Einkommensabhängige Pflichtbeiträge, die in eine vorgegebene Anlagestruktur investiert werden. Nur Verrentung in der Rentenphase möglich.
Höhe der Sparrate und Anlagestruktur ist frei wählbar. Verrentung sowie Kapitalauszahlungen in der Rentenphase möglich.
Berufsunfähigkeitsschutz
Versorgungswerk Hamburg
Private BU-Versicherung
Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente ist unklar definiert und besteht erst, wenn der Rechtsanwalt nicht mehr in der Lage ist, “aus anwaltlicher Tätigkeit mehr als nur unwesentliche Einkünfte” zu erzielen (§18 der Satzung).
Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente besteht bei modernen Versicherern bereits ab 50%-ige Berufsunfähigkeit.
Anschlussheilbehandlungen (AHB) und Reha-Maßnahmen
Versorgungswerk Hamburg
Private Krankenversicherung
Regelungen zu Rehabilitationsmaßnahmen und AHB sind in der Satzung relativ offen gehalten, ohne einen verbindlichen Leistungsanspruch (§20 der Satzung).
Rehabilitationsmaßnahmen sind für einen PKV-Versicherer keine Pflichtleistungen! Ein Anspruch auf eine Leistung besteht erst, wenn es in den Tarifbedingungen ausdrücklich enthalten ist. Daher sollte darauf geachtet werden, für welchen PKV-Anbieter man sich entscheidet.
Autor: Navpreet Singh, Geschäftsführer FI Future Invest GmbH
Als unabhängiger Ansprechpartner beraten und betreuen wir digital und bundesweit Rechtsanwälte & Juristen bei der Auswahl einer privaten Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung und der privaten Krankenversicherung. Buchen Sie sich Ihr kostenfreies Erstgespräch.
A) Was ist das Versorgungswerk der Rechtsanwälte Hamburg?
Das Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Freien und Hansestadt Hamburg (vereinfacht in diesem BeitragVersorgungswerk der RA Hamburg) ist eine eigene Altersvorsorgeeinrichtung für zugelassene Anwälte mit Kammerzugehörigkeit in Hamburg (Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg). Die Aufgabe des Versorgungswerks besteht darin, eine Altersrentefür seine Mitglieder aufzubauen. Die Finanzierung erfolgt über einkommensabhängige Beitragszahlungen. Neben der Altersrente bietet das Versorgungswerk eine Absicherung bei krankheitsbedingtem Berufsausfall in Form einer Berufsunfähigkeitsrentesowie eine Hinterbliebenenversorgung.
Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte Hamburg stellt eine solide Grundlage für die Altersvorsorge dar und bietet in der Regelhöhere Rentenzahlungen als die gesetzliche Rentenversicherung. Für viele Rechtsanwälte reicht aber diese Rente nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Ähnliches gilt für den Schutz bei Berufsunfähigkeit. Die Leistungen des Versorgungswerks können eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Leistungen das Versorgungswerk bietet, wo potenzielle Versorgungslückenentstehen und wie Sie sich mit privaten Vorsorgemaßnahmen absichern können.
B) Rente aus dem Versorgungswerk für Rechtsanwälte Hamburg
Die Hauptaufgabe des Versorgungswerks besteht darin, eine Altersrente für ihre Mitglieder aufzubauen. Im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Anwälte im Durchschnitt 20 bis 30 % höhere Rentenzahlungen. Dies liegt am Finanzierungsmodell des Versorgungswerks. Die gesetzliche Rentenversicherung wird nach dem Umlageverfahrenfinanziert. Das bedeutet im Allgemeinen, dass die Rentner von heutigen Erwerbstätigen finanziert werden.
Dagegen arbeitet, wie auch andere Versorgungswerke, das Versorgungswerk der RA Hamburg mit kapitalbildenden Finanzierungsverfahren. Ein wesentliches Element dieses Verfahrens ist der kollektive Aufbau eines Kapitalstocks. Dabei werden die eingezahlten Beiträge verzinst und später verrentet.
