Berufsunfähigkeitsversicherung für Kammerberufe

Ihr wichtigstes Kapital schützen

Ein Bandscheibenvorfall nach Jahren im OP. Ein Burnout nach endlosen Mandanten-Deadlines. Ein Unfall auf der Baustelle. Plötzlich können Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben – den Beruf, für den Sie jahrelang studiert haben, für den Sie Ihre Zulassung erworben haben, von dem Ihr gesamtes Einkommen abhängt. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht irgendeine Police – sie ist Ihr finanzielles Sicherheitsnetz, wenn das Undenkbare passiert.

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Ein Moment der Erkrankung
- und plötzlich steht alles auf dem Spiel

Sie haben jahrelang studiert, Ihre Zulassung erworben und sich eine Position aufgebaut. Doch ein Moment kann alles verändern: Eine Diagnose beim Arzt. Ein Zusammenbruch im Büro. Ein Unfall, der Sie monatelang außer Gefecht setzt.

Ein Chirurg verliert die Feinmotorik in der Hand. Ein Anwalt erleidet einen Burnout und kann nicht mehr vor Mandanten auftreten. Ein Architekt entwickelt nach einem Unfall Höhenangst und kann keine Baustellen mehr betreten. Die Szenarien sind verschieden, das Problem ist immer dasselbe: Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben.

Die gesetzliche Absicherung? Praktisch nicht vorhanden. Selbstständige und Freiberufler erhalten in der Regel gar keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Angestellte bekommen oft nur einen Bruchteil ihres vorherigen Einkommens – wenn überhaupt. Die Hürden sind hoch, die Leistungen niedrig.

Als Arzt, Anwalt, Architekt, Steuerberater oder Ingenieur ist Ihre Arbeitskraft Ihr wertvollstes Kapital. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Lebensversicherung Ihrer beruflichen Existenz, die zwischen einem bewältigbaren Problem und dem finanziellen Ruin stehen kann.

Sie sind unsicher, ob Sie im Ernstfall wirklich abgesichert sind?

Viele Kammerberufler haben zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung – aber ob die Deckungssummen tatsächlich reichen und die Klauseln im Ernstfall greifen, ist eine andere Frage. In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation, prüfen Ihre Versorgungswerk-Leistungen und zeigen Ihnen konkret, wo Optimierungsbedarf besteht. Ohne Verpflichtung, dafür mit klaren Handlungsempfehlungen.

Der entscheidende Unterschied:
Berufsunfähigkeit vs. Erwerbsminderung

Viele Kammerberufler glauben, die gesetzliche Erwerbsminderungsrente würde im Ernstfall reichen. Das ist ein gefährlicher Irrtum, der im Schadenfall katastrophale Folgen haben kann. Die Unterscheidung klingt theoretisch, hat aber sehr praktische Auswirkungen auf Ihren Schutz.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift nur, wenn Sie gar keinen Beruf mehr mindestens drei Stunden täglich ausüben können. Selbstständige und Freiberufler haben meist keinen Anspruch. Die Antragsverfahren sind langwierig, die Ablehnungsquoten hoch.

Ganz anders verhält es sich bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie leistet bereits dann, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben können. Die vertraglich vereinbarte Rente wird gezahlt – unabhängig davon, ob Sie theoretisch noch andere Tätigkeiten ausüben könnten.

Ein Chirurg mit Handtremor kann nicht mehr operieren, könnte aber theoretisch als medizinischer Gutachter arbeiten. Die gesetzliche Rente zahlt nicht – er kann ja noch arbeiten. Die private BU zahlt – denn er kann seinen Beruf als Chirurg nicht mehr ausüben.

Qualität zeigt sich im Detail:
Wichtige Vertragsklauseln

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den komplexesten Versicherungsprodukten. Der Teufel steckt im Detail – genauer gesagt in den Vertragsklauseln, die über Leistung oder Ablehnung im Schadenfall entscheiden.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Die wichtigste Klausel überhaupt. Ohne diese Klausel könnte der Versicherer Sie auf eine andere, theoretisch zumutbare Tätigkeit verweisen. Mit Verzicht auf abstrakte Verweisung gilt: Können Sie Ihren konkreten Beruf nicht mehr ausüben, erhalten Sie Ihre BU-Rente – völlig unabhängig davon, was Sie theoretisch noch tun könnten.

Prognosezeitraum

Je kürzer der Prognosezeitraum, desto schneller erhalten Sie im Ernstfall Ihre BU-Rente. Gute Tarife haben einen Prognosezeitraum von 6 Monaten.

Nachversicherungsgarantien

Ermöglichen Ihnen, die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen bei Gehaltserhöhungen, Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.

Infektionsklausel für medizinische Berufe

Besonders wichtig für Ärzte, Zahnärzte und Heilberufe. Diese Klausel leistet, wenn Sie aufgrund einer meldepflichtigen Infektionskrankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen.

