Der gewerbliche Spezialversicherer Markel stellt zum 1. Februar 2026 das Neugeschäft für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vollständig ein. Betroffen sind zentrale Versicherungslösungen, die bislang speziell auf die Bedürfnisse von Kanzleien zugeschnitten waren. Für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer besteht damit akuter Handlungsbedarf – insbesondere im Hinblick auf die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Dieser Beitrag erklärt, welche Versicherungen betroffen sind, was für bestehende Verträge gilt und wie Kanzleien sich jetzt optimal neu aufstellen können.
Ist Ihre Kanzlei oder Praxis optimal abgesichert?
Überprüfen Sie Ihre Berufshaftpflicht, um frühzeitig Deckungslücken und Haftungsrisiken zu erkennen.
- Welche Markel-Versicherungen für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer werden eingestellt?
- Was gilt für offene Angebote und Anträge?
- Gute Nachricht für Bestandskunden: Kündigungsfristen aufgehoben
- Wie geht es mit bestehenden Markel-Verträgen weiter?
- Praxistipps für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: So gelingt die Umdeckung
- Fazit: Jetzt handeln und Kanzleiabsicherung überprüfen
- Jetzt aktiv werden: Ihre Kanzlei richtig absichern
Welche Markel-Versicherungen für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer werden eingestellt?
Markel zieht sich vollständig aus dem Neugeschäft für die Zielgruppe Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (RSW) zurück. Konkret betrifft dies folgende Produkte:
1. Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
- „Pro Rechtsanwälte und Steuerberater“
Die Berufshaftpflicht ist für Rechtsanwälte gesetzlich vorgeschrieben (§ 51 BRAO). Ein Wegfall des Neugeschäfts bedeutet, dass Neuabschlüsse oder Erweiterungen künftig nicht mehr möglich sind.
Was gilt für offene Angebote und Anträge?
Sollten aktuell noch offene Angebote von Markel bestehen, können diese bis zum Ablauf der jeweiligen Bindefrist noch eingereicht werden. Danach ist ein Neuabschluss nicht mehr möglich.
Für Kanzleien, die sich aktuell in Vertragsverhandlungen befinden, empfiehlt sich eine zeitnahe Entscheidung.
Gute Nachricht für Bestandskunden: Kündigungsfristen aufgehoben
Im Zuge der Neugeschäftseinstellung verzichtet Markel ab sofort auf die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen für bestehende Versicherungsverträge von Rechtsanwälten.
Das bedeutet für Ihre Kanzlei:
- Bestehende Versicherungen können sofort beendet werden
- Ein direkter Wechsel zu einem anderen Versicherer ist möglich
- Sie können Ihre Absicherung ohne zeitliche Bindung optimieren
Wie geht es mit bestehenden Markel-Verträgen weiter?
Aktuell ist noch nicht bekannt, wie Markel langfristig mit den bestehenden Versicherungsverträgen für Rechtsanwälte verfahren wird. Ob eine Übertragung des Bestands, Beitragsanpassungen oder eine spätere Vertragsbeendigung erfolgen, ist offen.
Sobald hierzu konkrete Informationen vorliegen, sollten Kanzleien zeitnah reagieren.
Praxistipps für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: So gelingt die Umdeckung
1. Geeignete Alternativen zur Markel-Versicherung
Über spezialisierte Gewerbe- und Berufshaftpflichtrechner stehen leistungsstarke Alternativen für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Verfügung. Versicherungen können unter anderem bei folgenden Anbietern eingedeckt werden:
- AXA
- ERGO
- Gothaer
- HDI
- R+V
- Hiscox
- Allianz
2. Vorschäden korrekt angeben
Ein zentraler Punkt bei der Umdeckung der Berufshaftpflicht oder Cyberversicherung ist die Schadenhistorie der letzten fünf Jahre:
- Prüfen Sie alle gemeldeten und ungeklärten Schäden
- Geben Sie Vorschäden vollständig und korrekt an
Unvollständige Angaben können zu Ablehnung, Leistungsausschlüssen oder Problemen im Schadenfall führen.
Fazit: Jetzt handeln und Kanzleiabsicherung überprüfen
Die Einstellung des Markel-Neugeschäfts für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist ein klarer Einschnitt, bietet jedoch gleichzeitig die Möglichkeit, ihre Versicherungsstruktur kritisch zu überprüfen.
Durch den Wegfall der Kündigungsfristen können bestehende Verträge jetzt ohne Zeitdruck optimiert und neu verhandelt werden – ein sinnvoller Schritt, um Haftungsrisiken, Cybergefahren und persönliche Risiken der Kanzleileitung zukunftssicher abzusichern.
Jetzt aktiv werden: Ihre Kanzlei richtig absichern
Nutzen Sie die aktuelle Situation, um Ihre bestehende Berufshaftpflicht-, Cyber- und D&O-Versicherung auf den Prüfstand zu stellen.
👉 Lassen Sie jetzt unverbindlich prüfen, ob Ihre Kanzlei aktuell marktgerecht, leistungsstark und rechtssicher versichert ist.
👉 Erhalten Sie konkrete Alternativangebote führender Versicherer speziell für Rechtsanwälte.
👉 Vermeiden Sie Deckungslücken bei einem späteren, möglicherweise kurzfristigen Versichererwechsel.
Eine frühzeitige Überprüfung verschafft Ihnen Planungssicherheit – und stellt sicher, dass Sie sich auch künftig auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Mandanten.