Die individuelle Rentenhöhe aus dem Versorgungswerk Hamburg ist abhängig von mehreren Faktoren, darunter die Höhe und Dauer Ihrer Beitragszahlungen, mögliche Rentenanpassungen in der Zukunft oder die Entwicklung der Mitgliederstruktur.
Die Durchschnittsrente der berufsständischen Versorgungswerkebeträgt laut den Zahlen der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke etwa 2.200 Euro im Monat (Stand 2022). Bei überdurchschnittlich verdienenden Rechtsanwälten liegt die Rente in der Regel darüber.
Die reine, ausgewiesene Rentenhöhe ist allerdings nicht aussagekräftig. Folgende 5 Aspektesollten Sie als Rechtsanwalt bei der Rente aus demVersorgungswerk mit berücksichtigen, weshalb die Rente niedriger ausfallen wird:
1) Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener:
Bei steigenden Einkommen fließt nicht mehr Geld ins Versorgungswerk, da die Einzahlungen (18,6% vom Einkommen) bis zu einer bestimmten Höhe (96.600 € in 2025) gedeckelt sind – der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Wenn Sie über dieser Grenze verdienen, was in der Berufslaufbahn eines Rechtsanwalts nicht unüblich ist, dann zahlen Sie nicht mehr ein. Ihre Einkommenslücke wird automatisch größer.
2) Rentenminderung durch Krankenversicherung:
Ihre Rente als Rechtsanwalt wird durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gemindert. Sie erhalten als Rentner von einem Versorgungswerk keinen Zuschuss zu Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Nach § 106 ff SGB VI können ausschließlich Rentenbezieher der gesetzlichen Rentenversicherung diese Zuschüsse erhalten.
PrivatversicherteMitglieder vom Versorgungswerk müssen weiterhin ihren im Alter gültigen Tarifbeitrag entrichten. Für gesetzlich Krankenversicherte Mitglieder vom Versorgungswerk kann sogar der Höchstbeitrag anfallen, da nicht nur die Rente, sondern auch sonstige Einkünfte beitragspflichtig sind. Der Höchstbeitrag liegt aktuell über 1.100 Euro pro Monat!
3) Rentenminderung durch Steuern:
Die Rentenzahlungen aus dem Versorgungswerk unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt: Im Ruhestand müssen Sie Ihre Rente mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Für gutverdienende Rechtsanwälte ergibt sich dadurch oft ein hoher Steuerabzug, insbesondere dann, wenn auch im Alter noch relevante Einkünfte wie bspw. aus Vermietung bestehen. Ab dem Renteneintrittsjahr 2058unterliegen Rentenzahlungen aus berufsständischen Versorgungswerken zu 100 % der Einkommensteuerpflicht (§ 22 EStG)!
4) Rentenminderung durch Inflation:
Ein weiterer, oft unterschätzter Faktor ist die Inflation. Von 1960 bis 2023 lag die durchschnittliche Inflationsrate in Deutschland bei etwa 2,7 % jährlich. Das bedeutet, dass die Kaufkraft der Rente über die Jahre hinweg sinkt.
Zwar nehmen auch die Versorgungswerke gelegentlich Rentenanpassungen vor. Diese liegen jedochoft unterhalb der tatsächlichen Inflationsrate. Für das Versorgungswerk der RA Hamburg gibt es bislang keine transparent veröffentlichten Zahlen zu den Rentenanpassungen der letzten Jahre.
Welche Auswirkungen die Inflation nach 30 Jahren auf eine monatliche Rente von z.B. 3.500 € haben kann, können Sie in der folgenden Abbildung sehen:
5) Demografischer Wandel als Belastung:
Auch wenn die Rentenleistungen des Versorgungswerks der Rechtsanwälte Hamburg im Durchschnitt höher ausfallen als die der gesetzlichen Rentenversicherung, bedeutet das nicht, dass die Rentenhöhe in der Zukunft garantiert ist. Die tatsächliche Rentenhöhe ist von zahlreichen Faktoren abhängig, unter anderem von der Anzahl neuer Mitglieder, der Kostenquotenoder dem Rechnungszins.