Wir achten auf diese und weitere Klauseln, um sicherzustellen, dass Ihr Vertrag im Leistungsfall greift.

Nachhaftung:
Schutz auch nach Vertragsende

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in der Regel keine klassische Nachhaftung wie bei der Berufshaftpflicht. Aber es gibt wichtige Fragen: Was passiert, wenn Sie Ihren Vertrag kündigen oder in Rente gehen – und kurz danach berufsunfähig werden?

Gute BU-Verträge bieten eine Nachversicherungsgarantie bis zur Altersgrenze. Das bedeutet: Solange Sie innerhalb der versicherten Altersgrenze sind, können Sie bei bestimmten Lebensereignissen Ihre BU-Rente erhöhen – auch wenn Sie zwischenzeitlich gekündigt haben.

Wichtiger noch: Bei Eintritt in den Ruhestand sollten Sie prüfen, ob eine Umwandlung in eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung möglich ist. So bleiben Sie auch im Rentenalter gegen schwere Erkrankungen abgesichert, die Ihre Erwerbsfähigkeit komplett vernichten würden.

Wir prüfen gemeinsam, welche Nachversicherungsoptionen Ihr Vertrag bietet und wie Sie auch langfristig optimal geschützt bleiben.

Typische Risiken nach Berufsgruppen

Welche Absicherungen sind für Sie entscheidend?

Jeder Kammerberuf hat seine eigenen spezifischen Risikobereiche. Während ein Arzt primär mit physischen und psychischen Belastungen konfrontiert wird, sind es bei Architekten Unfallrisiken und bei Anwälten Burnout-Gefahr. Diese Unterschiede müssen sich auch in Ihrer Versicherung widerspiegeln.

Ärzte & Heilberufe

Behandlungsfehler, psychische Belastungen und Infektionsrisiken

Typische Risikobereiche:

  • Psychische Erkrankungen durch Schichtdienst und hohe Verantwortung
  • Erkrankungen des Bewegungsapparats (Bandscheiben, Gelenke)
  • Infektionskrankheiten durch Patientenkontakt
  • Verlust von Feinmotorik oder Sehkraft

Ein Chirurg entwickelt nach Jahren einen Tremor in der Hand. Die feinen Bewegungen, die für Operationen notwendig sind, gelingen nicht mehr zuverlässig. Er könnte theoretisch noch als Gutachter arbeiten – aber sein Beruf als Chirurg ist nicht mehr ausübbar. Mit einer guten BU-Versicherung und Verzicht auf abstrakte Verweisung erhält er seine volle BU-Rente. Besonders wichtig ist für Ärzte auch die Infektionsklausel.

Rechtsanwälte & Steuerberater

Fristversäumnisse, Burnout und Mandantendruck

Typische Risikobereiche:

  • Burnout und psychische Erschöpfung durch hohe Arbeitsbelastung
  • Angststörungen durch Mandantendruck
  • Erkrankungen des Bewegungsapparats durch Büroarbeit
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch Stress

Ein Strafverteidiger erleidet nach einem belastenden Fall einen Zusammenbruch. Die Diagnose: Schwere Depression mit Angststörung. Er kann nicht mehr vor Gericht auftreten, keine Mandantengespräche führen. Theoretisch könnte er juristische Texte schreiben – aber sein Beruf als Anwalt in der Mandatsvertretung ist nicht mehr ausübbar. Seine BU zahlt die vereinbarte Rente. Wichtig ist, dass psychische Erkrankungen ohne Zusatzbedingungen versichert sind.

Architekten & Ingenieure

Planungsfehler, Unfallrisiken und Höhentauglichkeit

Typische Risikobereiche:

  • Unfälle auf Baustellen
  • Verlust von Höhentauglichkeit oder Gleichgewicht
  • Sehschwäche (kritisch für Planungsarbeiten)
  • Rückenerkrankungen durch CAD-Arbeit

Ein Architekt entwickelt nach einem Sturz eine Höhenangst. Baustellenbegehungen sind nicht mehr möglich – ein wesentlicher Teil seiner Tätigkeit. Er könnte theoretisch noch am Schreibtisch planen, aber die Baustellenbetreuung kann er nicht mehr leisten. Seine BU-Versicherung zahlt, da er seinen Beruf nicht mehr vollständig ausüben kann. Der Vertrag sollte sowohl Büro- als auch Baustellentätigkeiten berücksichtigen.

Wie Ihre BU-Absicherung zusammenspielt

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger Baustein Ihrer gesamten Absicherung – aber eben nur ein Baustein. Sie schützt Ihr Einkommen, wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Doch was ist mit anderen Risiken?

Was deckt Ihre BU ab:

Ihr persönliches Einkommen bei Berufsunfähigkeit – Sie erhalten die vereinbarte monatliche Rente.

