte“ reden.  

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen: 

  • Aktuelle Leistungsüberblicke der privaten Krankenversicherung

  • Individueller Leistungsvergleich der Top-Anbieter

  • Stärken und Schwächen ihres derzeitigen Tarifs 


Hier sehen Sie einen „kleinen“ Auszug aus unserem detaillierten Tarifvergleich. Die im Vergleich ausgewählten Versicherer wurden absichtlich geschwärzt.

Quelle: Tarifsoftware PremiumCircle

Insgesamt analysieren wir folgende wichtige Kriterien der privaten Krankenversicherung.

  1. Geltungsbereich
    1. Aufenthalt außerhalb des EWR

    2. Vorübergehende Aufenthalte ergänzend zu den Zielgebieten der dauerhaften Verlegung

    3. Krieg und Terror

  2. Honorarerstattung für ärztliche Leistungen
    1. Honorarerstattung in Deutschland
    2. Honorarerstattung außerhalb Deutschlands
  3. Ambulante Behandlerwahl
    1. Ambulante Arztwahl
    2. Wahl besonderer Versorgungseinrichtungen
    3. Heilpraktikerleistungen
  4. Arzneimittel und künstliche Ernährung
    1. Arzneimittel
    2. Präparate / Mittel zur künstlichen Ernährung
  5. Heilmittel
    1. Physiotherapie
    2. Logopädie
    3. Ergotherapie
    4. Podologie
    5. Wahl nichtärztlicher Behandler (Angehörige staatlich anerkannter Gesundheitsfach- / Heilhilfsberufe)
  6. Hilfsmittel
    1. Lebenserhaltende Hilfsmittel
    2. Körperersatzstücke
    3. Krankenfahrstühle
    4. Orthopädische Hilfsmittel
    5. Sonstige Hilfsmittel
    6. Therapiegeräte und hilfsmittelähnliche Leistungen
    7. Gebärdensprachdolmetscher als Kommunikationshilfe
    8. Sehhilfen (Brillengläser, Kontaktlinsen)
    9. Operative Korrekturen von Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK): Leistungen bis -2,75 Dioptrien
    10. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA’s)
  7. Psychotherapie
    1. Ambulante Psychotherapie
    2. Stationäre Psychotherapie
    3. Soziotherapie
  8. Stationäre Behandlung
    1. Krankenhausleistungen (gemäß Bundespflegesatzverordnung / Krankenhausentgeltgesetz / Fallpauschalensystem für Krankenhäuser)
    2. Stationäre Arztwahl
    3. Meldepflicht eines Krankenhausaufenthaltes
    4. Unterbringung in einer Gemischten Anstalt
  9. Anschlussheilbehandlung, Reha und Kur
    1. Stationäre AHB
    2. Ambulante AHB
    3. Sonstige Reha-Maßnahmen (in Abgrenzung zur AHB)
    4. Entziehung
    5. Kur
  10. Häusliche Krankenpflege und Palliativversorgung
    1. Häusliche Krankenpflege
    2. Krankenhausersatzpflege
    3. Palliativversorgung
    4. Stationäre Kurzzeitpflege
  11. Transporte
    1. Ambulant
    2. Stationär
  12. Zahnleistungen
    1. Zahnstaffel
    2. Summenbegrenzung für die gesamte Vertragslaufzeit
    3. Keine Zahnstaffel und/oder Summenbegrenzung
    4. Heil- und Kostenplan
    5. Implantate
    6. Kieferorthopädie
    7. Preisliche Einschränkungen für Material- und Laborkosten
    8. Professionelle Zahnreinigung
  13. Prävention
    1. Schutzimpfungen
    2. Vorsorgeuntersuchungen
    3. Präventionskurse
    4. Schulung für chronisch Kranke (z.B. Asthma, Diabetes mellitus, Neurodermitis)
  14. Familienplanung
    1. Kinderwunschbehandlung
    2. Kryokonservierung
    3. Schwangerschaft
    4. Sozialpädiatrischen Zentren
    5. Kindernachversicherung
    6. Haushaltshilfe
    7. Beitragsfreiheit bei Elternzeit
    8. Beitragsreduzierung
  15. Wechseloptionen
    1. Verpflichtung des Versicherers zur Vertragsumstellung innerhalb der Krankheitskostenvollversicherung
    2. Verpflichtung des Versicherers zur Vertragsumstellung in Zusatztarife bei GKV-Pflicht
    3. Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht seitens des Versicherers
  16. Sonstiges
    1. Assistanceleistungen in Deutschland
    2. Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten

Wir unterstützen Sie bei der Wahl nach dem passenden Tarif

1. Unabhängigkeit

Als Versicherungsmakler sind wir auch per Gesetz dazu verpflichtet, in Ihrem Interesse zu handeln. Im Gegensatz zu Ausschließlichkeitsvertretern oder Mehrfachvertretern arbeiten wir nicht nur mit einer bzw. mit bestimmten Versicherungsunternehmen zusammen, sondern sind unabhängig tätig. Dadurch können wir den passenden Berufsunfähigkeitsversicherung-Tarif für Sie ermitteln.

Durch eine eigenständige GmbH erhöhen wir zusätzlich die Unabhängigkeit und sind als Berater nicht in Strukturvertrieben involviert.


2. Spezialisierung auf Juristen und Rechtsanwälte

Wir sind insbesondere auf die juristische Berufsgruppe spezialisiert. Wir verstehen die Herausforderungen dieser Berufsgruppe und wissen, welche berufsspezifischen Merkmale bei Versicherungslösungen beachtet werden müssen. Zudem haben wir Zugang zu exklusiven Versicherungs-Rahmenverträgen für Juristen.

 

3. Keine zusätzlichen Kosten 


Ob eigenständig über Versicherungs-Vergleichsportale oder über uns – in unserer Zusammenarbeit entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Gleichzeitig profitieren Sie von unserer Expertise und einem persönlichen Ansprechpartner. Das ist vor allem im Schadensfall für Sie wichtig.

Hinzu kommt, dass wir PremiumCircle-Mitglied sind. Durch die Vergleichssoftware von PremiumCircle können wir die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Berufsunfähigkeitsversicherung-Tarife auf Leistungsinhalte und Leistungsumfang ins Detail analysieren und Sie vor Fallstricken schützen. Als Kunde sehen Sie ganz genau, was Sie kaufen und was es ggf. noch auf dem Markt gegeben hätte.

Lassen Sie uns gerne über Ihre Wünsche oder Herausforderungen sprechen.

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