Hinzu kommt noch der demografische Wandel in der Rechtsbranche. Die Anzahl von Rechtsanwälten und somit neuer Beitragszahler ist rückläufig. Die steigende Lebenserwartung und die Tatsache, dass statistisch gesehen Freiberufler etwa 3 bis 5 Jahre länger leben, könnte eine zusätzliche Herausforderung für das Versorgungswerk in der Zukunft sein.
C) So können Sie als Rechtsanwalt in Hamburg privat profitabel vorsorgen
Die Altersrente aus dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Hamburg bietet eine solide Basis für die finanzielle Absicherung im Ruhestand. Allerdings fällt die Höhe der Rentenzahlungen vergleichsweise niedrig aus und ist nicht garantiert. Daher ist es für Rechtsanwälte essenziell, zusätzlichprivat vorzusorgen.
Die Wahl der richtigen Anlagestrategie hängt von individuellen Faktoren wie Alter, Lebenszielen (Wunsch nach Eigenheim, Leben im Ausland, …) und dem Risikoprofil ab. Ihr Ziel sollte sein, ein Vermögen zu schaffen, das im Ruhestand flexibel verfügbar ist und eine zusätzliche Einkommensquelle darstellt.
In der folgenden Tabelle sehen Sie einen Vergleich zwischen einer Versorgungswerk-Rente und einer privaten Renteanhand von 5 wichtigen Kriterien:
Rente-Versorgungswerk vs. private Rente (ETF-Rentenversicherung)
Rente-Versorgungswerk
Private Rente
Flexibilität
Gering, feste monatliche Beiträge, kein Zugriff aufs Kapital während der Sparphase ❌
Hoch, Höhe der Sparrate ist frei wählbar, Kapital kann jederzeit entnommen werden ✅
Profitabilität
ø gering, da defensiver Anlagemix ❌
ø hoch, da hoher Aktienanteil vereinbar ✅
Versteuerung in der Rente
Hohe Versteuerung der Rente mit dem persönlichen Steuersatz (§22 EStG) ❌
Geringe Ertragsanteil-
Versteuerung bei Verrentung / Halbeinkünfte-
verfahren bei Auszahlung ✅
Freie Auszahlung / Verrentung
Nur Rentenzahlung möglich ❌
Beides möglich ✅
Finanzierungsverfahren
Kapitalbildendes Finanzierungsverfahren, aber auch auf neue Beitragszahler angewiesen ❌
Individueller Vertrag, jeder investiert für sich selbst ✅
Unsere Strategie für Ihre private Altersvorsorge
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines individuellen Investmentkonzepts mittels ETF-Rentenversicherung, ETF-Depotlösung oder Basisrente. Unser Konzept basiert auf fünf zentralen Prinzipien:
1) Profitabilität
Um Vermögen aufzubauen, muss Ihre durchschnittliche Rendite über derInflationsrateliegen. Genau hier setzen wir an: Mit breit gestreuten Aktienfonds und ETFs schaffen wir Zugang zu globalen Kapitalmärkten mit langfristig attraktiven Renditechancen. Ziel ist nicht kurzfristiger Gewinn – sondern langfristiger Vermögensaufbau mit Substanz.
2) Sicherheit
Sicherheit entsteht durch Diversifikation. Unsere Portfolios setzen auf tausende Unternehmen aus verschiedenen Ländern und Branchen. Damit reduzieren wir gezielt Einzelrisiken und profitieren gleichzeitig vom weltweiten Wirtschaftswachstum. ETFs ermöglichen uns dabei einen kostengünstigen und transparenten Zugang zu Aktien- und Anleihemärkten.
3) Wissenschaftlich fundiert und prognosefrei
Wir befolgen eine „passive”, prognosefreie Anlagestrategie. Das bedeutet, dass wir nicht versuchen, durch aktive Eingriffe kurz- und mittelfristig den Markt zu schlagen oder nur auf bestimmte Unternehmen, Märkte oder Trends zu setzen. Das mag plausibel klingen, aber aus den Erkenntnissen dermodernen Portfoliotheorie sowie dutzenden wissenschaftlichen Studien kann belegt werden, dass für einen Anleger statistisch gesehen eine prognosefreie Anlagestrategie deutlich vorteilhafter ist als eine aktive, spekulative Anlagestrategie.