Was sie NICHT deckt:

Kosten Ihrer Praxis oder Kanzlei bei Betriebsunterbrechung, Haftpflichtansprüche Dritter, Krankenbehandlungskosten oder Pflegekosten. Hier greifen andere Versicherungen wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Betriebsunterbrechung, Berufshaftpflicht und Rechtsschutz.

Future Invest entwickelt ein ganzheitliches Konzept, das alle Risiken abdeckt – ohne Lücken und ohne Überschneidungen. So zahlen Sie weder zu viel noch sind Sie unterversichert.

Warum wir?

Warum Future Invest für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung?

Tim Sander und Navpreet Singh haben Future Invest 2021 gegründet, um Kammerberuflern eine Beratung zu bieten, die ihre Interessen in den Mittelpunkt stellt. Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir nicht an einzelne Versicherer gebunden und können wirklich neutral beraten.

Unser Beratungsprozess

Wir analysieren zunächst Ihre konkrete Situation und Ihre Versorgungswerk-Leistungen. Wie hoch ist Ihre tatsächliche Versorgungslücke? Welche BU-Rente benötigen Sie wirklich? Welche Klauseln sind für Ihre Berufsgruppe unverzichtbar?

Dann führen wir anonyme Risikovoranfragen bei mehreren Versicherern durch – ohne dass Ihr Name gespeichert wird. So vermeiden wir, dass Ablehnungen oder Zuschläge Ihre zukünftigen Chancen verschlechtern.

Schließlich vergleichen wir verschiedene Anbieter und deren Konditionen für Ihre spezifische Berufsgruppe. Dabei achten wir nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf die Qualität der Leistungen im Schadenfall. Denn eine günstige Versicherung, die im Ernstfall nicht leistet, ist keine Ersparnis.

Ihr nächster Schritt

Ein Unfall kann passieren.

Eine Erkrankung kann kommen.

Fehlende Absicherung nicht.

Buchen Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch. In 30 Minuten analysieren wir:

  • Ihre aktuelle Versorgungssituation (inkl. Versorgungswerk)
  • Ihre individuelle Versorgungslücke
  • Die wichtigsten Vertragsklauseln für Ihre Berufsgruppe
  • Optimierungspotenziale bei Leistung und Beitrag
  • Konkrete Handlungsempfehlungen für Ihre Situation

Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Ja, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Die BU-Beiträge werden zusammen mit Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt, weshalb der tatsächliche Steuervorteil individuell unterschiedlich ausfällt. Wir prüfen gerne, welche steuerlichen Aspekte für Ihre Situation relevant sind.

Ja, über Nachversicherungsgarantien können Sie die BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen (Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung, Immobilienkauf) ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Diese Möglichkeit ist zeitlich und betragsmäßig begrenzt und sollte unbedingt im Vertrag enthalten sein.

Gute BU-Tarife passen sich automatisch an – die BU prüft immer den “zuletzt ausgeübten Beruf”. Wenn Sie als Arzt in die Verwaltung wechseln und später berufsunfähig werden, wird Ihre Tätigkeit in der Verwaltung zugrunde gelegt. Informieren Sie daher Ihren Versicherer bei Berufswechsel und lassen Sie prüfen, ob eine Anpassung sinnvoll ist.

Bei klassischen BU-Versicherungen ohne Beitragsrückgewähr: Nein. Die Beiträge sind “verbraucht” wie bei jeder Versicherung. Es gibt BU-Tarife mit Beitragsrückgewähr – diese sind aber deutlich teurer und oft nicht empfehlenswert, da die Rendite niedrig ist.

Berufsunfähigkeit: Sie können Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben. Erwerbsunfähigkeit: Sie können gar keinen Beruf mehr als 3 Stunden täglich ausüben. Die BU-Versicherung leistet also deutlich früher und ist der bessere Schutz.

Bei Antragstellung müssen Sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Dieser fragt die letzten 5-10 Jahre ab. Sie müssen alle Arztbesuche, Diagnosen, Behandlungen und Medikamente wahrheitsgemäß angeben. Falsche Angaben können später zur Leistungsablehnung führen. Wir helfen Ihnen, den Fragebogen korrekt auszufüllen.

Ja, grundsätzlich schon – aber es kommt auf die Art und Schwere der Vorerkrankung an. Mögliche Szenarien: Normalannahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung. Wir führen anonyme Risikovoranfragen durch, um den besten Versicherer für Ihre Situation zu finden.

Mit abstrakter Verweisung könnte der Versicherer Sie auf eine andere, theoretisch zumutbare Tätigkeit verweisen – auch wenn Sie diese gar nicht ausüben. Ein Chirurg kann nicht mehr operieren, könnte aber theoretisch als Gutachter arbeiten. Mit Verweisung = keine Leistung. Ohne Verweisung = volle BU-Rente. Deshalb ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung die wichtigste Klausel überhaupt.