4) Kosteneffizient und steueroptimiert
Hohe Kosten können Ihr Endvermögen erheblich reduzieren. Daher setzen wir auf kostengünstige ETFs anstelle teurer aktiver Fonds. Zudem ermöglichen ETF-Policen (ETF-Rentenversicherung) steuerliche Vorteile, da dadurch die Steuerlast sowohl während der Ansparphase als auch bei der Auszahlung reduziert werden kann.
5) Persönliche Betreuung
Emotionen gehören nicht an die Börse. Wer bei Turbulenzen in Panik verkauft, riskiert langfristige Verluste. Deshalb begleiten wir Sie persönlich und konsequent, auch in schwierigen Marktphasen. Wir helfen Ihnen, Disziplin zu wahren, an Ihrer Strategie festzuhalten und typische Anlegerfehler zu vermeiden.
D) Berufsunfähigkeitsrente für Rechtsanwälte in Hamburg
Neben der Altersrente stellt die Berufsunfähigkeitsrenteeine der zentralen Leistungen aus dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte Hamburg dar. Sie dient als finanzielle Absicherung für den Fall, wenn ein Rechtsanwalt aufgrund gesundheitlicher Einschränkungennicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf weiter auszuüben. Doch wie genau sind die Bedingungen für den Erhalt dieser Leistung geregelt? Im folgenden eine Gegenüberstellung der wichtigsten Merkmale:
BU-Rente aus Versorgungswerk Hamburg
Private Berufsunfähigkeits-
Versicherung
Leistung ab
Praktisch wahrscheinlich
ab einer 100%-igen Berufsunfähigkeit (§18) ❌
50%-ige Berufsunfähigkeit ✅
Höhe der BU-Rente
ø gering ❌
Frei gestaltbar ✅
Rückgabe der Zulassung
Ja ❌
Nein ✅
Versteuerung
Hohe Versteuerung (§22 EStG) ❌
Geringe Ertragsanteil-
Versteuerung ✅
Inflationsausgleich
Unsicher ❌
Ja durch Dynamik und Anpassungsoptionen ✅
Abstrakte Verweisbarkeit
Ja ❌
Nein ✅
Prognosezeitraum
“voraussichtlich auf Dauer” ❌
Voraussichtlich 6 Monate ✅
Zahlbeitrag
“kostenlos” mitversichert ✅
Ja, je nach Absicherungshöhe ❌
Gesundheitsprüfung
Nein ✅
Ja ❌
Wartezeit
3 Monate ❌
Keine ✅
Rechtssicherheit
Gering, viele unbestimmte Rechtsbegriffe ❌
Hoch, da kundenfreundlicher gestaltet ✅
Die zwei Hauptvorteile der BU-Rente aus dem Versorgungswerk Hamburg sind:
BU-Schutz ohne Zusatzkosten: Die Berufsunfähigkeitsabsicherung ist in den monatlichen Pflichtbeiträgen bereits enthalten. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für eine gesonderte Absicherung.
Keine Gesundheitsprüfung: Im Gegensatz zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt keine individuelle Gesundheitsprüfung. Das kann insbesondere für Rechtsanwälte mit Vorerkrankungen von Vorteil sein. Allerdings bringt diese niedrige Zugangshürde auch Risiken mit sich. Denn sollte die Zahl der Leistungsfälle steigen, könnte dies langfristig zu finanziellen Belastungen für das Versorgungswerk und seine Mitglieder führen.
Kann die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen? Nein, auf keinen Fall!Die Leistung des Versorgungswerks ist nur als Grundabsicherungzu verstehen und keinesfalls ein vollwertiger Ersatz für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Drei zentrale Aspekteverdeutlichen die Unterschiede zwischen der Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks und einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung:
1) Wann bekommen Sie die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk Hamburg?
Aus der Satzungdes Versorgungswerks der Rechtsanwälte Hamburg können wir im §18 lesen, wann die BU-Rente auf Dauer geleistet wird:
Der Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente besteht erst, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, “aus anwaltlicher Tätigkeitmehr als nur unwesentliche Einkünfte” zu erzielen. Das ist sehr unkonkret definiert.
Es muss eine voraussichtlich dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegen. Eine solch lange Prognose ist von einem Arzt sicherlich nicht einfach zu stellen.
Es wird verlangt, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit einstellen und Ihre Zulassung als Anwalt widerrufen.
Wie regelt das ein privater BU-Versicherer in den Versicherungsbedingungen? Im Folgenden ein Beispiel:
Der Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente besteht bereits, wenn Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können (= 50%-ige Berufsunfähigkeit). Diese Voraussetzung ist deutlich einfacher zu erfüllen als die Regelung beim Versorgungswerk der RA Hamburg.
Es muss eine voraussichtlich 6-monatige Berufsunfähigkeit vorliegen und nicht “auf Dauer”. Dieser kurze, klar definierte Prognosezeitraum ist ärztlich einfacher nachzuweisen. Zudem kann die Leistung rückwirkenderfolgen.
Es wird auf die abstrakte Verweisungverzichtet. Das bedeutet, dass die Versicherung Sie nicht auf einen anderen Beruf am Arbeitsmarkt verweisen kann, der aufgrund Ihrer Ausbildung und Fähigkeiten theoretisch ausgeübt werden könnte.
Der Zugang zur Berufsunfähigkeitsrente erfolgt als Anwalt mit einer privaten Absicherung somit deutlich schneller und es wird in den Bedingungen klarer formuliert.
2) Wie hoch ist die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk Hamburg und reicht es aus?
Die durchschnittliche Berufsunfähigkeitsrente aus berufsständischen Versorgungswerken betrug laut der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen im Jahr 2022 etwa1.770 Euro pro Monat:
Sicherlich viel zu wenig, um das Einkommen aufzufangen. Aufgrund derInflationwürde die BU-Rente mit der Zeit an Wert verlieren, da die Rentenanpassungen des Versorgungswerks wahrscheinlich zu gering wären. Die genaue Höhe Ihrer BU-Rente aus dem Versorgungswerk der RA Hamburg können Sie auch aus Ihrer Rentenmitteilung entnehmen, sofern diese vorliegt.
Folgende Faktoren schmälern die Rente zusätzlich:
Steuern: Eine Berufsunfähigkeitsrente aus einem Versorgungswerk wird der sogenannten Schicht 1 zugeordnet und nach § 22 Abs.1 Satz 3 EStG versteuert. Die Versteuerung der Rente erfolgt dabei voll mit dem persönlichen Steuersatz! Beziehen Sie als Rechtsanwalt beispielsweise die Rente im Jahr 2028, müssen 85% der Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Diese müssen weiterhin gezahlt werden und schmälern Ihre Berufsunfähigkeitsrente weiter.
Private Altersvorsorge: Um im Ruhestand eine ausreichende Rente zu haben, müssten Sie eigentlich heute weiterhin privat investieren. Sicherlich nicht ganz so einfach, wenn die BU-Rente kaum ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Welche Rentenhöhe ist mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung möglich?
Mit einer privaten BU-Versicherung können Sie als Rechtsanwalt deutlich mehr absichern. Viele Anbieter bieten grundsätzlich die Möglichkeit, bis zu einer bestimmten Grenze 60% vom Bruttoeinkommenabzusichern. Achtung! Je nach Anbieter und Rentenhöhe muss gegebenenfalls die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk zu 50% angerechnet werden, wodurch Ihre private Absicherungshöhe in der Höhe begrenzt ist. Wie genau Sie hierbei vorgehen, erfahren Sie auch bei uns in einer persönlichen Beratung.
Hinzu kommt, dass Sie durch verschiedene Instrumente bessere Rentenanpassungs- und Inflationsausgleichsoptionen haben. Durch eine Beitragsdynamik, die unbedingt im Vertrag enthalten sein sollte, erhöht sich Ihre Rente jährlich um den vereinbarten Prozentsatz, zum Beispiel um 3% oder 5%. Es dient als Inflationsausgleich. Genauso wichtig ist die garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik). Durch dieses Instrument wird garantiert, dass sich Ihre Rente auch weiterhinnach einer Berufsunfähigkeit jährlich um den vereinbarten Prozentsatz erhöht. Sollte die Berufsunfähigkeit lange andauern, ist die garantierte Rentensteigerung Goldwert.
Durch Nachversicherungsgarantienhaben Sie zusätzlich die Möglichkeit, bei bestimmten Ereignissen, wie beispielsweise der Geburt eines Kindes oder einer Heirat, die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
3) Wie sieht es um die Rechtssicherheit im Leistungsfall aus?
Die Satzungsregelungen des Versorgungswerks der RA Hamburg haben einen großen Interpretationsspielraum aufgrund vieler unbestimmter Rechtsbegriffe und Formulierungen, was zu einer großen Rechtsunsicherheit bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente führen kann. Die Regelungen in den Versicherungsbedingungen privater Berufsunfähigkeitsversicherer sind umfangreicher und kundenfreundlicher gestaltet, wenn auch hier die Versicherer miteinander verglichen werden müssen, da es große Unterschiede im Leistungsumfang gibt.
Aufgrund der hier aufgeführten Lücken, die Sie als Mitglied des Versorgungswerks der RA Hamburg haben, ist der Abschluss einerprivaten Berufsunfähigkeitsversicherung extrem wichtig. Insbesondere dann, wenn Sie finanziell von Ihrem Einkommen abhängig sind. Dass das Versorgungswerk nicht so einfach leistet, ist aber nachvollziehbar. Als Rechtsanwalt sind Sie ohne eine gesundheitliche Risikoprüfung versichert. Zu viele Berufsunfähigkeitsfälle wären für das Versorgungswerk sicherlich eine große finanzielle Herausforderung.
E) Welche privaten Berufsunfähigkeitsversicherer sind für Rechtsanwälte geeignet?
Um als Rechtsanwalt den passenden Berufsunfähigkeits-Tarif zu finden, brauchen Sie einen Tarif-Vergleich anhandder Versicherungsbedingungen. Anhand des Kleingedruckten in den Versicherungsbedingungen wissen Sie erst, welchen Leistungsumfangder jeweilige Tarif hat.
Wir erstellen für unsere Kunden einen solchen Vergleich und können genau aufzeigen, welche Anbieter und Tarife zum aktuellen Stand dengrößten Leistungsumfanghaben und auf welche Kriterien insbesondere Anwälte achten sollten – objektiv ohne irgendwelche Vertriebs- und Werbeaussagen. Zum Beispiel:
Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind abgedeckt?
Wie ist die Berufsunfähigkeit definiert?
Besteht ein weltweiterVersicherungsschutz?
Gibt es Leistungseinschränkungen bei Verkehrsdelikten?
Wie sind die Nachversicherungsoptionenausgestaltet?
Zudem sollte auch die technische Ausgestaltung der BU-Versicherung (Laufzeit, Rentenhöhe, Beitrags- und Leistungsdynamik, AU-Klausel, …) individuell abgestimmt werden.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung, wenn Sie als Rechtsanwalt eine solche Berufsunfähigkeits-Analyse haben möchten. Zudem haben wir Zugang zu Sonderkonditionen für Rechtsanwälte oder Rechtsreferendare mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Gerade für Menschen bei einem nicht ganz perfekten Gesundheitszustand ist das eine hervorragende Möglichkeit, sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern.
F) Rehabilitationsmaßnahmen: Wer übernimmt die Kosten und worauf müssen Rechtsanwälte achten?
Die AHB ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgt. Sie dient dazu, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, Beschwerden zu lindern oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zu vermeiden, etwa nach einem Unfall, einer Krebserkrankung, einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall. Die Kosten für eine stationäre AHB können schnell 500 bis 1.000 € pro Tag betragen.
Die entscheidende Frage ist: Wer übernimmt die Kosten einer Anschlussheilbehandlung?
Primär leisten bei einer AHB die verschiedenen Sozialversicherungsträger, das heißt die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung.
Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung zu übernehmen.Das bedeutet, dass eine private Krankenversicherung nur dann zahlt, wenn die AHB in den Tarifbedingungen ausdrücklich enthalten ist (§ 5 MB/KK 2009).
Wo ist der Haken für Rechtsanwälte?
Die Versorgungswerkeübernehmen in der Regel nur sehr eingeschränkte Leistungen für Rehabilitationsmaßnahmen.
Schauen wir uns die Regelungen des Versorgungswerks der RA Hamburgan:
Die Regelungen zu Rehabilitationsmaßnahmen sind in der Satzung relativ offen gehalten, ohne einen verbindlichen Leistungsanspruch. Über Art und Höhe des Zuschusses entscheidet der Verwaltungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Mit der Beendigung des Versicherungsschutzes in der 1) gesetzlichen Krankenversicherung verlieren Sie als Rechtsanwalt einen Teil Ihrer Reha-Ansprüche. Ein Leistungsanspruch für Rehabilitationsleistungen durch die 2) gesetzliche Rentenversicherung besteht für Sie auch nicht mehr und vom 3) Versorgungswerk ist das Thema nicht verbindlich geregelt.
Ohne eine sorgfältig gewählte private Krankenversicherung können die Kosten einer notwendigen Anschlussheilbehandlung somit vollständig bei Ihnen hängenbleiben.
Insbesondere sollten folgende Punkte im Kleingedruckten der PKV-Tarife klar geregelt sein:
Keine Frist für den Beginn der AHB.
Die Übernahme der Kosten für jede AHB bzw. Anschluss-Reha, keine Einschränkung auf bestimmte Erkrankungen.
Keine vorherige Zustimmung des Versicherers notwendig. Andernfalls kann logischerweise eine Ablehnung erfolgen oder es kommt zu Verzögerungen.
Die Übernahme der Kosten sollte auch für sonstige Reha-Maßnahmen gelten.
Ob ein Tarif wirklich alle relevanten Leistungen abdeckt, lässt sich nicht anhand von Werbebroschüren oder Ratings erkennen, sondern nur durch eine detaillierte Analyse der Versicherungsbedingungen. In unserem PKV-Vergleich prüfen wir explizit, ob Anschlussheilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen vollständig abgedeckt sind.
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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.
Die Rentenhöhe hängt unter anderem davon ab, wie viel Sie als Anwalt einzahlen und wie sich bestimmte Faktoren in der Zukunft entwickeln, z.B. die Anzahl neuer Mitglieder, die Versicherungsjahre, die künftigen Rentensteigerungen oder der Rechnungszins. Konkrete Hochrechnungen können Sie aus Ihrer Rentenmitteilung, sofern erhalten, entnehmen.
Die Rente fällt im Schnitt höher aus als die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings bieten das Versorgungswerk Hamburg sowie viele andere Versorgungswerke nur eine Basisabsicherung und decken ca. 40 bis 50 Prozent Ihres Einkommens. Sie müssen als Anwalt privat vorsorgen, um die restliche Einkommenslücke zu schließen.
Ein klares Nein! Das Versorgungswerk Hamburg hat hohe Hürden, um als Anwalt die BU-Rente zu bekommen. Zudem fällt die BU-Rente zu gering aus. Aus diesen Gründen ist unter anderem eine private Arbeitskraftabsicherung, wie bspw. eine private BU-Versicherung notwendig. Gute Tarife leisten bereits ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit.
Versorgungswerke bieten keine oder nur eine sehr eingeschränkte Leistung bei Anschlussheilbehandlung (AHB) und Rehabilitationsmaßnahmen. Daher solltest du insbesondere als Versorgungswerk-Mitglied darauf achten, dass das Thema AHB und Rehabilitationsmaßnahmen lückenlos in deinem PKV-Tarif geregelt ist. Das ist nicht bei jedem privaten Krankenversicherer der Fall.
Genauso wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden 18,6% vom Einkommen in das Versorgungswerk eingezahlt. Im Jahr 2025 beträgt der Höchstbeitrag 1.497,30 € im Monat (das sind 18,6% von 8.050 € Monatseinkommen). Bei angestellten Anwälten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags.
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